WIe lange muss man als Privatperson Kontoauszüge/Rechnungen aufbewahren?

13 Antworten

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FataMorgana2010  29.11.2011, 09:37

Naja, die feine Unterscheidung liegt zwischen "muss" und "sollte". Eine Verpflichtung gibt es nur in ganz wenigen Fällen - sinnvoll ist es natürlich auch in vielen anderen Fällen.

cyber1408  29.11.2011, 09:43
@FataMorgana2010

Stimmt schon ,müssen mußt du nichts , aber manchmal ist es schön ganz hilfreich wenn du noch was da hast.

Sinnvoll ist es, die unterlagen, speziell Kontoauszüge, so lange aufzubewahren, wie man daraus Forderungen erheben könnte.

Also bis zum Ablauf der Verjährungsfristen.

bei normalen Forderungen halt 3 Jahre.

Guckst du hier, da kannst du individuell die entsprechenden Unterlagen raussuchen.:

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/recht/aufbewahrungsfristen.html

FataMorgana2010  29.11.2011, 09:34

Das sind aber ausdrücklich die Regelungen für Selbständige (Freiberufler oder Gewerbetreibende), die Frage ging ja ausdrücklich um Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen!

DonRamon  29.11.2011, 09:35
@FataMorgana2010

Damm klick doch Punkt 2 an, mein Gott! Da steht extra: Spezielle Aufbewahrungsfristen / private Unterlagen

Knaerz  29.11.2011, 10:07
@DonRamon

Ja da hast du schon Recht da steht das von Privaten Unterlagen, aber es bezieht sich , und da hat FataMorgana recht auf die Steuererklärung eines Selbständigen. In einer privaten Steuererklärung steht davon nichts und wird auch nicht verlangt.

DonRamon  29.11.2011, 10:19
@Knaerz

In einer privaten Steuererklärung steht davon nichts und wird auch nicht verlangt

Korrekt! Davon steht nicht mal was in der FRAGE.... :-)

Müssen, von Gesetzes wegen? Da fällt mir nur eine Sache ein: Rechnungen "im Zusammenhang mit einem Grundstück" (oder Gebäude, also z.B. Handwerkerrechnungen) , müssen auch von Privatpersonen zwei Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt erst am Jahresende.

Weitere Aufbewahrungspflichten in Sonderfällen (z.B. Rechnungen für Massnahmen, für die Du öffentliche Fördermittel bekommen hast).

Ansonsten darfst Du Rechnungen und Kontoauszüge sofort wegwerfen. Ob das sinnvoll ist, ist aber eine andere Frage.

Generell: So lange Du irgendwelche Ansprüche daraus ableiten kannst (zwei Jahre Gewährleistung, fünf Jahre Garante, evtl. zehn Jahre Abschreibung), solltest Du die Belege aufbewahren. Auch nach neunmaligem unbeanstandetem Abschreiben Deines Arbeitszimmer-Schreibtisches kann das Finanzamt im zehnten Jahr die Rechnung sehen wollen.

Und so lange andere Zahlungs-Ansprüche geltend machen können, solltest Du die Kontoauszüge aufbewahren, zum Beweis, dass und wann Du bezahlt hast. Das können, je nach Art der Forderung, zwei Jahre sein oder auch dreissig.

Kontoauszüge musst du 10 Jahre aufheben.

Rechnungen kommt drauf an, ob du damit was gekauft hast (Toaster nach Garantieablauf kann man die getrost wegwerfen) oder damit etwas bezahlt hast wie eine Dienstleistung (dann min. 6 Jahre) soweit ich informiert bin.

wellknownwoody  29.11.2011, 09:35

was ein quatsch, bei mir wandern die nach max. 1 monat in die tonne, also die kontoauszüge