Muss ich der Polizei die Tür öffnen? Und wenn ich nicht da bin?

11 Antworten

Ihr habt doch hoffentlich eine Rechnung oder einen Beweis, dass der Pc gekauft worden ist! Solltet ihr keine Rechnung haben, wäre vielleicht ein Anwalt ratsam! Die Polizei geht nur mit Gewalt in eine Wohnung, wenn Gefahr in Verzug ist oder jemand auf der Flucht ist! Bei euch sind sie ja auch nicht mit Gewalt eingedrungen! Ruf halt an, was sie nochmal wollten, dann ist deine Unsicherheit auch weg!

Leider haben wir keine Rechnung :( Wir haben den Rechner Anfang des Jahres von privat und gebraucht gekauft. Wir wussten, dass keine Rechnung beiliegt.

Dass uns das nun so zum Verhängnis werden kann, daran hab ich zu keiner Sekunde gedacht...

Naja, eigentlich dürfen sie das nur wenn es um Leben und Tod geht :D

also sprich: jemand ist in Gefahr aber wegen solchen Beweisfotos.. das ist mir nicht bekannt, also ich denke mal nicht, dass sie das tun werden.

Hallo Lioness22,

wenn die Polizisten einen Durchsuchungsbeschluss gehabt hätten, hätten sie ihn Dir auch gezeigt und in der Regel Dir auch eine Kopie des Beschlusses ausgehändigt.

Ohne dieses Beschluss hätten die die Tür nicht aufbrechen dürfen. Mit Beschluss dürften die jedoch nicht nur die Tür aufbrechen, sondern sie hätten sie aller Wahrscheinlichkeit nach auch aufgebrochen.

Allerdings ist Deine Aussage auch nicht ganz schlüssig. Du schreibst:

die haben Fotos vom Rechner gemacht und mir ihre Nummer da gelassen, damit mein Mann (der "Beschuldigte") einen Vorladungstermin macht>

Diese Konstellation ist so eigentlich gar nicht möglich.

Es gäbe hier nur zwei Möglichkeiten:

  1. die Polizei hätte festgestellt, dass es sich bei dem Rechner um KEIN Diebesgut gehandelt hätte, dann hätten die vielleicht zwar Fotos von dem Gerät gemacht, wo drin ich allerdings keinen Sinn sehe, aber dann wäre die Sache für Deinen Mann erledigt gewesen und er hätte auch KEINE Vorladung als BESCHULTIGTER bekommen. oder aber

  2. Die Polizei hätte aufgrund der Seriennummer des Rechners festgestellt, dass es sich bei dem gekauften Rechner um Diebesgut gehandelt hätte, dann hätte die Polizei den Rechner Beschlagnahmt/Sichergestellt. Die Polizei hätte den Rechner dann auf keinen Fall bei Euch gelassen.

Schöne Grüße
TheGrow

Tja, der Beamte hatte genauso viel Ahnung von PCs wie ein Affe vom Autofahren ;) Er hat lediglich den PC fotografiert und sich von mir die Systemsteuerung zeigen lassen - beides habe ich natürlich ohne Widerworte gezeigt.

@Lioness22

Naja viel Ahnung muss man von PC´s auch nicht haben. Fast jedes Elektrogerät und darunter fallen auch PC´s haben eine Seriennummer, dass ist auch die Nummer, die auschlaggebend ist.

Die Seriennummer, wird dann mit der Fahndungsdatei abgeglichen und dann gibt es nur die 2 Möglichkeiten die ich eben schon angeführt habe.

@TheGrow

Richtig! Aber wenn man nur Fotos vom Gehäuse und ein Foto vom Desktop macht, wird man keine Seriennummer finden ;) Wie gesagt, wir haben den Rechner von privat und gebraucht gekauft und ich bin aus allen Wolken gefallen, als die Polizei vor der Tür stand...

Mit Gewalt darf die Polizei die Tür nur bei "Gefahr im Verzuge" öffnen - also wenn jemand in Lebensgefahr schwebt oder sich ein flüchtiger Verbrecher dort versteckt. Unverletzlichkeit der Wohnung ist eines der höchsten Rechtsgüter im Grundgesetz.

Schon beim ersten Mal hättet Ihr, falls die Jungs keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluß dabei hatten (den sie aber nach Lage der Dinge wohl auch Problemlos bekommen hätten) reinlassen müssen. Viele machen da den Fehler und denken, Kooperation ist, wenn man nichts zu verbergen hat, das Beste aber da die Polizei einem gerne jedes Wort im Mund umdreht ist das auch nicht immer das Klügste, sagt sogar mein Onkel, der lange Jahre bei der Kripo war.

Am besten auch wenn man sicher nichts zu verbergen hat schon bei der Vernehmung mit Anwalt aufkreuzen. Kann viel Ärger sparen. Und wenn das zeitlich nicht reicht den Termin verschieben. Darauf müssen die sich einlassen denn das ist Euer gutes Recht.

Danke für die ausführliche Antwort.

Hinterher ist man immer schlauer ;) Ich hatte noch nie die Polizei an der Tür stehen, war wie gesagt alleine (ich Urlaub, mein Mann auf Arbeit) und hatte totale Panik.

Die Polizei hat mich an dem Tag befragt, aber weder meine Personalien aufgenommen noch mich über meine Rechte aufgeklärt. Ich habe zum Glück nichts gesagt.

Wir werden nun unseren Anwalt konsultieren und ihn bitten, zum Vernehmungstermin mitzukommen.

@GermanSailor

Das ist so nicht ganz Richtig. Auch die deutsche Polizei muß den Beschuldigten einer Straftat (und da in diesem Fall zumindest der Vorwurf der Hehlerei im Raum steht IST das in dem Fall zutreffend) darüber Aufklären, das die Person zwar Angaben zur Person machen muß, nicht aber zur Sache und auch das Recht hat, einen Anwalt zu Konsultieren.

Unterbleibt das kann jede vor der Polizei gemachte Aussage im Anschluß von einem guten Anwalt zerpflückt werden - gilt dann als "nicht gemacht". Natürlich ist diese Aufklärungspflicht in Deutschland nicht so formell geregelt wie in Amiland. Und in einem Prozeß kann das nur Relevant werden, wenn die Aussage der einzigste Beweis der Staatsanwaltschaft ist.

Dürfen sie nicht, sie dürfen es nur mit einem richterlichen Beschluss. Außer es besteht akute Lebensgefahr für irgendjemanden.