Habe mit zwei Rädern auf dem Gehweg geparkt und nicht mit 4 Rädern (laut schriftlicher Verwarnung). Kann ich die Verwarnung anfechten ?

7 Antworten

Mal davon abgesehen, dass es nichts bringt, da du keine Beweise hast (und selbst dann nicht, weil das Bußgeld egal mit wieviel Reifen gleich bleibt):

Du hast einen Verstoß begangen, steht dazu, lern daraus und versuch nicht wegen einem Formfehler dich vor den Konsequenzen zu drücken!

Hallo, Du warscheinlich nicht, aber der andere.

Alles Gute

Wo das Zeichen  315 ist darf man so parken sonst nicht . Egal ob mit 2 oder 4 Rädern das spielt dann keine Rolle Legalisiertes Parken auf Gehwegen nach Zeichen 315 der StVO:

Das Parken auf dem Gehweg ist nur dann erlaubt, wenn dies durch das Verkehrszeichen 315 angeordnet ist. In den Erläuterungen zu dem Zeichen 315 (Anhang 3 der StVO) wird auch eine Gewichtsbegrenzung ausgesprochen: "Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken.“

Regelungen im Detail: Eine der vielen Varianten, mit denen die Aufstellung der Kfz auf dem Gehweg geregelt werden

§ 12 (4a): „Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.“

Auf Grundlage der StVO stehen die Strafen für Verstöße gegen Zeichen 315 unter dem Tatbestand 54 im Bußgeldkatalog.

Verstöße gegen die Anordnungen des Zeichens 315 sind mit Bußgeldern von 10 bis 30 Euro bestrafbar.

http://www.gehwege-frei.de/rechtliche-aspekte/legalisiertes-gehwegparken.html





315 - (Verkehrsrecht, Falschparken)

Hallo,

na klar, wenn Dir einer den Spiegel abfährt, wer zahlt dann ?

Alles Gute

Schmarrrn!

Kommt darauf an, wie hoch das Bußgeld ist. Auch ist bei Anfechtung nicht klar, ob du gewinnst und dann musst du die Kosten auch noch tragen.

Kannst du beweisen, dass du mit 2 Rädern auf dem Bordstein standest?

Nein leider nicht.

@Bennithedepp

Dann ist deine Wahrscheinlichkeit das durchzubekommen leider sehr gering... Vllt kannst du unverbindlich bei der Polizei mal anfragen, oder bei einem Anwalt, aber da wird es wohl was kosten sich einen Rat zu holen..