Wie lange in U-haft

6 Antworten

Also...ich lese hier mal wieder ganz viel Quark !

Es gibt an Sonn - u. Feiertagen immer einen Richter, der Notdienst hat, z.B zur Ausstellung von Haftbefehlen.

Eine Kaution kann nur gestellt werden, wenn das zuständige Gericht dieses in einer Gerichtsverhandlung beschließt.....einschließlich der Höhe der Kaution.

Desweiteren gilt die gesetzliche Bestimmung, daß eine U - Haft bis zu 6 Monaten dauern kann, was bedeutet, daß das zuständige Gericht 6 Monate Zeit hat, ein Urteil zu sprechen.

Dazu kommt eine mögliche Verlängerung der U - Haft, welche möglich ist, wenn das Verfahren besonders umfangreich ist.

Dieses muß das Gericht dann schriftlich begründen und ist aber eher selten der Fall.

Ein Inhaftierter wird in der Regel innerhalb von 2 Tagen dem zuständigen Richter vorgeführt.

Gruß,

fraschi

Er hätte schon heute Morgen dem Haftrichter vorgeführt werden müssen. Wegen Sachbeschädigung U- Haft, weil man nicht zur Verhandlung erschienen ist? Das klingt aber gar nicht glaubwürdig!

hallokaktus 
Fragesteller
 23.12.2009, 15:12

ist aber leider so, ich finde das ganze auch sehr übertrieben.

Jaunty  23.12.2009, 15:14

Kann ich mir auch nicht vorstellen.

Volker13  23.12.2009, 15:25
@Jaunty

Ich bin mir ganz sicher, dass da noch andere gründe vorliegen. U-Haft wird nur angeordnet, wenn Verdunkelungsgefahr, Gefahr im verzug oder Fluchtgefahr besteht. Bei einer einfachen Sachbeschädigung kann ich mir das beim besten willen nicht vorstellen.

Ich gehe mal felsenfest davon aus, dass es sich allerhöchstens um eine beugehaft handelt.

hallokaktus 
Fragesteller
 23.12.2009, 15:27
@Volker13

villeicht liegts auch dran, dass es nicht das erste mal ist, dass er was kaputt macht oder vor gericht ist.

Volker13  23.12.2009, 15:32
@hallokaktus

Auch dann nicht! Da muss mehr sein...

hallokaktus 
Fragesteller
 23.12.2009, 15:36
@Volker13

die bullen hier hassen den eh, hab ich so dass gefühl. Er musste auch schon einmal ne nacht in U-haft weil er nirgend gemeldet war. (er hat sich nichtmal irgendwo abgemeldet oder so.)

Volker13  23.12.2009, 15:44
@hallokaktus

Hör auf zu labern! Ich glaube dir die geschichte nicht!

hallokaktus 
Fragesteller
 23.12.2009, 15:47
@Volker13

Ja dein problem, ich weiss das es stimmt. habe grad beim haftrichter angerufen udn des einzige was er gesagt ist dass er nicht vor neujahr raus kommt, also brauch ich deinen rat eh niocht mehr.

Volker13  23.12.2009, 15:54
@hallokaktus

Und warum hast du nicht gleich beim haftrichter angerufen und hier rumgejammert?

hallokaktus 
Fragesteller
 23.12.2009, 15:57
@Volker13

weil bei dem nur so ne tonbandstimme war das er grad nicht zu sprechen ist. ausserdem jammer ich nicht, sondern wollte nur fragen

Volker13  23.12.2009, 19:34
@hallokaktus

ja. ihr sabbelt zu viel, anstatt tätig zu werden!

...bis alle formalitäten geregelt sind. das kann schon seine zeit dauern, ich denke mal, so um eine woche... weiß cih aber auch nich...

er muss so schnell wie möglich dem haftrichter vorgeführt werden ( meist am nächsten tag..) er soll sagen, dass er bei dir wohnt, dann kann er bis zur nächsten verhandlung raus, muss vielleicht ein bisschen strafe zahlen:-) keine sorge...

Das wird dir der Haftrichter oder die Polizei sagen können.

Volker13  23.12.2009, 15:12

Das werden die aber nicht tun,weil die Freundin keine nahe Angehörige ist!

chicaBlue  23.12.2009, 15:13
@Volker13

Ich dachte, sie ist die Lebensgefährtin.

hallokaktus 
Fragesteller
 23.12.2009, 15:15
@chicaBlue

Ja freundin halt, ich bin mit 15 leider noch nicht verheiratet ^^

Volker13  23.12.2009, 15:26
@hallokaktus

Auch die Lebensgefährtin hat keinen anspruch