Wie lange darf sich die Hausverwaltung Zeit lassen die Nebenkostenerstattung zu überweise?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie lange liegt die WEG-Versammlung zurück? Es kommt nicht auf die Entlastung des Verwalters an, sondern auf die Genehmigung der Verwaltungsabrechnung für das vergangene Jahr.

Danach wird die häufig Klagefrist abgewartet, diese dauert einen Monat. Selbst bei knapper Zeitkalkulation könnte daher die Erstattung nur so gerade eben angekommen sein.

Warte noch eine Woche bevor Du nachfragst!

Danke, die Verwaltungsabrechnung wird doch offiziell auf der Eigentümerversammlung genehmigt, oder ?

@Mikkey

jo, die war am 22.08., also ist der eine Monat seit gestern vorbei....
Dann warten wir nochmal bis zum Wochenende, dann wird erinnert....
Danke !

@Petz1900

... was bitte hat denn eine Versammlung mit den mietvertraglichen Vereinbarungen zu tun?

@Petz1900

... was bitte hat denn eine "Verwaltungsabrechnung", was das auch immer sein mag, mit einer BK-Abrechnung zu tun?

@Petz1900

... und was bitte hat eine Hausgeld/Wohngeldabrechnung einer WEG mit einer BK-Abrechnung zu tun?

@schleudermaxe

Es geht in keinster Weise um den Mietvertrag, es geht einzig und allein um das Verhältnis zwischen Vermieter und Hausverwaltung.

@schleudermaxe

nichts, das habe ich auch nicht geschrieben.

@Petz1900

....????? Eigentümer und Verwalter einer WEG, oder?

@Petz1900

... dann lese doch bitte noch einmal die Frage oder lasse Dir vorlesen.

Ich sehe da nur:


Wie lange darf sich die Hausverwaltung Zeit lassen die Nebenkostenerstattung zu überweise?



... das hört sich ja wirr an. Was hat denn bitte ein Hausverwalter, eine Verwaltung, eine Versammlung, eine WEG, eine Entlastung von wem auch immer, mit einer BK-Abrechnung bzw. deren Guthaben zu tun?

Alleiniger Vertragspartner von Mietern ist doch deren Vermieter und was spricht bitte dagegen, wenn ein etwaiges Guthaben mit der Miete verrechnet wird, wenn denn der Vermieter zickig ist?

Darum geht es nicht. Der Vermieter ist nicht zickig, das ist ein superlieber Mensch. Ja, auch so etwas gibt es. Der Vermieter möchte die Erstattung von der Hausverwaltung haben, damit der Vermieter das dann an die Mieter weiterleiten kann. Weil er eben ein netter Mensch ist. Der Vertragspartner vom Mieter ist der Vermieter. Aber der Vertragspartner vom Vermieter ist auch der Hausverwalter.

@Petz1900

.... auch wir sind nett, zu unseren so rd. 1.000 Mietparteien. Kennen aber auch schon den Unterschied zwischen einer Hausgeldabrechnung einer WEG und einer BK-Abrechnung.

Schaue bitte noch einmal in die Frage und in die Überschriften.

Da geht es allein um Miete und Nebenkosten, oder übersehe ich etwas?

@schleudermaxe

Nur zur Info -

Eine Hausgeldabrechnung gibt es nicht, weil Hausgeld die Abschlagszahlung des Wohnungseigentümers ist.

Die Jahresabrechnung des Verwalters ist regelmäßig (bei 4 verschiedenen Verwaltern) mit "Verwaltungsabrechnung" überschrieben. Die hat mit der BK-Abrechnung insoweit etwas zu tun, als sie die aufgeschlüsselten umlegbaren Beträge für die vermietete Wohnung enthält. Der Vermieter erstellt die Abrechnung anhand der Zahlen aus der Verwaltungsabrechnung.

@Mikkey

Genau.

@Mikkey

Oh, ein Kenner? Und warum steht Deine Behauptung weder im Gesetz noch in der Literatur?

Dein Verwalter bekommt also jeden Monat Verwaltergeld und dies rechnet er ab? Lachnummer, oder?

Zudem soll laut Frage klar und deutlich es eine
"Nebenkostenabrechnung für 2015" geben und dies ist schlichtweg nicht möglich. Daran ändert auch nichts so eine aberwitzige Bewertung.

@schleudermaxe

Das WoEigG nennt dies lediglich Jahresabrechnung, die durch die Verwaltung zu erstellen ist. Der Begriff Wohngeld ist darin nicht enthalten.

Meine Verwalter bekommen Vorschüsse gem. §28 Abs. 2 WoEigG. Nach allgemeinem Sprachgebrauch werden diese Vorschüsse als "Wohngeld" bezeichnet.

Wenn Du die Informationen des Fragestellers gelesen hättest, wüsstest Du auch, dass er Mieter ist, der in dieser Eigenschaft selbstverständlich eine Nebenkosten- (eher  - gem. BGB - Betriebskosten-) Abrechnung erhält.

@Mikkey

... der Fragensteller ist Eigentümer, oder übersehe ich etwas?

.. und seit wann bekommt ein Mieter eine Abrechnung von der WEG?

... der Verwalter hat, nicht die Verwaltung, wenn schon denn  schon.

Bei uns nennt sich das Zeugs eben Hausgeld, so steht es auch über den Abrechnungen in unseren Hütten. Vielleicht kommt ja mal eine, in der dann Wohngeldabrechnung steht, denn auch wir sind lernfähig. Ich muß dann nur noch unseren Softwarelieferanten überzeugen.

 


@schleudermaxe

Mitglied im Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V.

IMMOBILIEN

DITTMANN

KG

informiert

...

.

- 2 -

Wohngeld-/Hausgeldabrechnung

1.

Allgemeines

Das Wort "Abrechnung" ist im Wohnungseigentumsgesetz nur in den §

28 Abs.

3 und §

29 Abs.

3 zu finden. Die Formulierung in

§ 29

WEG

(Verwaltungsbeirat) bestimmt deutlich, daß eine Abrechnung über

den Wirtschaftsplan zu erstellen ist. Wenn eine Abrechnung

über den Wirtschaftsplan zu erstellen ist, so muß diese konseque

nterweise auch den Bestimmungen über den Wirtschaftsplan nach

§

28

WEG

entsprechen. Außerdem enthält der

§

16 WEG

(Nutzen, Lasten und Kosten) zusätzliche Bestimmungen über die Gliederung der

Abrechnungspositionen.

Umgehend muss er es auszahlen:

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-guthaben/#1-Guthaben-ist-umgehend-zu-erstatten

Per Einwurfeinschreiben unter genauer Fristsetzung auffordern, das Guthaben auzuzahlen.

Hier weitere Tipps:

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-vermieter-zahlt-guthaben-nicht-aus/

LG

Die links sind ja gut und schön, aber da geht es darum, dass der Vermieter das Geld umgehend an den Mieter zu zahlen hat.
Meine Frage war aber, wann der Hausverwalter das dem Vermieter zu erstatten hat, damit dieser das dem Mieter erstatten kann.....

@Petz1900

Der Hausverwalter arbeitet für den Vermieter, die Frist gilt für den Vermieter und der HV hat das also auch umgehend auszuzahlen bzw.

Es kann auch sein, dass es eine externe HV ist aber auch da gilt umgehend.

Ich denke entweder der Hausverwalter hat ein eigenes Konto von dem er Guthaben an die Mieter zahlt oder er hat eine Vollmacht vom Mietenkonto des Vermieters.

@Petz1900

Meine Frage war aber, wann der Hausverwalter das dem Vermieter zu erstatten hat, damit dieser das dem Mieter erstatten kann.....

Das ist aus mietrechtlicher Sicht völlig irrelevant. Der Vermieter muß dem Mieter die Gutschrift umgehend erstatten.

Das Problem zwischen HV und Vermieter ist eine völlig andere Baustelle und hat mit Mietrecht nichts zu tun.

@Petz1900

???? Bitte was? Das kann auch ich aus der Frage nicht ersehen!

Die Frage müsste konkret lauten: Wann hat der Verwalter dem Eigentümer einer WEG das Guthaben aus einer Hausgeldabrechnung auszuzahlen ? Im Prinzip ist die Zahlung mit der Genehmigung der Abrechnung sofort fällig. Es wird jedoch empfohlen bei der Versammlung auch diesbezüglich einen Beschluss zu fassen, bis wann ein Guthaben aber auch eine Nachzahlung zu entrichten sind. Ich würde beim Verwalter direkt nachfragen, wann er gedenkt, das Guthaben auszuzahlen. Da muss er sich ja mal äußern. Nahcfolgend noch ein Linhttp://www.hausverwaltercheck.com/beschluss-auszahlung-des-guthabenthaben

Nach entlastung der Hausverwaltung sollte das Geld zeitnah erstattet werden.

Ich würde nun den 1. des kommenden Monats abwarten und wenn es dann noch nicht kommt, mal bei der Verwaltung nachfragen.

Bei der Eigentümerversammlung wird besprochen, wann das geld gezahlt werden wird.

hm, kann mich nicht erinnern, dass das besprochen wurde.....

@Petz1900

schau mal ins Protokoll. das müsste dir zugegangen sein

@michamama

Nein, es wird lediglich die Abrechnung genehmigt.

@michamama

... wo steht das, daß Mieter bzw. Eigentümer Anspruch haben auf eine Niederschrift?

... wo steht das? Bei uns in einer TE wurde vereinbart, daß es lediglich eine Verrechnung gibt und somit darf ein Verwalter gar nicht dürfen!