Wie lange kann mich das Amtsgericht bei bewilligter Prozesskostenhilfe überprüfen?
1 Antwort
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nach § 120a Abs. 1 S. 4 ZPO kann eine Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen bis zu vier Jahre nach rechtskräftiger Entscheidung oder sonstiger Verfahrensbeendigung erfolgen.
Stella74213
17.05.2018, 07:28
Fragesteller
Vielen Dank