Wie lange darf man auf einem Gehweg parken? Nur mit zwei Rädern!

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Zu Deiner Frage in der Überschrift: Gar nicht, nicht mal mit einem Rad, nicht mal für den Bruchteil einer Sekunde. Du darfst den Gehweg nicht mal befahren. Weder zum halten, noch um nur mal zwei Meter mit zwei Rädern drüber zu fahren. Auf dem Gehweg haben die Autos NICHTS zu suchen, es sei denn dort steht ein Schild, das das Parken auf dem Gehweg explizit erlaubt. Davon gehe ich aber erstmal nicht aus, da Du davon nichts erwähnt hast. Machen kannst Du erstmal nichts außer warten. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate, wenn bis dahin nichts gekommen ist, hast Du Glück gehabt. Kommt doch ein Bußgeldbescheid, wird das irgendwas zw. 5 und 35 € kosten, je nachdem ob mit oder ohne Behinderung, kommt drauf an, wie viel Platz noch übrig war. (Musste der Rentner sich vorbeiquetschen? Hätte ein Kinderwagen dran vorbeigepasst?)

man darf gar nicht auf dem Gehweg Halten oder Parken + auch nicht halbseitig!

Wenn Bußgeldbescheid kommt könntest du Einspruch einlegen (dann kann nochmal eine Verwaltungsgebühr drauf kommen wenn es abgeleht wird) - solltest aber einen guten Grund liefern - z.B. du hast "Erste Hilfe" geleistet weil dort gerade jemand umgefallen ist...

Wirklich realistisch ist - zahle es + ziehe deine Lehre daraus...

Also wie schon oft gesagt darfst du natürlich gar nicht auf dem Gehweg stehen wenn kein Schild es erlaubt. Was den Rentner angeht da gibt es mittlerweile Grundsatzurteile von Amtsgerichten und höheren Instanzen das solche "hilfspolizeilichen Tätigkeiten" nicht von Laien ausgeführt werden dürfen somit kann er dir gar nix im gegensatz du könntest ihm ein Zivilrechtlichen prozess wegen eingriffs in die Privatsfähre anhängen weil es ist in Deutschland verboten von Fremden Personen oder deren Eigentum ohne deren Einverständniss Fotos zu machen. Knöllchen und die damit zusammen hängenden Beweisfotos dürfen nur von der Polizei und vom Ordnungsamt gemacht werden.

Shakuhachi 
Fragesteller
 14.11.2011, 15:22

Bist Du dir sicher? Dann kann ich also zukünftig ohne Probleme auf den Gehweg parken? Weil dass die Polizei zufällig vorbeikommt, dürfte nicht vorkommen.

DANKE für den Freibrief. Diesem Rentner werde ich einfach ignorieren.

ickemal  14.11.2011, 18:09
@Shakuhachi

Das ist kein Freibrief es ist immer noch verboten auf dem Gehweg zu Parken. Es ist aber auch so das es wie gesagt schon von einigen Gerichten festgestellt und bestättigt wurde das ein "normaler Mensch", Bürger nenn ihn wie du magst also kein Polizeibeamter oder ein anderer Ordnungsbehördlicher Mitarbeiter, keine polizeilichen oder polizeiähnlichen Tätigkeiten verrichten darf und somit eine von einem solchen Bürger eingereichte Anzeige in der Regel im Sand verläuft. Der bekannteste fall war das ein ehemaliger Mitarbeiter des Ordnungsamtes in den Ruhestand ging und danach immer in seinem Ort Falschparker fotograhierte und angezeigt hat. Ein Betroffener ist gegenvor gegangen und hat recht bekommen wegen eben dem eingriff in die privatsfähre. Obendrein haben die Richter so gesagt wie ich oben schon schrieb das er als Renter keine Hilfspolizeilichen tätigkeiten ausführen darf.

ginatilan  14.11.2011, 20:35
@ickemal

ich darf als Bürger anzeigen wen ich will, ich darf sogar als Bürger jemand vorläufig festnehmen.

ich bitte um die Urteile der Gerichte.

Anton96  18.11.2011, 11:14
@ickemal

Ja ein normaler Bürger darf sich nicht als Hilfspolizist auspielen, das bedeutet aber noch lange nicht das die Ordnungsbehörden begründeten Anzeigen von Bürgern nicht nachgehen dürfen. Wenn ich eine Falschparker Anzeige der mich nötigt vom Gehweg auf die Straße aus zu weichen, dann erwarte ich nicht nur das diese Anzeige bearbeite wird, es ist sogar mein Recht das dies getan wird. Anderes Beispiel eine Behindertenparkplatz wird von einem Unberechtigten belegt, wenn ich als Berechtigter das dann zu Anzeige bringe wäre es ein Unding wenn nichts geschieht, den weder die Polizei noch das Ordnungsamt können ständig darauf achten.

Wenn ich es mir natürlich zu meine Hobby mache Täglich duzende von Anzeigen zu verfassen, sieht die Sache anders aus, in so einem Fall spiele ich Hilfspolizist und in so einem speziellen Fall kann es tatsächlich dazu kommen das mir ein Gericht so etwas untersagt. In dem von dir beschreibenen Fall lag eine andere Problematik vor, da hat wohl einer ständig das Verhalten seiner Nachbarn beobachtet und jeden Fehler sofort zur Anzeige gebracht, in so einem Speziellen Fall liegt dann ein unerlaubter Eingriff in die Privatsphäre vor. Du solltest bei Urteilen immer die genau Urteislbegründug lesen und daran denken das solche Urteile in der Regel Einzellfallentscheidungen sind.

fs112  14.11.2011, 21:20

ha ha, Lichtbilder anfertigen verboten, du bist ein Schwätzer & bekommst auch gleich die Quittung in Form eines "passenden" Kommentares des asozialen Fragestellers, der sich durch dich bestätigt fühlt^^

Anton96  14.11.2011, 21:42

Wo hast du das den her? Natürlich darf ich so einen Falschparker Anzeigen und der kann dann durchaus eine Knolle bekommen. Man darf auch Fotos zur Beweissicherung machen. Bitte gibt mal das Aktenzeichen von deinem Urteil an oder Schreib mal wo man das Urteil nachlesen kann.Viele vergessen das bei einem Urteil es sich in der Regel um eine Einzellfallentscheidung handelt.

Wenn ich zurückdenke, als meine Kinder noch sehr klein waren, wie oft ich wegen solch bequemen Leuten mit Kinderwagen auf die Straße ausweichen musste, packt mich noch heute die Wut. Hoffentlich bekommst du ein Bußgeld und merkst dir für die Zukunft, dass der Gehweg für Autos tabu ist. Ein paar Meter zu laufen, sollte jedem Menschen zuzumuten sein!

Nix kannst du machen ... nur abwarten, ob dieser Rentner auch tatsächlich eine Anzeige erstattet und ob du eine offizielle Nachricht bekommst.

Du hast eindeutig gegen die Verkehrsbestimmungen verstoßen ... und das kann dich Bußgeld kosten.

Aber ... vielleicht hast ja du auch Glück, es gibt Menschen, die fotografieren (oft nur zum Schein oder um die Verkehrssünder zum Nachdenken zu bringen) eine bestimmte Situation ... und bringen diesen dokumentierten Vorfall trotzdem nie zur Anzeige.