Wie lange darf mich ein Lehrer vom Unterricht ausschliessen?

3 Antworten

Hallo charliehere,

nach Schulgesetz NRW § 53 ist der Ausschluss aus der laufenden Unterrichtsstunde erst mal nur eine erzieherische Maßnahme. Da du von einem Lehrer sprichst, muss es sich wohl um eine Doppelstunde gehandelt haben, und die dauert in der Regel 90 Minuten. Das ist dann die zeitliche Begrenzung.

Es ist übrigens immer eine schwache Position, erst etwas zu verbocken und dann nachher zu fragen, ob die Maßnahmen zulässig sind. Da gibt es ein gutes Verfahren, dass es erst gar nicht dazu kommt. Überlege mal!

Wenn du dich jetzt uneinsichtig zeigst, riskierst du noch ganz andere Dinge. Ich würde dir also empfehlen, bevor du die nächste Aktion startest, dich mal im Schulgesetz zu dem Punkt Ordnungsmaßnahmen (§ 53 ab Unterpunkt 3) sachkundig zu machen.

charliehere 
Fragesteller
 03.03.2017, 13:38

Danke für deine Antwort, ich hatte nicht vor mich im nachinein zu beschweren, es hat mich einfach interessiert :)

Wenn du den Unterricht gestört hast: Klar darf er das.

Solltest du dich ungerecht behandelt fühlen, sprich den Lehrer darauf an oder wende dich im schlimmsten Fall an die Schulleitung.

charliehere 
Fragesteller
 02.03.2017, 21:57

Ungerecht behandelt, ja bestimmt, aber ich will da jetzt nicht im nachhinein drauf rumhacken, vorbei ist vorbei. Ich wollte es nur wissen, besonders das mit der Zeit, ich meinte ich hätte mal gelesen das der Lehrer das maximal 30 Minuten lang machen darf, wegen der Schulpflicht/Aufsichtspflicht.

Nadelwald75  02.03.2017, 22:15
@charliehere

Hallo charliehere,

gut, dass du auf die Schulpflicht zu sprechen kommst!!!

§ 38 des Schulgesetzes NRW sagt dazu auch:

(3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht (!!!) daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.

Ja darf er.

Störe den Unterricht einfach nicht mehr. 

charliehere 
Fragesteller
 02.03.2017, 21:52

Ich denke die Situation muss ich nicht genauer erläutern, aber angebracht war es sicher nicht, da unsere Lehrerin gerade über ihr Privatleben sprach...

Nadelwald75  02.03.2017, 22:18
@charliehere

Hallo charliehere,

....und das lässt sich unter Umständen sogar wissenschaftlich begründen, weshalb sie das tut: Google mal unter dem Begriff "Joharifenster"!