Wie lange ist die Lohnfortzahlung bei Nichteinsatz in der Zeitarbeit?

2 Antworten

Der Zeitarbeitgeber hat Dich in der Zeit des Nichteinsatzes - wenn er Dich also nicht in einen Kundenbetrieb vermitteln kann - grundsätzlich für die vereinbarte Arbeitszeit weiterhin zu bezahlen.

Ein Nichteinsatz gehört zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers, das ihn nicht von der Verpflichtung zur Entgeltzahlung befreit. Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [...] [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Das gilt jedenfalls für eine absehbare Zeit; erst dann, wenn eine neue Vermittlung nicht absehbar ist - also nicht schon dann, wenn die Zeit des Nichteinsatzes nur vorübergehend ist -, darf der Zeitarbeitgeber Dir betriebsbedingt kündigen; bis dahin aber muss er Dich bezahlen.

Eventuell kann vertraglich vereinbart sein, dass möglicherweise vorhandene Überstunden in dieser Zeit abgebaut werden.

Deine Urlaubstage allerdings darf er - anders als in der Antwort von EvalLyn angedeutet - ohne Deine Einverständnis nicht auf die Zeit des Nichteinsatzes anrechnen, es sei denn, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll und eventuell noch vorhandener Urlaub bis dahin dann also noch zu nehmen ist.

Was hast du denn ausgehandelt? Schau mal in deinen Arbeitsvertrag.

Klassisch befüllt man ja sein Zeitkonto und braucht das auf, ähnlich wie Überstunden.

Dabb geht es oft an die Urlaubstage oder man darf andere Arbeiten machen.