Wie lange kann eine Gemeinde mit Vorkaufsrecht auf ein Grundstück einen Kaufvertrag "blockieren"?

3 Antworten

Das Vorkaufsrecht der Gemeinde gilt zwar "nur" zwei Monate nach Anzeigen der Verkaufsabsicht, jedoch muss die Gemeinde keineswegs zwangsläufig in den Kaufvertrag eintreten! Sie hat auch da Recht, allein auf Grundlage des Verkehrswertes ein Kaufangebot zu unterbreiten, jedoch mit der nicht nur theoretischen Möglichkeit, dass der Verkäufer vom Vertrag zurücktritt. Im Endeffekt bedeutet das aber m.E., dass die Gemeinde einen Verkauf zu anderen Konditionen bis zum St.Nimmerleins-Tag hinauszögern kann (indem sie immer wieder ein Kaufangebot zum Verkehrswert unterbreitet).

eigentlich nur, bis dir Frist abgelaufen ist;

http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/510.html Schau mal hier. Hilft das weiter ? Das Vorkaufsrecht kann bei Grundstücken nur bis zum Ablaufe von zwei Monaten, bei anderen Gegenständen nur bis zum Ablauf einer Woche nach dem Empfange der Mitteilung ausgeübt werden. Ist für die Ausübung eine Frist bestimmt, so tritt diese an die Stelle der gesetzlichen Frist.