Nachbarn-Zoff wegen Parken?!

5 Antworten

Abesehen davon, dass mir dieser Nachbar eine wahre und veritable Plage zu sein scheint ... man jedoch solche Menschen nicht ändern und wegen ihrem Bestreben sich selbst "wichtig" und den Mitmenschen das Leben so schwer als nur möglich zu machen auch nicht "einsperren" kann, sehe ich nur eine Möglichkeit, Querulanten in "schach" zu halten ... sie mit ihren eigenen Waffen zu schlagen ... und sich selbst dabei auf das Gesetz zu berufen.

"Das Gesetz" jedoch, dass muss mann/frau kennen ... und dieses wiederum ist nicht einfach. Wäre es anders, dann bräuchten wir keine Juristen.

Darum kann ich deine Frage nicht dirket beantworten. Ich kann dir nur Denkanstösse und Hinweise geben ... aber die könnten dir (und auch den anderen Mitleidenden) helfen.

° Es müssen bei der von dir geschilderten Situation die örtlichen Gegebenheiten und die passenden Vorschriften/Gesetze (StvO) geprüft werden ... und das sollte ein Vekehrsjurist/Verkehrsexperte machen.

Der Haken ist der ... auch wenn die Straße breit genug ist, so gibt es keinen eigens gekennzeichneten Gehweg (Bürgersteig) und keine direkte Beschilderung wo geparkt oder gehalten werden darf und wo nicht ... Weiters wäre zu hinterfragen, ist diese Straße als "Wohnstraße" bestimmt, handelt es sich dabei um eine Vorrangstraße ...(Rechtsregel) wo befinden sich diverse Ausfahrten etc. Wie weit ist die nächste Kreuzung (Kurve) entfernt ... etc.

Auf allen öffentlichen und nicht explizit ausgeschilderten Verkehrsflächen gilt die StvO ... und diese muss mann/frau richtig anwenden bzw. auslegen können ... und das kann nur ein Experte.

Daher würde ich empfehlen ... zuerst einen Verkehrsjuristen aufgrund von Lageplänen befragen (das beste wäre natürlich eine Besichtigung vorort) und dann handeln.

Unter "handeln" verstehe ich in diesem Fall überall dort,m wo Parken dezidiert möglich und nicht verboten ist, zu parken UND den Nachbarn - sollte er schimpfen und drohen - dazu auffordern eine Anzeige zu machen.

Tut er das ... dann wird er keinen Erfolg und nur Ärger haben. Tut er das nicht, dann ignoriert ihn einfach ... irgendwann, wenn keiner auf sein Verhalten reagiert, wird es ihm vermutlich zu blöd und er sucht sich andere Opfer.

Natürlich bestünde auch die Möglichkeit, gegen ihn rechtliche Schritte zu ergreifen oder ihn zumindest durch einen Rechtsanwalt einen Brief schreiben zu lassen ... aber ... diese würde vermutlich Streit-Eskalation mit Langzeitfolgen bedeuten.

ja wer soclhe nachbarn hat braucht keine feinde. da weiss ihc leider auch net wieter aber würde mich mal beim ordnungsamt erkundigen was man da als handhabe hat. was eine anzeige seiner seits bringen könnte und ob man ihn vielleicht selbst wegen übler nachrede behelligen kann.

Zum Parkplatzproblem:

Parkt doch einfach im nächsten Parkhaus und schickt ihm die Rechnung für selbiges und die Busfahrkarte, die euch heimbringt... ;) Und eröffnet eine Fahrgemeinschaft, wodurch das Auto häufiger rollt statt steht. ;)

Lasst sein Auto mal abschleppen, wenn er es aus der Garage rausfährt, um einen Parkplatz zu besetzen, der ihm nicht gehört.

Und jetzt noch zum Nachbarn selbst:

Habt keine Angst vor einer Anzeige seinerseits. Schlimmstenfalls kommt eine gerichtlich angeordnete Therapie für ihn dabei raus... Und er muß die Gerichtskosten tragen, wenn er verloren hat... ;)))))))))))))

LG Selgora

Hab noch vergessen, daß ein Fußgänger zwischen Auto und Hecke Platz haben sollte, vor allem, wenn kein extra Fußgängerweg da ist... In der Großstadt darf beispielsweise auch nur mit einer Autoseite auf dem Gehweg geparkt werden und es muß sogar ein Rollstuhlfahrer noch zwischen Auto und Hauswand durchpassen...

LG Selgora

@Selgora

Tut mir leid dir sagen zu müssen, bis auf die Idee mit der Fahrgemeinschaft, sind diese Vorschläge "illegal" ... sie verstoßen gegen geltendes Recht.

Daher kann ich nur dringend abraten sie auszuführen ...!!!!

@Entdeckung

Dem nervigen Nachbarn eine Parkhausrechnung schicken verstößt gegen kein geltendes Recht. Er muß es aber auch nicht bezahlen. Und der Abschlepper stellt den Wagen nur vor die Garage. Auch nicht verboten, aber kostenpflichtig für den, der den Abschlepper ruft.

Und ich hoffe immer, daß erwachsene Menschen sich nicht wegen solchem Kinderkram die Köpfe abreißen.

Leider ist meine Hauptantwort erst im Kommentar zu lesen...

Hab zuerst recht witzig antworten wollen und dabei mal wieder die Hauptsache vergessen: Das Parkproblem an sich! Und wie es in der STVO geregelt ist...

Wieso wissen eigentlich viele Autofahrer das nicht mit der Rollstuhlklausel?

:((((((((((((((((((((((

LG Selgora

@Selgora

Rechnung zuschicken verstößt gegen kein Gesetz ... aber ... die Bezahlung derselben zu fordern - !!! völlig ungerechtfertigte Ansprüche erheben !!! ... Belästigung ... schon ...

Abschleppdienst rufen und beauftragen ist nur innerhalb der bestehenden Vorschriften und Gesetze möglich ... passiert dies unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ... dann wird dabei mehr als nur gegen ein Gesetz verstoßen ...

Die Rollstuhlklausel kann nur dort zur Anwendung kommen, wo die Voraussetzungen dafür geschaffen sind .. und ob das hier der Fall ist, müsste zuerst geprüft werden. (Wenn kein Gehweg vorhanden oder als solcher ausgeschildert ist ... dann wird es schwierig mit dem Bestehen auf der Rollstuhlklausel).

@Entdeckung

Ich bin halt kein Autofahrer... Muß mich aber immer an solchen Autos vorbeiquetschen, die zu dicht an einer Hecke oder Hauswand stehen. Macht echt keinen Spaß!

Ich hoffe ja immer noch auf die Intelligenz der Menschen, die sich eben darin zeigen könnte, daß man von selber drauf kommt, ein Parkhaus zu nutzen, wenn es den Nachbarn stört, daß auf der Straße Autos stehen... Der Klügere gibt nach, nur Idioten ziehen wegen sowas in den Krieg... ;)

Und die Rollstuhlklausel kann man ja auch mal freiwillig einhalten, ohne vom Gesetz gezwungen zu werden...

Das mit der Rechnung geht ja auch nach hinten los... Und endet vor Gericht. Dann ist sicher allen geholfen. Weil das Gericht dann entscheidet, wer wann und wo wie zu parken hat.

Wenn Menschen nicht mehr alleine klarkommen, braucht man eben die Justiz...

LG Selgora

Wer solche Nachbarn hat, braucht keine Feinde ^^

Wenn in der Straße kein Parkverbot ist, könnt ihr dort auch parken. Wenn er der Meinung ist, es wäre zu eng, dann kann er beim Ordnungsamt ein Parkverbot beantragen, dann wird ausgemessen und geschaut, ob es wirklich so eng ist.

Solang da noch ein LKW/ Bus bzw. Feuerwehrauto durch kommt, wird es da aber keine Probleme haben.

Ich glaube aber kaum, dass er euch anzeigt, zumal er ja selbst an der hecke parkt.

soh das schon mal am anfang ist jetzt lese ich weiter.

Im allgemeinen geht die Rechtsprechung hierfür von 50 cm (je 25 cm auf jeder Seite) aus. Aus der Addition der höchstzulässigen Fahrzeugbreite und dem erforderlichen Sicherheitsabstand würde sich eine erforderliche Mindestbreite für den Fahrverkehr von 3,05 m ergeben.

quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EngerStrTeil01.php