Anwaltsrechnung trotz bewilligter Prozesskosten und Beratungshilfe

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

was ist das denn für ne Sauerei vor dem Herrn? Das kann ich nicht glauben wenn ich so etwa lese.Hat dich der Rechtsanwalt nicht darüber aufgeklärt oder hast du vielleicht zwischendurch mal was unterschreiben müssen, so im Vorbeigehen? Da hat Herr Rechtsanwalt gleich wieder Kohle gerochen und macht ne Schweinerei draus.Ob du aus der Nummer kommst das weiß ich leider auch nicht.Kannst dir jetzt höchstens mal ein Beratungsgespräch eines neutralen Anwaltes holen.

Aber in den meisten Fällen hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus.Vielleicht gibt es noch ne Möglichkeit damit mal zum Amtsgericht zu gehen und dort fragen wie sich das wirklich verhält und ob das in Ordnung ist.

Elflein68 
Fragesteller
 14.09.2011, 06:18

Ich werde beim Amtsgericht nachfragen und hoffe sehr auf eine Auskunft darüber,was die Beratungshilfe bei Trennung und Folgesachen beeinhaltet,Danke

Ja, du hast doch EIgentum (besessen), also hast du Geld, also musst du den Anwalt selber zahlen

Elflein68 
Fragesteller
 14.09.2011, 06:20

Das Eigentum war und ist noch hoch verschuldet,ich habe kein Geld

Die Prozesskostenhilfe deckt nur die Sachen ab, die bei Gericht anhängig waren (z. B. Scheidung und Versorgungsausgleich).

Wenn ihr die Immobilie a u ß e r g e r i c h t l i c h geregelt habt, dann gibt es dafür keine Prozesskostenhilfe. Dann sind die Anwaltskosten rechtens.

Die Beratungshilfe deckt nur die (außergerichtliche) Erstberatung ab.

Der Anwalt hätte dich aber darauf hinweisen müssen, dass die nichtanhängigen Folgesachen zu bezahlen sind.

Im Nachhinein kann es Dir noch passieren, dass Du die angefallenen Gerichtskosten der Prozesskostenhilfe (das Gericht hat auch die Anwaltskosten für die anhängigen Sachen vorgestreckt) noch nachträglich bezahlen musst, da Du ja durch die Übertragung der Mithälfte der Immobilie ausbezahlt worden bist. Insofern musst Du innerhalb der nächsten 4 Jahren noch mit einer Anfrage des Gerichts rechnen.

Elflein68 
Fragesteller
 14.09.2011, 06:16

Ich habe keinerlei auszahlung für die übertragene Mithälfte bekommen,bin lediglich aus der Verpflichtung entlassen wurden weiter für das Haus zu zahlen.Auch eine Nutzungsentschädigung habe ich nie erhalten,da mein Exmann nichts hat und die Immobilie noch verschuldet ist. Ist es nicht so,das die Berattungshilfe außergerichtlich Trennungs und Folgesachen wie z.B. Unterhalt,Sorgerecht,Zugewinn,u.s.w. abdeckt? Ich verstehe nicht,wieso angeblich die außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite bez. der Immobilie außen vor sein soll? Ich selbst bin schon unter meinem Selbstbehalt ,da ich noch Schulden habe und Unterhaltspflichtig bin.

prozesskostenhilfe dekt nur die kosten wenn du bedürftig bist, wenn z.b. wie bei dir grundstück vorhanden ist musst du die höhe des wertes berechnet prozentual bezahlen.

Erdianer  13.09.2011, 19:37

Stimmt nicht ganz. Siehe meine Antwort.

Ein Haus- /Wohnungseigentum zählt zum sogenannten Schonvermögen, wenn es selbst bewohnt wird. Vor allem müssen noch vorhandene Schulden berücksichtigt werden.

Nur Mieteinnahmen sind beim Vermögen zu berücksichtigen.

Wenn die Partei nach Berechnung der Einahmen und Ausgaben unter die Freigrenze fällt, steht ihr Prozesskostenhilfe zu.

Elflein68 
Fragesteller
 14.09.2011, 06:27
@Erdianer

Schulden wurden berücksichtigt,deshalb habe ich auch noch die Beraungshilfe erhalten für Trennung und Folgesachen.Die Immobilie wurde außergerichtlich zwischen den Parteien und Anwälten behandelt und dafür soll ich jetzt zahlen??