Wie lange in U-haft
mein Freund (17) sitzt seit gestern in U-haft. Es wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen, weil er zu einer Verhandlung nicht erschienen ist. ( Es geht um Sachbeschädigung, er hat so einen kasten wo die Fahrpläne drinnenhängen kaputt gemacht). Zu dem zeitpunkt als der Brief von Staatsanwalt mit dem Datum der Verhandlung kam, war er obdachlos, weil seine Eltern ihn rausgeworfen haben. Weil die Eltern ihm nichts von dem brief gesagt haben, wusste er nicht, dass die verhandlung an dem und dem tag war und ist folglich nicht erschienen. Weil die Polizei gestern bei mir war und ihn gesucht hat, hat er sich dann gestellt. (er wusste bis gestern garnicht, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt) Wiegesagt sitzt er jetzt seit gestern in U-haft und meine Frage wäre 1. Wann wird er dem Haftrichter 'vorgeführt' und wie lange kann das noch dauern bis er wieder draußen ist?
6 Antworten
Also...ich lese hier mal wieder ganz viel Quark !
Es gibt an Sonn - u. Feiertagen immer einen Richter, der Notdienst hat, z.B zur Ausstellung von Haftbefehlen.
Eine Kaution kann nur gestellt werden, wenn das zuständige Gericht dieses in einer Gerichtsverhandlung beschließt.....einschließlich der Höhe der Kaution.
Desweiteren gilt die gesetzliche Bestimmung, daß eine U - Haft bis zu 6 Monaten dauern kann, was bedeutet, daß das zuständige Gericht 6 Monate Zeit hat, ein Urteil zu sprechen.
Dazu kommt eine mögliche Verlängerung der U - Haft, welche möglich ist, wenn das Verfahren besonders umfangreich ist.
Dieses muß das Gericht dann schriftlich begründen und ist aber eher selten der Fall.
Ein Inhaftierter wird in der Regel innerhalb von 2 Tagen dem zuständigen Richter vorgeführt.
Gruß,
fraschi
Er hätte schon heute Morgen dem Haftrichter vorgeführt werden müssen. Wegen Sachbeschädigung U- Haft, weil man nicht zur Verhandlung erschienen ist? Das klingt aber gar nicht glaubwürdig!
ist aber leider so, ich finde das ganze auch sehr übertrieben.
Ich bin mir ganz sicher, dass da noch andere gründe vorliegen. U-Haft wird nur angeordnet, wenn Verdunkelungsgefahr, Gefahr im verzug oder Fluchtgefahr besteht. Bei einer einfachen Sachbeschädigung kann ich mir das beim besten willen nicht vorstellen.
Ich gehe mal felsenfest davon aus, dass es sich allerhöchstens um eine beugehaft handelt.
villeicht liegts auch dran, dass es nicht das erste mal ist, dass er was kaputt macht oder vor gericht ist.
Auch dann nicht! Da muss mehr sein...
die bullen hier hassen den eh, hab ich so dass gefühl. Er musste auch schon einmal ne nacht in U-haft weil er nirgend gemeldet war. (er hat sich nichtmal irgendwo abgemeldet oder so.)
Hör auf zu labern! Ich glaube dir die geschichte nicht!
Ja dein problem, ich weiss das es stimmt. habe grad beim haftrichter angerufen udn des einzige was er gesagt ist dass er nicht vor neujahr raus kommt, also brauch ich deinen rat eh niocht mehr.
Und warum hast du nicht gleich beim haftrichter angerufen und hier rumgejammert?
weil bei dem nur so ne tonbandstimme war das er grad nicht zu sprechen ist. ausserdem jammer ich nicht, sondern wollte nur fragen
ja. ihr sabbelt zu viel, anstatt tätig zu werden!
...bis alle formalitäten geregelt sind. das kann schon seine zeit dauern, ich denke mal, so um eine woche... weiß cih aber auch nich...
er muss so schnell wie möglich dem haftrichter vorgeführt werden ( meist am nächsten tag..) er soll sagen, dass er bei dir wohnt, dann kann er bis zur nächsten verhandlung raus, muss vielleicht ein bisschen strafe zahlen:-) keine sorge...
Das wird dir der Haftrichter oder die Polizei sagen können.
Das werden die aber nicht tun,weil die Freundin keine nahe Angehörige ist!
Ich dachte, sie ist die Lebensgefährtin.
Ja freundin halt, ich bin mit 15 leider noch nicht verheiratet ^^
Auch die Lebensgefährtin hat keinen anspruch
Kann ich mir auch nicht vorstellen.