Immobilienerwerb in Deutschland als Nicht-EU-Bürger und ohne Aufenthaltserlaubnis. Ist das erlaubt?

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Ja, Dein Opa kann als Drittstaatsangehöriger sehr wohl eine Immobilie in Deutschland erwerben. Die formalen Voraussetzungen, wie zum Beispiel der notarielle Kaufvertrag, müssen erfüllt werden, sie unterscheiden sich aber nicht von den allgemein üblichen. Dein Opa benötigt für die Einreise zur Geschäftsabwicklung ein Visum. Die Frage, ob der Kauf möglicherweise auch per Vollmacht abgewickelt werden kann, sollte ein Notar beantworten.

Mit dem Flugzeug kann er nach Deutschland reisen. Er möchte sich die Immobilie bestimmt ansehen, bevor er einen Kaufvertrag unterschreibt. Er könnte auch das Geld an volljährige Verwandte (falls vorhanden) nach Deutschland überweisen, und dieses Familienmitglied besichtigt und erwirbt diese Immobilie für deinen Opa.

Wie jedoch wenn er kein Visum hat ?