Zeitarbeit vor und nachteile?

5 Antworten

Meistens weniger Lohn als die Betriebszugehörigen für die gleiche Arbeit,sofern es keine anderen Absprachen gibt.

Ein Beispiel : Der oder die Betriebszugehörige/n verdienen 1900 Euro brutto bei 150 Arbeitsstunden.Der / die Leiharbeiter bekommt für die gleiche Tätigkeit nur ca.1470 Euro brutto wenn auch 150 Stunden bezahlt werden und nicht ein Teil auf ein Zeitkonto geht,alle Entgelt / Lohngruppe 1.

Bekommen Betriebszugehörige mehr Lohn wie durch Tarifvertragsveränderungen gilt das nicht für Leiharbeiter.Die haben meistens eigene Tarifverträge wie IGZ,BAP.

Man muss jede Arbeit annehmen für die man geeignet ist.

Oft wechselnde Einsätze,nicht nur in der näheren Umgebung des Wohnortes.

Keine Übernahmegarantie.

Mann weiss nie wie lange ein Einsatz geht.Manchmal nur ein paar Wochen,manchmal ein paar Monate.

Mag sein das es für manche schön ist ständig wechselnde Arbeitsstellen zu haben,aber das ist nicht jedermann Ding.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Familiengerd  19.05.2019, 14:39
Meistens weniger Lohn als die Betriebszugehörigen für die gleiche Arbeit,sofern es keine anderen Absprachen gibt.

Das ist - rechtlich - so pauschal nicht richtig!

Wenn es in der Zeitarbeit ein generell niedrigeres Lohnniveau gibt, dann liegt das an der überdurchschnittlich hohen Quote ungelernter oder niedrig qualifizierter Arbeitnehmer.

Ansonsten: Gilt für den Zeitarbeitnehmer einer der beiden Tarifverträge für die Zeitarbeit (iGZ oder BAP), kann das Entgelt niedriger oder höher sein als im Kundenbetrieb; im Übrigen hat der Zeitarbeitnehmer dasjenige an Entgelt zu bekommen, was ein vergleichbarer Arbeitnehmer im Kundenbetrieb erhält.

Und selbst wenn der Tariflohn für die Zeitarbeit weniger Entgelt vorsieht als ein Tariflohn im Kundenbetrieb, gibt es in etlichen Gewerbe-/Industriebereichen Ausgleichstarifverträge für die Anpassung des Tariflohns Zeitarbeit an den Tariflohn Kundenbetrieb.

Mephistoles  19.05.2019, 20:17
@Familiengerd

"Übrigen hat der Zeitarbeitnehmer dasjenige an Entgelt zu bekommen, was ein vergleichbarer Arbeitnehmer im Kundenbetrieb erhält."

Nach 9 Monaten soweit es nicht anders geregelt ist.So lange bleiben aber nicht alle Leiharbeiter in einen Betrieb.Zumindest die ich bisher kennengelernt habe.Da ist meistens nach ca. 6 - 8 Monaten bei uns Schluss.Bisher habe ich noch keinen kennengelernt der mindestens 2x in dem Betrieb beschäftigt war wie ich als Festangestellter.

Habe da schon mit einigen gesprochen.Mehr oder gleichviel wie die Betriebszugehörigen hat keiner bekommen.Alle Entgeltgruppe 1.Egal was die für Tätigkeiten verrichten oder für was die qualifiziert sind.Die bekommen nur den Tarif bzw Mindestlohn was die Leiharbeitsfirma zahlt.Verträge bekommen bei uns nur wenige.Meistens sind die nur für die Saison bzw die Zeit wo viel Arbeit ist ausgeliehen.

Es kann auch wo anders andere Abmachungen geben.Ich weiss von einen Fall wo die Leiharbeiter etwas mehr bekommen als der Tarif vorsieht.Für Entgeltgruppe 1.

Zitat von https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/arbeitnehmerueberlassungsgesetz-leiharbeiter-beschaeftigen-18-monate/150/3098/377409

" Die Regelungen zur Geltung des Prinzips "Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit" wurde ebenfalls im April 2017 verschärft. Seitdem gilt, dass Zeitarbeitnehmer spätestens nach neun Monaten das gleiche Arbeitsentgelt bekommen müssen wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Abweichungen von dem Prinzip der gleichen Bezahlung sind über Branchenzuschlagstarifverträge der Zeitarbeitsbranche möglich; diese müssen aber nach 6 Wochen eine Anpassung der Vergütung vorsehen; spätestens nach 15 Monaten müssen Leiharbeitnehmer das gleiche Arbeitsentgelt erhalten."

Familiengerd  19.05.2019, 22:02
@Mephistoles

Man sollte schon die genauen Zusammenhänge betrachten - auch in Bezug auf Zitate!

Die von dir zitierte Aussage

Die Regelungen zur Geltung des Prinzips  "Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit" wurde ebenfalls im April 2017 verschärft. Seitdem gilt, dass Zeitarbeitnehmer  spätestens nach neun Monaten das gleiche Arbeitsentgelt bekommen müssen wie vergleichbare Stammbeschäftigte.

nach dem genannten Link ist ja nicht falsch, nur hast Du sie nicht richtig verstanden/eingeordnet.

Sie bedeutet nämlich, dass eine aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung erlaubte ungleiche Bezahlung spätestens nach 9 Monaten aufgehoben sein muss!

Es gibt eine eindeutige und unmissverständliche Bestimmung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG.

Dort hießt in in § 8 "Grundsatz der Gleichstellung" Abs. 1 Satz 1:

Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (Gleichstellungsgrundsatz).

Von diesem Grundsatz darf nur durch einen Tarifvertrag innerhalb der ersten 9 Monate abgewichen werden (wovon es unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen geben darf - § 8 Abs. 4 Satz 1:

Ein Tarifvertrag im Sinne des Absatzes 2 kann hinsichtlich des Arbeitsentgelts vom Gleichstellungsgrundsatz für die ersten neun Monate einer Überlassung an einen Entleiher abweichen.

Womit wir wieder bei der zitierten Einschränkung ganz oben wären!

Mein Kommentar bleibt selbstverständlich richtig und wird durch Deine Erwiderung genau so selbstverständlich nicht widerlegt.

Mephistoles  22.05.2019, 18:51
@Familiengerd

Inzwischen wurde meine Behauptung das nicht jeder solange in einen Betrieb bleibt wieder bestätigt.Am letzten Wochenende wurde massig Leiharbeiter bei uns abgezogen.Nicht nur in einer Abteilung sondern im ganzen Betrieb.Die sind erst dieses Jahr gekommen.Also nicht mal 5 Monate waren die da.Somit spart sich der Verleiher viel Geld.Müssten die das bezahlen was die Festangestellten bekommen würde das pro Leiharbeiter aktuell mindestens ca.500 Euro Brutto monatlich mehr bedeuten nur für die die bei uns waren.Dazu kämen noch Urlaubs und Weihnachtsgeld.Das nur in Entgeltgruppe 1.

Somit sind alle Bestimmungen zumindest für diese Arbeiter nicht weiter interessant.

Familiengerd  22.05.2019, 19:27
@Mephistoles

Ja und?

Ich weiß nicht, was "bei euch" los ist und kenne nicht die tatsächlichen und möglichen tarifvertraglichen Regelungen (dazu habe ich ja etwas geschrieben, was Du offensichtlich unbeachtet gelassen hast).

Deine Erwiderung ändert jedenfalls nichts daran, dass meine Ausführungen richtig sind!

Mephistoles  03.10.2019, 14:07
@Familiengerd
Ich weiß nicht, was "bei euch" los ist und kenne nicht die tatsächlichen und möglichen tarifvertraglichen Regelungen 

Ganz genau,du weist es und kennst es nicht was zwischen dem Ent und Verleiher abgesprochen ist oder wird.

Ich habe mit vielen gesprochen die als Leiharbeiter bei uns sind oder waren.Langfristig,so das sie Anspruch haben auf gleiche Bezahlung,war niemand irgendwo.Immer nur ein paar Wochen oder Monate.Aktuell kenne ich jemand die in ein paar Monaten in dem Bereich kommt wo sie den selben Lohn bekommen müsste.Mal sehen ob die 2020 noch da ist.Einen Vertrag hat man ihr bisher nicht angeboten.

Persönlich kenne ich niemand der das gleiche oder mehr Geld bekommt als Leiharbeiter wie ein Festangestellter,gilt für meine aktuelle Stelle.Was der Verleiher mit dem Ausleiher vereinbart hat kann ich nicht sagen,weiss ich nicht.

Ich war früher selber Leiharbeiter und weiss wie es ist.Mal ein paar Tage da,dann 2 Wochen wo anders oder zu Hause und warten das man einen neuen Einsatz bekommt.Mein kürzester Einsatz war in einen Logistikunternehmen. Hat ca.1 Stunde gedauert.

Gearbeitet habe ich da nicht,nur gewartet.Nach ca.1 Stunde hiess es dann das wir gehen können,der Auftrag sei geplatzt.

Ich habe sehr wohl verstanden was Arbeitnehmerüberlassungen zahlen müssen oder was nicht.Um nicht den gleichen Lohn zu zahlen werden die Menschen einfach abgezogen und wo anders eingesetzt.Schliesslich muss niemand langfristig oder unbefristet in einen Betrieb verliehen werden.

Die Vorteile sind, dass man in Zeiten eines schlechten Arbeitsmarktes leichter Arbeit findet, und vielfältige Berufserfahrung aufbauen kann. Nachteile sind, dass man kaum Planungssicherheit hat, meist zum Ende des Einsatzes obligatorisch von der Zeitarbeitsfirma gekündigt wird damit sie einen nicht weiter bezahlen müssen, falls sie nicht sofort einen Folgeeinsatz finden, man weniger verdient, und man an er Arbeitsstelle vor Ort diverse Benachteiligungen gegenüber den Festangestellten hat.

Familiengerd  19.05.2019, 14:32
meist zum Ende des Einsatzes obligatorisch von der Zeitarbeitsfirma gekündigt wird damit sie einen nicht weiter bezahlen müssen, falls sie nicht sofort einen Folgeeinsatz finden

Ein (auf absehbare Zeit) vorübergehender Nichteinsatz erlaubt dem Zeitarbeitgeber noch keine Kündigung - auch wenn das in der Praxis wohl oft geschieht und Arbeitnehmer das hinnehmen. Ein vorübergehender Nichteinsatz ist typisches Betriebsrisiko des Zeitarbeitgebers.

weniger verdient

Das ist so pauschal nicht richtig!

Wenn es in der Zeitarbeit ein generell niedrigeres Lohnniveau gibt, dann liegt das an der überdurchschnittlich hohen Quote ungelernter oder niedrig qualifizierter Arbeitnehmer.

Ansonsten: Gilt für den Zeitarbeitnehmer einer der beiden Tarifverträge für die Zeitarbeit (iGZ oder BAP), kann das Entgelt niedriger oder höher sein als im Kundenbetrieb. im Übrigen hat der Zeitarbeitnehmer dasjenige an Entgelt zu bekommen, was ein vergleichbarer Arbeitnehmer im Kundenbetrieb erhält.

BerwinEnzemann  19.05.2019, 15:18
@Familiengerd

Ich kennen die Branche gut, weil ich dort selbst ein paar Jahre für insgesamt vier verschiedene Zeitarbeitsfirmen tätig war und weiß daher sehr gut, wovon ich rede.

Familiengerd  19.05.2019, 17:35
@BerwinEnzemann
weiß daher sehr gut, wovon ich rede

Das will ich nicht bestreiten - ändert aber nichts an der Korrektheit meiner Aussagen.

Ich weiß nicht, welche Erfahrungen Du tatsächlich/konkrete gemacht hast. Das ist aber auch für die rechtliche Beurteilung nicht von Bedeutung. Und die rechtlichen Gegebenheiten muss man erst einmal kennen, um beurteilen zu können, ob etwas "falsch läuft" oder korrekt vor sich geht!

BerwinEnzemann  19.05.2019, 17:39
@Familiengerd

Meine Aussagen beruhe auf Lebensrealität. Sowohl ich als auch alle anderen die bei egal welcher Zeitarbeitsfirma waren, haben am Ende jedes Einsatzes immer eine Proformakündigung bekommen, und wenn der neue Einsatz geklärt war, gab es einen neuen Arbeitsvertrag.

Familiengerd  19.05.2019, 17:44
@BerwinEnzemann
haben am Ende jedes Einsatzes immer eine Proformakündigung bekommen, und wenn der neue Einsatz geklärt war, gab es einen neuen Arbeitsvertrag

Wenn man dieses rechtswidrige Vorgehen mit sich machen lässt ...

Und was sollten die "neuen" Arbeitsverträge bringen?

BerwinEnzemann  19.05.2019, 18:00
@Familiengerd

Das haben ALLE so gemacht. Kann sein dass es rechtswidrig ist, aber was hätte es bringen sollen, dagegen vorzugehen? Dann hätte man sicher keine Einsätze mehr bekommen. Das beste was man tun kann ist, sich eine vernünftige Festanstellung zu suchen und der Branche den Rücken zu kehren. Das ist das Fazit meiner Erfahrungen.

Familiengerd  19.05.2019, 18:11
@BerwinEnzemann
Das haben ALLE so gemacht.

Alle, die Du kennst; das heißt aber noch lange nicht, dass alle der tausenden Zeitarbeitgeber das auch machen!

Kann sein dass es rechtswidrig ist, aber was hätte es bringen sollen, dagegen vorzugehen?

Wenn alle so denken und danach handeln, ändert sich nie etwas!

Dann hätte man sicher keine Einsätze mehr bekommen.

Erstens wäre eine solche Kündigung vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt worden, das heißt, das Arbeitsverhältnis hätte fortbestanden.

Zweitens hätte ein Nichteinsatz auf absehbare nichts daran geändert, dass der Zeitarbeitgeber trotzdem für die vereinbarte Arbeitszeit Entgelt hätte zahlen müssen!

Zeitarbeit ist für primär Großbetriebe eine Möglichkeit Engpässe der Produktion zu überbrücken - das die gößten Auto- und Telekommunikations-Industrien das mit "Gastarbeitern" so auf Dauer überbrücken - anderes Kapitel .

Auch mittelständische Firmen brauchen hin und wieder etwas " Humankapital" für kurze Beschäftigungszeiten .

Für Betroffene ist das oft eine willkommene Abwechselung . Facharbeiter lernen Firmen und deren Profil besser kennen , als bei einer " Probezeit ". Ebenso können bisher Ungelernte sich gut orientieren .

Anstellung : nur bei den großen der Branche - bundesweit . Die anderen sind die hier oft erwähnten Sklaventreiber .

ChristianKlaus  13.06.2019, 20:27

unser Sohn war auf Zeitarbeit,...keine Übernahme

Kuestenflieger  13.06.2019, 21:14
@ChristianKlaus

Kommt immer auf seine Fachbildung an !

Vor und Nachteile für wen denn? Es gibt hier 2 Parteien. Den Arbeitnehmer und den potentiellen Arbeitgeber

überlege dir die vor und Nachteile die der Arbeitnehmer hat und die die Firma hat in die der zeitarbeiter vermittelt wird

Nachteil:

Relativ wenig Lohn

Vorteil:

kann ein Sprungbrett zu einer Normalen anstellung sein wenn man nicht mit einer Nullbock einstellung zur Kundenfirma geht (ich habe meinen heutigen Job der Übernahme aus einer Zeitfirma zu verdanken vor mittlerweile 3 jahren, ansonsten wäre ich jetzt noch Hartzerin)

Familiengerd  19.05.2019, 14:28
Nachteil: Relativ wenig Lohn

Das ist so pauschal nicht richtig!

Wenn es in der Zeitarbeit ein generell niedrigeres Lohnniveau gibt, dann liegt das an der überdurchschnittlich hohen Quote ungelernter oder niedrig qualifizierter Arbeitnehmer.

Ansonsten: Gilt für den Zeitarbeitnehmer einer der beiden Tarifverträge für die Zeitarbeit (iGZ oder BAP), kann das Entgelt niedriger oder höher sein als im Kundenbetrieb.

Ansonsten hat der Zeitarbeitnehmer dasjenige an Entgelt zu bekommen, was ein vergleichbarer Arbeitnehmer im Kundenbetrieb erhält.

Redgirlreloadet  19.05.2019, 15:09
@Familiengerd

Ich hatte damals BAP Tarif das kannste fast Vergessen Das waren 1200netto wohl gemerkt mit verpflegungs geld

Familiengerd  19.05.2019, 17:42
@Redgirlreloadet

"Netto" sagt ja nun mal kaum etwas aus über das vereinbarte Entgelt.

Außerdem kann es sein, dass ein Vollzeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb sogar weniger erhält, wenn dort z.B. nur der Mindestlohn gezahlt wird.

Ich habe ja auch nicht gesagt, dass iGZ und BAP ohne gute Bezahlung garantieren würden, sondern dass das Entgelt nach diesen Tarifen niedriger oder höher sein kann als im Kundenbetrieb.