Wie lange gilt ein kroatischer Führerschein in Deutschland

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De entsprechenden Bestimmungen finden sich n der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

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§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

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Wer keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat, darf also seinen ausländische Fahrerlaubnis grundsätzlich zeitlich unbeschränkt nutzen.

Wer hingegen einen Wohnsitz in Deutschland begründet, darf seine ausländische Fahrerlaubnis nur noch 6 bis maximal 12 Monate nutzen, danach muss er eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben (durch Umschreibung - dazu ist bei einer kroatischen Fahrerlaubnis weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich, siehe auch Anlage 11 zu § 31 FeV)

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Hier der Link zum § 31 FeV (in dem Artikel findet man dann auch den Link zur Anlage 11):

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http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_31.php

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Da der Kroate, von dem hier berichtet wird, schon mehrere Jahre in Deutschland lebt, hat er vermutlich hier auch seinen ordentlichen Wohnsitz.

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Das bedeutet, er DARF seine kroatische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht mehr nutzen! Wird er erwischt, muss er mit einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen!

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Er muss seine Fahrerlaubnis daher SOFORT umschreiben lassen und darf bis dahin nicht mehr fahren!

JotEs  01.05.2010, 14:27

Sorry, ich sehe gerade, das das System mein Zitat des § 29 FeV unterdrückt hat - wieso, das weiß der Kuckuck (vielleicht).

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Hier der Link zu § 29 FeV ("Ausländische Fahrerlaubnisse"):

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http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_29.php

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Wichtig ist der erste Absatz - bitte genau lesen!

alfbm  04.07.2010, 00:17

Nach der Frist wird der Führerschein nicht mehr umgeschrieben und muss neu gemacht werrden!

normalerweise darf man mit einem ausländischen Führerschein der kein Führerscein aus EU Ländern ist die ersten 6 monate nach einreise nach deutschland fahren. danach ist der Führerschein ungültig und es muss eine umschreibung in einen dt. fs erfolgen..unter umständen mit zusätzlicher anlegung einer praktischen und/oder theoretischen prüfung in dt. 3 Jahre nach einreise ist meines wissens dann gar keine umschreibung mehr möglich.

im verkehrsportal (www.verkehrsportal.de) findest du genauere angaben.

Habe damals dort selbst nachgeschaut ;-) (Habe meinen PKW FS in Canada gemacht)

Würde dies beim ADAC abfragen. Bekommst verbindliche Auskunft