Hallo, ich habe folgendes Problem. Und zwar habe ich einen Brief von einem Gerichtsvollzieher erhalten, wo drin steht, dass gegen mich ein Haftbefehl erlassen?

5 Antworten

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Hallo Marcel,

um Deine Frage richtig beantworten zu können, muß man etwas weiter vorne einsetzen: die Vorladung zur Vermögensauskunft erfolgt auf Grundlage der §§ 802c, 802f ZPO i.V.m. §§ 135,136 GVGA.

Das heißt folgendes: wenn ein Gerichtsvollzieher Dich, wie Du schreibst, zur Vermögensauskunft vorlädt, dann hat er definitiv noch keinen Haftbefehl gegen Dich erlassen. Schau Dir die Ladung nochmal genau an. Ich wette, da steht drin, daß der Gläubiger gegen Dich HB beantragt hat für den Fall, daß Du zur VAK nicht erscheinst oder deren Abgabe verweigerst. Das ist ein Unterschied. Gäbe es den HB nämlich bereits schon, würdest Du keine Ladung mehr erhalten, sondern man würde Dich aufsuchen (zu Hause, am Arbeitsplatz etc.) und Dich verhaften (§ 802g ff. ZPO) für den Fall, daß Du nicht an Ort und Stelle die VAK abgibst.

Nun zu Deinen Fragen: Deine Mutter kann die VAK NICHT aushändigen! Die VAK ist vom Schuldner höchstpersönlich abzugeben! Das Formular dient nur dazu, daß Du vorab bereits Angaben eintragen kannst (§736 Abs. 1 GVGA). Der GV wird beim Termin das Formular zusammen mit Dir vervollständigen. Nimm die hierfür erforderlichen Unterlagen mit zum Termin (Kto.auszüge, H4- Bescheid, Renteninformationsschreiben usw.).

Der GV kommt gegebenenfalls an Deinen Arbeitsplatz nur, wenn ein Haftbefehl vorliegt oder eine Lohnpfändung zuzustellen ist. Für die reine VAK- Abnahme nicht. Diese findet, von Ausnahmen abgesehen (z.B.§§ 802 f Abs. 2, 807 ZPO) im Büro des GV statt.

Du kannst i.d.R. keinen anderen Termin vereinbaren. Es handelt sich um eine Ladung und keinen Termin zum Nachmittagstee. Terminverschiebungen dieser Art bedürfen eines ärztlichen Attestes, welches die Vernehmungs-/bzw. Verhandlungsunfähigkeit des Schuldners attestiert. Insbesondere eine bloße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht keinesfalls aus. Das probieren die "Schlauberger" unter den Schuldnern ständig aus.

Wenn Du also keinen Bock auf Knast hast, dann nimm' den Termin wahr!

In den "Knast" müßtest Du ohnehin nur, wenn Du dem VAK- Termin ohne ausreichende Entschuldigung fernbleibst oder die VAK verweigerst und der Gläubiger vorher einen HB beantragt hat (§ 802g Abs.1 ZPO). Die Dauer der Haft kann bis zu 6 Monaten betragen (§802j Abs.1 ZPO), längstens aber nur solange, bis Du die VAK abgegeben hast.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Beste Grüße

itasca

Du willst nicht in den Knast? Dann hättest du da früher drüber nachdenken müssen. ich würde mich nicht darau verlassen das du das über die Mutter regeln kannst. Versuche morgen da jemanden persönlich ans telefon zu bekommen.

Bei einem Gerichtstermin wird davon ausgegangen, dass Du erscheinst.
Regel ein kurzfristiges "frei" mit deinem Arbeitgeber.
Auch wenn Du keine Lust dazu hast -

  Die Vermeidungsstrategie macht doch alles nur schlimmer.


Ich würde mir gerne frei nehmen. Nur geht das so kurzfristig nicht.

@Marcel199777777

Ehrlichkeit währt am längsten, wahrscheinlich ist der Brief vor zwei Wochen bereits zugestellt worden.... Sorry.

Sag Deinem Chef was los ist - da bekommst Du schon frei.
Solltest Du in den Justizvollzug kommen, sei es nur zur Probe, dann  kannste deine Arbeitsstelle "knicken".

Irgendwie kommen Dir jetzt 12 Stunden davor auf ein Mal die Muffen, oder?

Dein Vorteil ist das Alter: Mit 19 kannst Du noch unter Jugendstrafrecht fallen, je nach Einschätzung deiner Reife...

@Logindata

Der Brief kam vor 2 Tagen ganz plötzlich reingeflattert. Werde dem GV morgen früh mal auf den Anrufbeantworter sprechen. Und um einen neuen Termin betteln.

@Marcel199777777

Warum dann nicht "zeitnah" reagiert - jetzt haste unnötig Stress.
Die wollen morgen doch Verhandeln, mit Dir/ über Dich!

@Logindata

Ich habe Frühschicht, meine Mutter hat mir den Brief aufeinmal in die Hand gedrückt. Das sind Schulden, die ich vor einem Monat nicht hätte bezahlen können, weil ich arbeitslos gewesen bin. Zudem war ich in Psychiatrischer Behandlung aufgrund von Depressionen und Borderline.

@Marcel199777777

Hallo Marcel,

das wundert mich sehr, da nach §802f Abs. 1 ZPO die Frist für die Ladung 2 Wochen beträgt.

Gruß

itasca

Nein das geht nur persönlich.
Ja du kannst einen anderen Termin mit dem GV festlegen.

Wird sich zeigen.