Wie lange darf ein Ost- EU Bürger in Deutschland bleiben?

2 Antworten

Das Ausländeramt hatte Recht. Sie darf sich als EU-Bürgerin dauerhaft ohne Visum in Deutschland aufhalten. Ob sie bei dir einziehen kann, solltest du mit deinem Vermieter klären. Ich denke nicht, dass er dann die Miete erhöhen wird. Allerdings wirst du dann mehr Nebenkosten zahlen dürfen. Deutschkurs und Krankenversicherung müssen aus eigener Tasche gezahlt werden.

Hallo Veronika , evtl. hilft Euch der Link weiter::Urteil von grundsätzlicher Bedeutung, google da nach und lese alles sehr, sehr aufmerksam

11.10.13Sozialleistungen Recht auf** Hartz IV für arbeitssuchende Rumänen** Eine Familie aus Rumänien hat auf Hartz-IV-Leistungen geklagt – und Recht bekommen.

Am 31. Dezember 2013 endet die Übergangsregelung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit für bulgarische und rumänische Staatsangehörige. IHK Stuttgard::

Ab dem 1. Januar 2014 benötigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus diesen beiden Staaten keine Arbeitsgenehmigung- EU mehr, wenn sie in Deutschland arbeiten wollen. Sie besitzen damit das Recht auf freien und uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Arbeitgeber müssen dann nicht mehr darauf achten, dass bulgarische und rumänische Mitarbeiter eine Arbeitsgenehmigung- EU der ZAV haben. Für sie besteht lediglich die allgemeine Meldepflicht bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern. Die deutschen Gesetze und Rechtsvorschriften sind vom Arbeitgeber zu beachten (z.B. Mindestlöhne, allgemeinverbindliche Tarifverträge etc.).

auch aus ..http://www.welt.de/wirtschaft/article120802900/Recht-auf-Hartz-IV-fuer-arbeitssuchende-Rumaenen.html

viel Glück ;) h