Wie lange muss ein Arbeitgeber Daten von ehemaligen Mitarbeitern aufbewahren?

5 Antworten

Es gibt im Arbeitsrecht keine genau definierten Bestimmungen, wie lange welche Personalakten aufzubewahren sind.

Es ist aber angebracht, Unterlagen über Urlaub und Krankheit mindestens drei Jahre lang aufzubewahren, bis zum Jahresende alle möglichen Ansprüche verjährt sind.

Normalerweise ist es problemlos möglich, Urlaube aus dem letzten Jahr noch nachvollziehen und auch bescheinigen zu können.

also für gewisse unterlagen besteht eine aufbewahrungsfrist von 10 oder mehr jahren.

mitarbeiterakten werden definitiv nicht sofort nach dessen ausscheiden vernichtet.

da werden schon einige jahren vergehen, bevor der AG dies machen darf

Die Daten werden viele Jahre aufbewahrt. Und die Urlaubsbescheinigung wird Dir sicher ausgestellt

Wozu denn? Nach Ausscheiden hast Du einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Die Rentenverischicherungsberäge müssen überwiesen sein. Kannst Du bei dem Rentenversicherungsträger nachfragen.

Sonst brauchst Du nix vom letzten Arbeitgeber.

Eine solche Bescheinigung erhält man eigentlich routinemäßig mit seinem Arbeitszeugnis. Aber selbstverständlich kann der frühere Arbeitgeber das noch erstellen.

ArniD  15.03.2022, 13:37

Die Betonung liegt auf eigentlich. Selbst das Arbeitszeugnis erhält man häufig nicht automatisch. Leider!