Muss man Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

3 Antworten

Das kommt darauf an, unter welchen Voraussetzungen sie ihr bewilligt wurde. Es gibt die Bewilligung mit Raten und ohne Raten. Bei der ersten Art zahlt man monatlich festgelegte Raten maximal 4 Jahre. Bei der zweiten Art zahlt man einstweilen nichts, muss aber regelmäßig Einkommens- und Vermögensüberprüfungen über sich ergehen lassen, wobei infolge derer auch die Ratenzahlung angeordnet werden kann. Aber auch hier geht das ganze maximal 4 Jahre ab Beendigung des Verfahrens.

Hat jemand sehr wenig Geld zum Leben übrig, muß er die Prozeßkostenhilfe gar nicht zurückzahlen. Ab einem bestimmten Geldbetrag, der für das Leben verbleibt, wird die Rückzahlung der gewährten Prozeßkostenhilfe in Raten festgelegt, die sich an den jeweiligen Lebensverhältnissen der Person orientiert.

Es ist nicht leicht zu errechnen, wer überhaupt nicht oder in welcher Höhe zurückzahlen muß: Die Prozeßkostenhilfe bemißt sich nach der Höhe des Nettoeinkommens unter Berücksichtigung der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen und der monatlichen Wohn- und Heizkosten.

Ich weiß es nicht genau, glaube aber dass es bis 4 Jahre danach geprüft werden kann, ob eine Rückzahlung möglich ist.