Wie lange darf ein Kraftfahrer am Tag arbeiten?

10 Antworten

Die Fahrpersonal-Verordnung (FPersV) gibt einige Ausnahmeregelungen, allerdings vor allem für den Linien-Busverkehr, die meines Wissens teilweise dem Arbeitszeitgesetz widersprechen. (Habe jetzt keine Lust, das alles durch zu lesen ...)


Die tägliche Schichtzeit (d. h. die Zeit von Dienstbeginn bis Dienstende) ist über die Lenk- und Ruhezeiten, namentlich über die "nächtliche Ruhezeit" geregelt. Diese beträgt mindestens 11 Stunden, so dass Schichtlängen von 13 Stunden grundsätzlich zulässig sind. Die nächtliche Ruhezeit darf 2 mal pro Woche auf 9 Stunden verkürzt werden, was zu einer zulässigen Schichtlänge von 15 Stunden (2 x pro Woche) führt.

Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit der "geteilten Ruhezeit": die nächtliche Ruhezeit kann in zwei Abschnitte geteilt werden, wovon dann einer mindestens 3 Stunden und der andere mindestens 9 Stunden sein muss. Wenn du also tagsüber einmal 3 Stunden am Stück Pause hast, kannst Du dauerhaft/täglich auf Schichtzeiten von 15 Stunden kommen! (Das steht so in den "ganz normalen" Lenk- und Ruhezeiten, aber das weiß irgendwie kaum einer ... )

Dabei müssen natürlich die sonstigen vorgeschriebenen Pausen (spätestens nach 4,5 Std. Lenkzeit min. 45 Minuten Pause, auch teilbar in 15+30 Minuten) und die maximal zulässige Lenkzeit (9 Std., 2 x pro Woche auch 10) eingehalten werden.


Wenn der Chef Dich (zulässigerweise!) bis zu 15 Stunden am Tag von zuhause weg hält, wäre ich an Deiner Stelle froh, mehr als 10 Stunden bezahlt zu bekommen ;-)


MANDAFBENZ 
Fragesteller
 15.11.2015, 17:10

Das ist alles richtig was du schreibst. Das beantwortet jedoch auch nicht meine Frage, denn du beschreibst lediglich die Begriffe "Schichtzeit und Ruhezeit".

Das die Schichtzeit bis zu 15 Std. lang sein darf habe ich verstanden. Innerhalb dieser 15 Std. darf ich aber nicht mehr als 10 Std. arbeiten. Es sei denn es gibt diese Sonderregelung / EU Verordnung oder was immer, nach der ich gefragt habe.

Zusammenfassung:

Schichtzeit (max. 15 Std/Tag) = Arbeitszeit (max. 10 Std/Tag) + Pausen. Wenn ich also tatsächlich eine Schichtzeit von 15 Std. am Tag habe, darf ich davon max. 10 Std. arbeiten und muss zwischendurch 5 Std. Pause machen!

Arbeitszeit beinhaltet = Schlüssel und Papiere ausm Büro holen + Anweisungen empfangen + zum LKW gehen/fahren + Abfahrkontrolle + Be- und Entladen + Reperaturen + Wartungsarbeiten + Lenken etc. Ich erwähne das lieber mal, weil viele Fahrer immer noch glauben oder glauben gemacht wird, Arbeitszeit wäre nur die Lenkzeit.

Dieses ganze Arbeitszeiten, Lenk- und Ruhezeiten-Gesetz ist dermaßen kompliziert, dass man schon fast dafür studiert haben müßte. Dann müßte ein Kraftfahrer aber auch mind. 15,- € Stundenlohn bekommen und die Sozialleistungen von anständig gewerkschaftlich Organisierten Unternehmen bekommen und nicht wie es im Jahre 2015 immernoch üblich ist, sich mit einem 1800,- € Brutto All Inclusiv Vertrag abspeisen lassen.

claushilbig  15.11.2015, 20:57
@MANDAFBENZ

Das Arbeitszeitgesetz gilt im Grunde für Kraftfahrer nicht, denn das Fahrpersonalgesetz (FPersG) sagt in § 1:

"(1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung und für die Tätigkeit des Fahrpersonals von Kraftfahrzeugen ..., soweit sie am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen. Mitglieder des Fahrpersonals
sind Fahrer, Beifahrer und Schaffner. Sofern dieses Gesetz und die auf der Grundlage von § 2 Nr. 3 erlassenen
Rechtsverordnungen Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung treffen
, gehen diese dem Arbeitszeitgesetz vor."

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, wie die genauen Regelungen im Güterverkehr sind, bin selber "nur" Busfahrer im Liniendienst. Da greifen einige Sonderregeln aus der Fahrpersonalverordnung, ich weiß nicht, ob es solche Ausnahmeregelungen auch im Güterverkehr gibt.

Aber bei uns ist es so, dass alle Pausen unter 30 Minuten zwar einerseits als Pausen im Sinne der Lenk- und Ruhezeiten angerechnet werden, aber andererseits durchbezahlt werden müssen. Damit kann ich dann leicht auf einiges mehr als 10 Stunden bezahlter Zeit kommen, auch wenn meine tatsächliche Arbeitszeit weniger als 10 Stunden ist.


Hallo.

Also....

Für dich als Kraftfahrer gilt wohl vor Allem das Gesetz zu den Lenk- und Ruhezeiten, die sind dir ja wohl sicher bekannt.

Zusätzlich gilt aber auch das Arbeitszeitgesetz. Dies findest du u.A. hier:

http://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Rechtsvorschriften/Arbeitszeitregelungen/arbeitszeitregelungen_node.html

Hier ein Auszug:

*Das Arbeitszeitgesetz

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden (§ 21a Abs. 4 ArbZG). Dies bedeutet also, dass die wöchentlich zulässige Arbeitszeit für Fahrpersonal, das die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr.-- 561/2006 bzw. des AETR einzuhalten hat, nach den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes maximal 60 Stunden beträgt und sich die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden beläuft. Eine maximale Ausschöpfung der wöchentlichen bzw. täglichen Arbeitszeit ist jedoch nur zulässig, wenn die Bedingungen von § 21 a Abs. 4 bzw. § 3 ArbZG eingehalten werden. Die Arbeitszeit wird dabei in § 2 Abs. 1 ArbZG definiert als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhezeiten.*

Ich hoffe, das beantwortet deine Frage.

Gruß, Albi.

RainerB76  19.09.2014, 19:59

Die einzig gute und vor allem richtige Antwort. DH.

MANDAFBENZ 
Fragesteller
 21.09.2014, 13:48

Leider beantwortet auch diese Antwort nicht meine Frage... trotzdem Danke für die Mühe!

Das Lenk- und Ruhezeitengesetz und das Arbeitszeitgesetz sind mir bekannt. Deshalb habe ich die täglichen Höchstgrenzen in meiner Fragestellung zusammengefasst.

Die Frage lautete aber: Gibt es eine SONDERREGELUNG für Kraftfahrer die MEHR als 10 Std ARBEITSZEIT (nicht Lenkzeit (die ja auch Arbeitszeit ist)) erlaubt. Denn genau das wollte mir mein Chef weiß machen. Er konnte mir aber auch bis heute nicht das Gesetzt zeigen in dem das steht^^

Von daher gehe ich davon aus, dass es so eine Sonderregelung nicht gibt und ich interpretiere Deine Antwort mal als: "NEIN, es gibt keine solche Sonderregelung"

Meines Wissens gibt es das Lenk- und Ruhezeitengesetz das besagt dass man max. 10 Std am Tag lenken darf.

Korrekt - und das auch nur 1 mal pro Woche.

Lenkzeiten und Arbeitszeiten sind aber nicht das Gleiche. Arbeiten kann der Fahrer auch anders - z.B. Beladen, Entladen, Lagertätigkeiten.

MANDAFBENZ 
Fragesteller
 15.09.2014, 23:00

Danke für die Antwort. Sie beantwortet aber nicht meine Frage:

Gibt es in Deutschland eine Sonderregelung die es Kraftfahrern erlaubt mehr als 10 Std am Tag zu ARBEITEN (nicht Lenken)?

Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten, zweimal pro Kalenderwoche ist jedoch eine Verlängerung auf maximal 10 Stunden gestattet. (https://lkw.bussgeldkatalog.org/lenkzeiten-ruhezeiten/)

MANDAFBENZ 
Fragesteller
 15.09.2014, 22:59

Danke für die Antwort. Sie beantwortet aber nicht meine Frage:

Gibt es in Deutschland eine Sonderregelung die es Kraftfahrern erlaubt mehr als 10 Std am Tag zu ARBEITEN (nicht Lenken)?

Servus,

Du darfst am Tag Max 9 Stunden Fahren. Also nur fahren ohne be und entladen. Reine Lenkzeit hald. du darfst der Wochen 2 mal 10 Stunden Fahren. ABer in der Doppelwoche max 90Stunden Lenken. Schichtzeit schätz ich mal werden die meisten Kraftfahrer mehr als 10 Stunden haben.

MANDAFBENZ 
Fragesteller
 15.09.2014, 22:59

Danke für die Antwort. Sie beantwortet aber nicht meine Frage:

Gibt es in Deutschland eine Sonderregelung die es Kraftfahrern erlaubt mehr als 10 Std am Tag zu ARBEITEN (nicht Lenken)?

Julian718  16.09.2014, 19:54
@MANDAFBENZ

Vergiss mal Schichtzeit, sowas gibts nicht das dein Chef sowas sagt ist klar, der will ja verdienen und du bist ihm egal!

Mehr als 10 Stunden darfst du am Tag nicht arbeiten und davon können bis zu 9 (10) Stunden gefahren werden