Wie lange dauert eine Rücklastschrift und welcher Vermerk?

6 Antworten

Solange das Konto besteht und die Forderung, die zu dieser Zahlung geführt hat, berechtigt war, passiert gar nichts (eine "Rücklastschrift" gibt es im übrigen bei einer Überweisung nicht) und der Absender erhält auch keine weiteren Informationen. Wozu auch und warum sollte das Geld zurück kommen?

Das Geld wird derjenige bekommen, dem der Nachlass zugesprochen wird und wer das ist, geht den Zahlenden nichts an.

Sollte das Konto nicht mehr bestehen, wird das Geld zurück gebucht mit dem Vermerk "Konto erloschen" o.ä.

Dass der Empfänger verstorben ist, wird ganz sicher nicht mitgeteilt, da solche Angaben unter den Datenschutz fallen.

Hallo Bluemchen029,

da deine Frage nicht genügend Informationen enthält, lässt sie sich nicht abschließend beantworten. Ich versuche es dennoch:

Eine Rücklastschrift, wie der Name schon sagt, findet nur bei Lastschriften Anwendung, nämlich wenn das Konto nicht gedeckt ist oder der Lastschrift widersprochen wird. Da hier eine Überweisung getätigt wurde, kommt also eine Rücklastschrift nicht in Betracht.

Wenn dem verstorbenen Empfänger das Geld aus der Überweisung rechtlich zugestanden hat, dann wird dieses Geld an die Erben übergehen.

Der Absender der Überweisung bekommt dieses Geld also selbstverständlich nicht zurück.

Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten :-)

Und wenn es keinen Erben gibt?

@Bluemchen029

Dann bekommt der Staat das Erbe.

DAs Geld kommt nur zurück, wenn das Konto vor dem geldeingang gelöscht wurde. Ansonsten wird es dem Konto gutgeschrieben und bleibt dort.

Nehmen wir mal an das Konto wurde vor Geldeingang gelöscht und der Empfänger ist tot. Was würde dann in der Rückmeldung der Bank stehen?

@Bluemchen029

"Was würde dann in der Rückmeldung der Bank stehen?"  KONTO ERLOSCHEN

Warum sollte das Geld zurückkommen? Das Konto besteht erstmal weiter. Und sicher gibt es dann auch Erben, die deine Schuld mit übernehmen.

wenn es keinen erben gibt wie lange dann?

@Bluemchen029

Dann wird von Rechtswegen jemand bevollmächtigt, der sich um den Nachlass kümmert.

Warum sollte das Geld zurückkommen? Das Konto besteht doch weiterhin.