Wie lange gilt ein kroatischer Führerschein in Deutschland
Die Situation ist so, dass ein Kroate schon mehrere Jahre in Deutschland lebt und arbeitet. Hatte bisher einen Kroatischen Führerschein, der jetzt verlängert wurde (in Kroatien).
Wie lange gilt dieser Führerschein? Muss dieser sofort in einen Deutschen Führerschein gewechselt werden? Die Person beabsichtigt in Deutschland zu bleiben.
Bitte evtl mit Link, habe auf die schnelle nichts gefunden..
Danke
3 Antworten
De entsprechenden Bestimmungen finden sich n der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
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§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
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Wer keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat, darf also seinen ausländische Fahrerlaubnis grundsätzlich zeitlich unbeschränkt nutzen.
Wer hingegen einen Wohnsitz in Deutschland begründet, darf seine ausländische Fahrerlaubnis nur noch 6 bis maximal 12 Monate nutzen, danach muss er eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben (durch Umschreibung - dazu ist bei einer kroatischen Fahrerlaubnis weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich, siehe auch Anlage 11 zu § 31 FeV)
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Hier der Link zum § 31 FeV (in dem Artikel findet man dann auch den Link zur Anlage 11):
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http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_31.php
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Da der Kroate, von dem hier berichtet wird, schon mehrere Jahre in Deutschland lebt, hat er vermutlich hier auch seinen ordentlichen Wohnsitz.
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Das bedeutet, er DARF seine kroatische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht mehr nutzen! Wird er erwischt, muss er mit einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen!
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Er muss seine Fahrerlaubnis daher SOFORT umschreiben lassen und darf bis dahin nicht mehr fahren!
Sorry, ich sehe gerade, das das System mein Zitat des § 29 FeV unterdrückt hat - wieso, das weiß der Kuckuck (vielleicht).
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Hier der Link zu § 29 FeV ("Ausländische Fahrerlaubnisse"):
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http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_29.php
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Wichtig ist der erste Absatz - bitte genau lesen!
Nach der Frist wird der Führerschein nicht mehr umgeschrieben und muss neu gemacht werrden!
normalerweise darf man mit einem ausländischen Führerschein der kein Führerscein aus EU Ländern ist die ersten 6 monate nach einreise nach deutschland fahren. danach ist der Führerschein ungültig und es muss eine umschreibung in einen dt. fs erfolgen..unter umständen mit zusätzlicher anlegung einer praktischen und/oder theoretischen prüfung in dt. 3 Jahre nach einreise ist meines wissens dann gar keine umschreibung mehr möglich.
im verkehrsportal (www.verkehrsportal.de) findest du genauere angaben.
Habe damals dort selbst nachgeschaut ;-) (Habe meinen PKW FS in Canada gemacht)
Würde dies beim ADAC abfragen. Bekommst verbindliche Auskunft