Güteverhandlung wegen Schadenersatz

3 Antworten

Dieser Sache kannst du gelassen entgegen sehen. Falls die Klage abgewiesen wird, bleibt alles so, wie es war. Wird der Klage ganz oder in Teilen statt gegeben, so muss deine Versicherung bezahlen. Da der Unfall von 2 Jahren schon geregelt wurde, hast du keine weiteren Erhöhungen der Beiträge durch den Wegfall des Schadenfreiheitsrabattes mehr zu erwarten.

Es kann sein, dass du vor Gericht nochmals zu den Vorfällen von damals aussagen musst. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass der Gegner die Schuldfrage in Zweifel ziehen will. Dafür sehe ich nach 2 Jahren recht wenig Aussicht auf Erfolg.

inwieweit soll jetzt der streit der versicherungen untereinander dich betreffen?

ich sehe da keinen grund sich sorgen zu machen.

Mach dir mal keine Sorgen einfach hingehen falls Fragen gestellt werden beantworten.Güteverhandlung heisst das sich deine Versicherung und der Unfallgegner vor dem Richter vielleicht einigen werden wenn nicht gibt es einen richtigen Prozess später.

Mach dir mal keine Sorgen zahlen muss eh deine Verischerung da es ein Verkhersunfall mit Haftpflichtschaden war.

Nur weill der Unfallgegner sich 2cmm die Stirn aufgerissen hat heisst es nicht lange das ihm 6377€ zu stehen.

Vielleicht wird der Richter/in ihm nur die Hälfte anbieten oder sogar noch weniger also ganz ruhig bleiben

LG