Wie lange darf eine Kontofreigabe dauern?

3 Antworten

Wenns das Gericht sagt, ist es rechtens. Im übrigen kannst Du dir den teil deines Kontoguthabens, der aus Sozialleistungen besteht, vorab freistellen lassen.

Icecold2000 
Fragesteller
 08.03.2010, 18:50

Ich krieg ja keine Sozialleistungen. Bekomme normales Gehalt gut über 1000€. Mir geht es nur darum ob es rechtens ist, das ich nunmehr seit über 2 Wochen mit 150€ auskommen soll und nicht mal Miete oder sonstwas überwiesen wurde. Man kann mir doch nicht über 4 Wochen kein Geld zum Leben lassen. Ich hab zwar Schulden, aber ich bin auch nur ein Mensch der Hunger und Durst hat und täglich drauf angewiesen ist mit dem Auto zur Arbeit zu fahren.

docbde  08.03.2010, 18:52
@Icecold2000

Und was ist mit den Menschen die arbeitslos werden, weil Du deine Rechnungen nicht bezahlst?

Aus Schaden wird man klug: Lass dir das Konto demnächst vorab freistellen.

Icecold2000 
Fragesteller
 08.03.2010, 18:56
@docbde

Hä, was soll das denn? Aus Schaden wird man klug. Dadurch entstehen noch mehr Schulden und evtl. ein Arbeitsloser mehr. Also die Antwort hättest du dir auch sparen können. Ich hab die Schulden nicht gewollt und da nicht nach geschriehen, sie sind aus Nettigkeit zur Familie entstanden. Ich will einfach wissen ob mein Land mich über vier Wochen ohne Geld lassen darf oder ob das Amtsgericht Willkür walten lässt bzw. mich verarscht.

DerHans  08.03.2010, 19:05
@Icecold2000

Ge nau deshalb gibt es ja die Pfändungsfreigrenze. Die Pfändung darf ja nicht dazu führen, dass du dann auf Sozialhilfe bzw. Grundsicherung angewiesen bist. Dann würde ja der Steuerzahler deine Schulden zahlen. Du hättest bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken können(müssen)

Icecold2000 
Fragesteller
 08.03.2010, 19:07
@DerHans

Ich hab doch ne Ktofreigabe beantragt, reicht das nicht? Da muss ich doch zumindest die 990€ die ja jedem frei sind bekommen oder nicht? Und der Rest is dann ja Beschlusssache des Gerichtes. Aber mein Amtsgericht meint ich krieg erstmal nix und dann erst in zwei Wochen vll, wenn alle "Zuständigen" dem Beschluss zustimmen. Das kann doch nich angehen...

docbde  08.03.2010, 19:59
@Icecold2000

Naja, ein hartz-IV-Empfänger hat auch nicht mehr zur verfügung...

Icecold2000 
Fragesteller
 08.03.2010, 20:03
@docbde

Ein Hartz vier Empfänger hat aber zumindest irgendwas zum Leben und nicht wie ich im Moment garnichts...

docbde  08.03.2010, 20:14
@Icecold2000

naja 150€ ist etwas mehr als nichts. Und ein hartzer hat auch nur 396€ im monat!

docbde  08.03.2010, 20:15
@docbde

Und in der regel fällt ein PfÜB auch nicht vom Himmel: Da kommt vorher ein Mahnbescheid und ein Vollstreckunsgbescheid! kann es sein, dass Du dich schlicht nicht gekümmert hast?

Icecold2000 
Fragesteller
 08.03.2010, 20:17
@docbde

Ich habe vom 26.2. bis vorraussichtlich in zwei Wochen nur diese 150€. Darum geht es hier aber auch nicht wem was reicht und wer wieviel verdient. Meine Frage war ob das rechtens ist mir nichts außer diesen 150 für vier Wochen zu geben. Meine Miete, Versicherung, Strom, Gas, Telefon, Internet ist ja auch alles noch nicht bezahlt... Und das kann ja nun nich angehen... Irgendwo is ja nun auch mal gut.

docbde  08.03.2010, 20:21
@Icecold2000

Na dann klag doch dagegen... und lass beim Richter pfänden ;-)

Icecold2000 
Fragesteller
 08.03.2010, 20:22
@docbde

Ich hab den Kopf in den Sand gesteckt und alles über mich ergehen lasse, kämpf mich da gerade raus und gönne jedem Gläubiger sein Geld. Aber genauso will ich auch nicht als was auch immer darstehen und zumindest mit dem mindesten Leben was mir zusteht um auch die Kraft zu haben weiterzumachen. Wenn ich Job, Wohnung etc. verliere haben die Gläubiger da auch nix von.

Icecold2000 
Fragesteller
 08.03.2010, 20:24
@docbde

Bekomm ich jetzt noch ne vernünftige Antwort auf meine Frage oder willst du weiterhin selbstgefällig hier Sprüche klopfen? Ich weiß ich bin Schuld und suche hier Rat wie ich das alles in den Griff bekomme und brauch keine schlauen Sprüche...

Kontopfändungen sind eine Superwaffe. Sie zerstören Existenzen. Gesetzliche Freibeträge reichen heutzutage oft nicht aus, um selbst die grundlegendsten Forderungen wie z.B. Miete zu bezahlen. Sie treffen außerdem vor allem jene, die ohnehin schon wenig haben.

Meine Meinung nach sind Pfändungen des Kontos grausame, sittenwidrige Brutalität. Das berechtigte Interesse der Gläubiger wird über die persönliche Existenz eines Menschen gesetzt - und dabei geht es nur um Geld.

Gerade Finanzämter nutzen diese Superwaffe regelmäßig. Die - ich nenne das bewusst so - "Schreibtischtäter" agieren aus einem Büro heraus auf Aktenlage und sehen sich nie mit den Konsequenzen konfrontiert. Sie haben einen säumigen Zahler, der gefälligst zu zahlen hat... Selber schuld ist er... Ein Steuerpreller...

Ja, stimmt natürlich bis zu einem gewissen Grad. Es gibt aber immer Gründe und meist handelt es sich nicht um Vorsatz, sondern Not, wenn jemand seine Steuern nicht zahlt. Eine Pfändung vergrößert diese Not und verursacht maximalen Schaden. Sie ist ein Mittel, das in unserer heutigen Zeit an Grausamkeit nicht überboten werden kann.

Natürlich kann die Lösung nicht sein, das Gläubiger einfach leer ausgehen. Es sollte aber immer und in jedem Fall die Pflicht zur Schadenminimierung und zum Angebot der Stundung oder Teilzahlung geben. Diese gibt es defacto nicht.

Außerdem werden betroffene alleine gelassen. Ein Anwalt will auch erst mal Geld sehen. Die Post befördert nicht mal den Brief zum Finanzamt, wenn man kein Porto bezahlen kann. Und früher oder später werden Telefon und Internet auch abgestellt, der Strom wird abgestellt, die Wohnung zwangsgeräumt - der Arbeitsplatz ist meist vorher schon flöten gegangen.

Wie lange darf also eine Freigabe dauern?

Sie muss eigentlich sofort erfolgen. Sie wird es aber nicht, da ein Gericht immer Nachweise sehen will um sicherzustellen, das der Betroffene nicht nur einfach behauptet, das es ihm schlecht geht... Es gilt hier die Schuldvermutung und die Reichtumsvermutung... Wer gepfändet wird, der hat ja Geld...

Außerdem sind Gerichte oft überlastet. Schnell helfen könnte übrigens auch eine Aufhebung und Aussetzung der Pfändung durch den Gläubiger, wenn man sich mit ihm einigt - beispielsweise per Teilzahlung. Die kann er an die Bank faxen und i.d.R. ist das Konto dann auch wieder schnell frei.

Leider ist hier das Gesetz menschenfeindlich. Es fragt nicht nach den Gründen, sondern es erlaubt bei Eintritt von Ereignissen die Vernichtung von Existenzen.

Das ist leider Realität. Dieser muss man sich stellen. Das ein Staat so nicht mit seinen Bürgern umgehen sollte und das diese Grausamkeit nicht nur persönlichen und wirtschaftlichen Schaden verursacht, sondern dazu führt, das manch einer nichts mehr zu verlieren hat, weil ihm alles genommen wurde, steht auf einem anderen Blatt... Er kann sich ja das Leben nehmen... Oder schlimmer...

Traurig, aber wahr...

dann musst Du wohl oder übel nochmal einen Gang zum Amtsgericht machen.

Icecold2000 
Fragesteller
 08.03.2010, 18:50

Aber was soll ich denn da machen? Die lassen mich ja seit dem 26.2. zappeln...

Icecold2000 
Fragesteller
 08.03.2010, 19:10
@DerHans

Was genau meint ihr damit? Was soll ich denn da beantragen? Das mir die 990€ gegeben werden?

thomaszg2872  10.03.2010, 13:05
@Icecold2000

Nein. Der Beschluß ist normalerweise sofort rechtskräftig und wird an die Bank/Sparkasse gefaxt. Genauso kannst du dann ab sofort wieder über dein Konto verfügen, ich meine abheben. Die reden sich bloß gerne raus mit Postweg/Bearbeitungszeiten. Das ist aber nicht rechtens. Überweisen geht nicht mehr. Gr/Mfg,

Icecold2000 
Fragesteller
 10.03.2010, 13:24
@thomaszg2872

Dann verarscht mich meine Bank und das Amtsgericht... Bank sagt, nö, wir haben nix, is gesperrt und Amtsgericht sagt, Beschluß is raus, dauert aber noch ca 2 Wochen bis alle "Betroffenen" zugestimmt haben.