Verwahrnungsgeld wegen parken auf Gehweg rechtens?

Verwahrnungsgeld  - (Verkehrsrecht, Bußgeld)

5 Antworten

Wenn das Zeichen 315 gültig ist/war, ohne Einschränkungen etc. lege Widerspruch ein. Dann darfste da ja so stehn ...

Wenn du mal ein Bild von der Stelle (wie du geparkt hast / Schilder) machen könntest, kann man dir wahrscheinlich eine bessere Empfehlung geben, was du jetzt am besten machst und was nicht.

Hi,

du hast ganz sicher diesen kleinen -> Pfeil auf dem Schild nicht beachtet!

Wenn er denn da ist.

@user89467

Natürlich ist der da ...

@user89467

Es war genug Platz für Fußgänger, jedoch habe ich das ganze nicht abfotografiert und habe dafür keine Beweise...

@Sabi1944

Dann bezahle einfach oder lege Einspruch ein.

http://www.gehwege-frei.de/rechtliche-aspekte/legalisiertes-gehwegparken.html

Wenn davon nichts auf dich zutrifft, dann lege Widerspruch ein.

War bzw. ist genug Platz für Fußgänger, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer?

Hatte noch nicht einmal einen Strafzettel am Auto, macht der aufnehmende Verkehrsdienst Fotos vom Auto? 

@Sabi1944

Ja, es gibt keine Strafzettel mehr. Auch das wird heutzutage alles elektronisch gemacht. Fotos zum Beweis werden teilweise gemacht, aber nicht immer.

Du kannst doch aber selbst nochmal "Tatortbesichtigung" machen und Fotos machen, wenn du sicher bist, einen Fehler gemacht zu haben.

Erstmal Einspruch einlegen, innerhalb 10 Tagen. Sind die 10 Tagen rum, kannst dann kein Widerspruch einlegen. Rechtschutz? Anwalt konsultieren. Kein Rechtschutz dann kannst es auch ohne gerichtlich versuchen es durchzukriegen. Musst dir nur gut überlegen ob du dass ganze Galama auf dich nimmst

Habe leider keine Rechtsschutzversicherung, kommen nochmal zusätzliche Gebühren dazu, wenn ich Widerruf einlege? 

Nein nur wenn du die 10 Tagesfrist verstreichen lässt. Dann kommt der Mahnbescheid und Dann der Vollstreckungsbescheid. Da kommen dann so nochmal 80€ dazu. Also Frist unbedingt einhalten dann passiert auch nix.

@CARLOWUM

Wo kommen diese ominösen 10 Tage her? Das ist ein Verwarngeld, entweder du zahlst es innerhalb der 7 Tage, oder nicht. Tust du es nicht geht man davon aus das du nicht einverstanden bist und leitet das Bußgeldverfahren ein, da kommen 23,50€ Gebühren dazu. Erst da kannst du Einspruch einlegen und das binnen 14 Tagen.

10 Werktage sonst ist das Verwarnungsgeld rechtskräftig umd kann dann kein Einspruch mehr machen