Ablauf einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht

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Sache wird aufgerufen, dann kann jede Partei erstmal vortragen, was sie noch zu sagen hat. Dann wird der Richter fragen (es wird sich sicher um einen Gütetermin handeln?), ob man einen Vergleich schließen könnte, falls dieser vorher nicht sowieso schon vorgeschlagen ist und wenn nicht, wird sicher ein Kammertermin anberaumt werden und der Richter wird noch Auflagen erteilen, wozu er noch gerne was geschrieben haben möchte.

So ist es kurz und bündig erklärt. Es muss aber auch nicht immer so nach diesem Schema ablaufen. Es gibt auch andere Umstände, die das alles bisschen ändern könnten...

Das ist ein erster Termin nach Einleitung einer Klage. Dieser "Gütlichkeitstermin" dienst zur Offenlegung aller Fakten der beiden Seiten und dienst dazu, eine einvernehmliche Einigung zu erreichen und somit ein gerichtliches Verfahren nicht weiter zu führen. Zu diesem Termin musst du nicht selbst erscheinen, dass kann auch dein Rechtsanwalt alleine machen. Kommt es bei diesem Termin zu keiner Einigung, wird das die Klage in der "ersten" Instanz weiter bearbeitet und es folgt in einiger Zeit (kann mehrere Monate dauern) dann die erste Gerichtsverhandlung, bei der beide Kläger (und deren Anwälte) anwesend sein müssen.

Aus der Perspektive des Richters, des Klägers, des Beklagten oder des Zuschauers?
verreisterNutzer  22.07.2014, 22:28

Aus der Perspektive der Überwachungskamera (LOL...) :-))

Wie - da etwa noch nicht ?????????????????????????????