Nebenkostenabrechnung des Vorbesitzers geht nach Wohnungskauf an mich?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Hausverwaltung handelt zunächst einmal richtig, da nur Du Vertragspartnerin bist.

Vertragliche Angelegenheiten, die Du mit dem Verkäufer geregelt hast, gehen die Hausverwaltung nichts an. Insofern ist der Hinweis auf den Vertrag schon korrekt.

Du wendest Dich also am besten schon jetzt an den Verkäufer und teilst ihm den Sachverhalt mit. Teile ihm ruhig auch mit, dass Du als seine Mieterin damals Vorauszahlungen geleistet hast und dementsprechend jetzt auch um die Jahresabrechnung für 2020 bittest.

Da Du außer vielleicht der Grundsteuer alle Informationen hast, kannst Du Dir die Mieterabrechnung für 2020 auch gleich selbst machen und dem ehem. Vermieter mitteilen, wieviel Du ihm oder er Dir jetzt noch schuldet.

Möglicherweise erschrickt er, wen er was von "zahlen müssen" liest, aber er wird sich wieder fangen, den Kaufvertrag prüfen und dann damit schon einverstanden sein. Wenn sich der Verkäufer nicht komplett in Luft aufgelöst hat, also noch irgendwie für Dich erreichbar ist, wirst Du mit ihm klar kommen.

Danke für die Auszeichnung

Ja, das ist ja auch richtig so.

Du kannst Haftung nicht durchreichen.

Du haftest der Verwaltung und dein Verkäufer aus eurem Vertrag dir.

Ok, ich versteh nur nicht was die Haftung mit der Abrechnung zu tun hat, die Wohnung hat 10 Jahre dem Vorbesitzer gehört, da kann der Verwalter doch ihm die letzte Abrechnung schicken? Wenn er dann nicht zahlen würde könnten sie es sich von mir holen, aber warum umgekehrt... kommt mir sehr umständlich vor. So rum wird die Zahlung ja eher "durchgereicht" als wenn es anders rum wäre.

@Terminatrix

Weil du das mitkaufst.

Bevor man eine Wohnung kauft muss die Hausverwaltung Altschulden bekanntgeben auf Nachfrage. Man kann in Ö versuchen diese zurückzubekommen.

Danke, aber zur Zeit des Kaufs lag die Abrechnung für 2020 noch lange nicht vor, Nachzahlungsbeträge waren da also noch nicht bekannt. Die Pauschale hat der Vorbesitzer bis zum Stichtag brav gezahlt, diese reicht im Nachhinein aber nicht und es gibt nun eine Nachzahlung, was erst jetzt bekannt wurde.

Sei doch froh das du die Wohnung kaufen konntest und streite dich nicht wegen peanuts.

Die Nebenkosten Rückzahlung von 2020 sind von den voreigentümer an dich zu zahlen.

Die Vorauszahlungen ( Hausgeld) musst du ab Eigentumsdatum an die Verwaltung zahlen und du darfst das auch nicht mit der Rückzahlung verrechnen

Was heißt das dann praktisch: Soll ich dem Vorbesitzer die Abrechnung schicken und die Hausverwaltung hat nichts damit zu tun?

@Terminatrix

Ganz genau.
ich hab auch in 2021 eine Wohnung gekauft. Die Abrechnung die jetzt raus geht, also von 2020, die geht mich nichts an, die rechnet der Vorbesitzer mit den Mieter ab.

Und auch der Vorbesitzer ist haftbar für die Begleichung und holt es sich vom Mieter wieder, also von dir.

Kommt im Prinzip aber im Endergebnis bei dir auf das selbe drauf raus, deswegen st es in deinem Fall egal, jedenfalls bezüglich der umlagefähigen kosten

@ToffeeFee50

"Die Abrechnung die jetzt raus geht, also von 2020, die geht mich nichts an, die rechnet der Vorbesitzer mit den Mieter ab" genau das meine ich ja auch, selbst wenn es rechtlich so ist, dass ich auch für die 2020er Abrechnung haftbar bin, obwohl ich da noch nicht Eigentümerin war, hätte der Verwalter die Abrechnung dem Vorbesitzer eigentlich schicken müssen, damit er dem Mieter (der ja nur zufällig in desem Fall ich bin), die Nebenkostenabrechnung schicken kann. Dass die Abrechnung von 2020 mit mehr als 1 Jahr nun zu spät ist kommt ja noch dazu... naja ich schicke die Abrechnung dem Ex-Vermieter weiter und biete ihm noch an, auf der Eigentümerversammlung, die am 22.2. stattfindet und wo über die Abrechnung von 2020 abgestimmt wird, noch Fragen zu stellen oder dagegen zu stimmen, da er ja nicht mehr auf dieser Eigentümerversammlung erscheinen darf.

Ich finde diese Regelung jedenfalls dämlich, dass ich über Sachen von 2020 entscheiden darf, die mich da noch nichts angingen, und mein Ex-Vermieter wiederum nicht mehr, obwohl er die Nachzahlung zahlen muss. Mag ja sein, dass das rechtlich so ist, aber dann ist das Recht eben falsch, unlogisch und unpraktisch :p.

@Terminatrix

2020 ist nicht ein Jahr zu spät