Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit um auf eine Kündigung zu reagieren?

3 Antworten

Er muss dir die Kündigung nicht bestätigen. Aber er sollte sich mit dir in Vebidung setzen wegen der Erledigung verschiedener Formalitäten. Rückgabe vom Arbeitsmitteln, Schlüsseln, Betriebsausweis, Übergabe deiner Papiere......

Hallo,

Wenn Deine Kündigung fristgerecht ( unter Wahrung der Kündigungsfristen und Kündigungsdaten ) tituliert wurde, dann müßte der AG noch nichteinmal schriftlich reagieren und bestätigen.

Er kann es dann letztlich auch lediglich nur hinnehmen und sich einen neuen MA. ab dem passenden Zeitpunkt Deines Ausscheidens suchen.

Regulär wird der AG aber mündlich oder mitunter auch schriftlich bestätigend reagieren.

mfg

Parhalia

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit um auf eine Kündigung zu reagieren?

Bis zum letzten Tag - und nicht einmal dann muß er sich verabschieden oder dazu überhaupt äußern :-O

Unterstellt, die Kündigung wäre fristgerecht ausgesprochen und formal wirksam (schriftlich zugegangen), bedürfen einseitige Willenserklärungen keinerlei Reaktion :-)

Andernfalls wäre die Kündigung an sich unwirksam und was nicht existiert, darauf kann er auch schlecht reagieren :-)

G imager761

blackleather  04.08.2012, 13:44

Absolut korrekt! DH!

ralosaviv  04.08.2012, 17:28
Andernfalls wäre die Kündigung an sich unwirksam und was nicht existiert, darauf kann er auch schlecht reagieren :-)

Sorry, aber das ist ja nun absolut nicht richtig! Würde der ArbN eine Kündigung nicht fristgerecht aussprechen, wäre sie dennoch existent und auch wirksam. Einzig hätte der ArbG die Möglichkeit wegen der vorzeitigen Beendigung evtl. entstandene Schäden gegen den ArbN geltend zu machen.

Er könnte also reagieren und sagen, er akzeptiert die Kündigung nicht, weil nicht fristgerecht und der ArbN hätte zumindest die Möglichkeit zu entscheiden, die Kündigung zu einem anderen Termin auszusprechen. Oder der ArbG schweigt, akzeptiert damit die Willenserklärung des ArbN und läßt ihn ins offene Messer laufen.

Aber automatisch unwirksam und damit nicht existent ist eine außerordentliche Kündigung niemals!