dürfen angler ohne meine erlaubnis durch mein grundstück?

8 Antworten

Das Schild von wegen Privatbesitz -betreten verboten bringt da auch nicht viel.

Angler haben ein sogenanntes Uferbetretungsrecht.

In dem Fall ist es leider so, das die Angler wohl den Uferabschnitt betreten dürfen.

Außer: Es ist ein eingefriedetes Grundstück welches zum unmittelbaren Haus und Hofbereich gehört. Eingefriedet wären zB Viehweiden NICHT -da dürfen Angler sogar über die Zäune klettern solange sie nichts beschädigen oder Tiere in Panik versetzen.

Sollte man nun gar nicht zum Wasser kommen -dieser Teilabschnitt des Gewässers jedoch gepachtet sein bzw die Angler ahben da eine Fischereiberechtigung/Erlaubnis, so muss ein Abschnitt des Ufers frei betretbar bleiben im Normfall.

So zumindest in NRW.

PS : Wenn sie durch Eure Hofeinfahrt müssen um ans Wasser zu gelangen -oder eben über Euren Hof -und Ihr erlaubt es nicht ist es Hausfriedensbruch.

Gehen die Angler jedoch am Wasser/Ufer lang -siehts wieder anders aus.

PPS : Wenn es Euer Privatbesitz ist und am Gewässer endet habt ihr im Normalfall ein eigenes Fischereirecht! Sprich solange Ihr den Angelschein habt dürft Ihr da auch selbst ohne Erlaubnis angeln bzw könnt Erlaubnisskarten ausstellen für den bereich -natürlich an die die nicht schon eine Erlaubnis haben.

Hallo mouschitza,

waren die Angler seit deiner Frage mal wieder auf deinem Grundstück?? Würde mich mal interessehalber interessieren :-)

Wichtige Frage dazu: wo genau (Bundesland) liegt dein Grundstück mit Wasserzugang??

Also erst mal an die ganzen Fragenbeantworter die eher raten als wissen - (nicht böse gemeint, aber was hilfts wenn man eine Frage mit "ich schätze oder vermute" beantwortet???

Fakt ist, die Lösung steht im Fischereigesetzt. In unserem Fischereigesetz in Brandenburg ist es geregelt in § 16

Zugang zu Gewässern

(1) Fischereiausübungsberechtigte und ihre Helfer sind befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln, Anlandungen und Schiffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Fischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. ABER: Die Befugnis nach Satz 1 erstreckt sich nicht auf Gebäude, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile und gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von Campingplätzen.

  • Hier ist die Lösung doch schwarz auf weiß zu lesen: Wenn du ein Grundstück hast das irgendwo am Wasser liegt an welchem der Angler das Fischereiausübungsrecht besitzt kannst du nichts dagegen machen - er darf da an das Wasser und angeln! Hast du aber auf dem Grundstück dein Haus und es grenzt also unmittelbar an einen "Wohnbereich" - sprich es handelt sich um das selbe Gründstück mit Wasserzugang, auf dem auch dein Wohnhaus steht (oder ein Gewerbe) dann darf der Fichereiausübungsberechtigte dieses NICHT betreten.

(2) Die Fischereibehörde kann im Einzelfall das Betreten von Uferflächen und Anlagen in und an Gewässern einschränken oder verbieten, soweit dies im öffentlichen Interesse zum Schutz der Anlagen oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist.

(3) Die Fischereibehörde kann dem Fischereiausübungsberechtigten ein Recht zum Betreten von Grundstücken gegen eine der Höhe nach festzusetzende Entschädigung des Grundstückseigentümers einräumen, soweit dies zur Ausübung des Fischereirechts erforderlich ist. Die Entschädigung geht zu Lasten des Begünstigten.

(4) Für Schäden, die durch die Ausübung des Betretungsrechts verursacht werden, haftet der Fischereiausübungsberechtigte.

Viele Grüße Dude

nein das dürfen sie nicht. und müssen sie auch nicht der verein hat ja bestimmt nicht nur den kleinen abschnitt an deinem grundstück gepachtet sage es den anglern ruhig

Dann mußt du dem örtlichen Verein ein Wegerecht einräumen. Nein, MUSST du nicht, kannst du aber. Besteht so ein Wegerecht nicht, darf auch keiner über dein Grundstück laufen; wo gibt es denn so was?

Das "Wegerecht" haben Angler mit entsprechender Fischereierlaubnis schon durch das Uferbetretungsrecht.

Einzig eingefriedete Grundstücke die unmittelbar zum Haus und Hof gehören dürfen dann wirklich nicht betreten werden.

Ist es nun zB eine große Wiese und die ist nichtmal eingezäunt -so benötigen die NAgler idR nichtmal die Erlaubnis des Grundstückeigentümers um das Ufer! zu betreten.

Im Zweifelfsfalle muss der Eigentümer manchmal sogar einen begehbaren Streifen am Ufer lassen für die berechtigten Angler.

Haben in NRW solch Problematiken oft an der Stever,Berkel und an der Lippe.

Da musst Du bei Deiner Ortsverwaltung nachfragen. In Bayern z.B. ist der Zugang zu öffentlichen Gewässern so geregelt dass Du einen Streifen Deines Grundstückes des Zuganges wg. freigeben musst.