Wie lange gilt das Besuchsrecht?

7 Antworten

Wenn Dein Freund eine abgeschlossene Wohnung allein bewohnt, kannst Du so lange zu ihm ziehen, wie Du willst. Als Besucher für 6 Wochen und danach, muss Dein Freund lediglich Bescheid geben, dass eine weitere Person eingezogen ist, sodass Du ggf. in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden kannst.

Achtung: Die Wohnung darf dadurch nicht überbelegt sein, also wenigstens sollte sie mindestens 20 m² groß sein und wenn der Vermieter eine Mieterhöhung wegen Deines Zuzugs verlangst, solltet Ihr nicht zu streng mit ihm umgehen.

Renick  20.06.2020, 15:31

In der Frage steht, zu "einem" Freund ziehen, nicht zu "meinem" Freund. Es handelt sich als nicht um den Lebenspartner. Somit besteht kein berechtigtes Interesse im Sinne des §553 BGB, für das der Vermieter in der Regel seine Erlaubnis geben muss. Der Vermieter muss also um Erlaubnis gefragt werden, sobald man nicht mehr als Besucher angesehen werden kann.

bwhoch2  20.06.2020, 20:21
@Renick

Heutzutage: Woher will der Vermieter wissen, dass das mit dem Lebenspartner nicht stimmt. Man muss es ihm nicht auf die Nase binden.

Und wenn es der Vermieter nicht erlaubt, will er sich wirklich den Stress antun und seinen ansonsten guten Mieter kündigen?

Renick  20.06.2020, 21:25
@bwhoch2

Diese Überlegung kann man natürlich anstellen. Aber deine Antwort erweckt den Eindruck, als wäre dieses Vorgehen gesetzlich abgesichert. Und wenn du den Fragesteller in diesem Glauben lässt, kann er unter Umständen Probleme bekommen. Deine Antwort ist insofern nicht richtig. Es muss dazu gesagt werden, dass es nur eine taktische Überlegung von dir ist, aber der User will wissen, was gesetzlich korrekt ist.

bwhoch2  21.06.2020, 09:48
@Renick

Das erfährt er ja von Dir und Atlatnica.

albatros  21.06.2020, 10:53

Zuzug ist nicht Besuch. Besuch ist vorübergehender Aufenthalt bei Beibehaltung der Wohnung für die man melderechtlich angemeldet ist.

Es existiert kein Gesetz, in dem definiert ist, wie lange man als Besucher gilt. Die meisten sprechen von 6 Wochen Dauer. Aber das ist nur ein grober Richtwert, ab dem der Verdacht besteht, es könnte sich vielleicht nicht mehr als Besuch handeln. Aber das ist keine fixe Zeit, die irgend wo festgelegt ist.

Es kommt stattdessen auf die Details des Einzelfalls an, man kann es nicht pauschalisieren. In machen Fällen zählt man schon nach 2 Wochen nicht mehr als Besucher, sondern als Mitbewohner, und wieder in anderen Fällen kann man 6 Monate als Besucher angesehen werden.Man kann es daher nicht beantworten, wie es für dich ist.

Jedenfalls solange du als Besucher eingestuft werden kannst, muss der Vermieter nicht um Erlaubnis gefragt werden und er kann es auch nicht untersagen. Als Mitbewohner muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden.

Sechs Wochen am Stück darfst du auch ohne Meldung bleiben.

Wenn du zu einem Freund in dessen Wohnung zuziehst und dich für diese Wohnung beim EMA anmeldest, bist du kein Besuch. Dein Freund braucht in diesem Fall die Zustimmung seines Vermieters, ansonsten darf der ihm wg. unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte fristlos kündigen.

Stimmt der Vermieter zu, brauchst du zur Anmeldng die Wohnungsgeberbestätigung des Freundes.

Erläutert dem Vermieter die Situation und er wird wohl eher zustimmen als untersagen.

6 Wochen gilt es als Besuch.