Prozesskostenhilfe-Scheidung zurückziehen-Kosten zahlen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf die Bewilligung der PKH hat die Rücknahme des Antrags keine Auswirkungen.

goldstern29 
Fragesteller
 27.08.2011, 10:05

Danke für die Hilfreiche Antwort!

goldstern29 
Fragesteller
 27.08.2011, 10:10

Also müsste ich das nicht zurückzahlen??

Du wirst nicht drum herum kommen, wenn auch nicht heut doch kommt das Gericht auf dich - euch zu, in ca. 4 Jahren, nach all den Aussagen magst du mir vielleicht nicht glauben doch es ist so - das Gericht leiht nur das Geld. Vielleicht stehst du in einem Jahr wieder so da und bekommst dann keine Hilfe, was dann auch rechtens wäre, es sind ja schliesslich Steuergelder!!!

Reiterfee  28.08.2011, 16:31

Du hast vollkommen Recht, beim nächsten Mal kann es passieren, daß der Richter ihren PKH ablehnt und dann zu Recht. Ich meine, man kann nicht klagen wie man lustig ist, entweder oder.

da hab ich mal was gelesen...Nein,Du musst die Prozesskostenhilfe nicht zurückzahlen,tippe ich mal.Zwar ging es in dem Fall nicht um einen Scheidungsprozess,sondern eine Schadensersatzklage.Ich denke aber,dass dies gleich behandelt wird in dem Punkt.Aber:ich bin kein Jurist,von daher ist dies eine Laienauskunft;-) Du fragst am einfachsten beim Rechtspfleger bei Gericht nach.DER KANN DIR DAS VERBINDLICH SAGEN! Eines noch: eine beabsichtigte Scheidung zurückzunehmen erweist sich später zumeist als sehr unkluge Entscheidung.Später greifst Du diesen Gedanken dann doch wieder auf.Wenn man schon mal die Scheidung "eingereicht" hat, wird man dafür sehr gute Gründe gehabt haben.Warum sollten diese plötzlich gänzlich entfallen sein? Weil es momentan mal wieder "besser" läuft in der Ehe? Da hat sich schon so mancher geirrt.Diese Besserung hält in den seltensten Fällen an...

goldstern29 
Fragesteller
 27.08.2011, 09:37

Ich weiss schon was ich tue...ich wollte nur eine Antwort auf meine Frage!

Reiterfee  28.08.2011, 16:34

Ich gebe auch Dir vollkommen Recht, wenn ich eine Scheidung einreiche dann ziehe ich sie auch durch. Sonst reiche ich sie erst gar nicht ein. Sie weiß also doch nicht, was sie tut, zumindest jetzt nicht. Aber sie muß es wissen, jeder ist seines Glückes Schmied, nur nachher ist das Gejammere groß.

Die Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe) ist dafür da, dass niemand aus finanziellen Gründen auf Rechtsbeistand verzichten muss. Für diesen Anspruch sollte es ja eigentlich egal sein, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht. Mehr Infos zur Verfahrenskostenhilfe gibt es auf der Internetseite http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/scheidung-online-kosten/

Deine Frage verstehe ich nicht. Wenn Du seit 1 jahr getrennt lebst und die Scheidung schon eingereicht hast und dazu noch PKH bekommst, warum willst Du sie jetzt zurückziehen ?? Ich habe den Eindruck, Du bist in Deinen Entscheidungen nicht konsequent. Was willst Du denn überhaupt ?? Das Gericht bekommt den Eindruck, sie will nur willkürlich klagen. Dann darfst Du Dich künftig nicht wundern, wenn Dir keine PKH mehr gewährt wird.

lajobay  27.08.2011, 09:35

Soweit richtig.Allerdings entscheidet das Gericht in PKH nicht nach persönlichem Eindruck,sondern nach Rechtslage und Bedürftigkeit.

Reiterfee  28.08.2011, 16:29
@lajobay

Da liegst Du aber schief, das Gericht entscheidet oft nach persönlichem Eindruck und befindet, die Bedürftigkeit ist nicht gegeben, der PKH wird daher abgelehnt. Ich weiß wovon ich rede, war 20 Jahre lang beim Anwalt und weiß sehr genau, wie die Richter mitunter entscheiden. Dazu kann ich nur sagen, genauso ungerecht manchmal wie beim Fußball die Schiedsrichter.

goldstern29 
Fragesteller
 27.08.2011, 09:37

Ich weiss schon was ich tue...ich wollte nur eine Antwort auf meine Frage!