Aufbewahrungsfrist Wertpapiergeschäfte Privatleute

3 Antworten

Müssen tust Du nicht - aber im eigenen Interesse solltest Du sie solange aufbewahren, bis Du sie garantiert nicht mehr als Beweismittel benötigst.

Damit sind es schon mal mindestens zehn Jahre - denn so lange kann das Finanzamt behaupten, Du habest Steuern hinterzogen, und Du kannst ohne Unterlagen nicht das Gegenteil beweisen.

"Unstimmigkeiten" reichen dem Finanzamt und auch den Gerichten oftmals aus, und schon müssen die nicht mehr Deine Schuld beweisen, sondern Du Deine Unschuld.

Bevarian  07.02.2015, 23:59

Und so was kommt schnell: ich bekam die Tage ein Schreiben vom Zollamt Gießen, daß die die Kfz-Steuer aus dem Jahr 2009 plus Verzugsgeld einzutreiben gedenken. Glücklicherweise mußte ich keine Unterlagen rauspuhlen , da die Forderung wegen Verjährung einfach niedergeschlagen wurde... ;(((

lass mich lügen aber ich glaube es sind sogar 2 Jahre fürs finanzamt oder für ein anderes amt wenn du mal arbeitslos wirst , dann wirste alles auspacken müssen !

Privatpersonen haben bei Wertpapiergeschäften keine Aufbewahrungspflichten.