Feiertag Arbeit Bezahlung

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Es ist anders... 60%
Antwort <B> ist richtig 40%
Antwort <A> ist richtig 0%

8 Antworten

Antwort <B> ist richtig

Du bekommst den Tag nicht dreimal bezahlt (Antwort A).

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt im § 2, Abs. 1: "Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages entfällt, hat der AG dem AN das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte"

Du bekommst also, wenn Du an einem Feiertag arbeitest, Deinen normalen Lohn für einen Arbeitstag plus 100 % Feiertagszuschlag.

Es ist anders...

§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen

(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (EngFG)

(1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.


Heißt - du wirst bezahlt als ob du arbeiten warst zzgl. das, was mit dem Arbeitgeber ausgemacht ist. Allerdings sind die Zuschläge nicht immer Beitragsfrei - es gibt einen Freibetrag bei der Steuer (50€) und bei der Sozialversicherung (25€) - alles was darüber liegt vom Zuschlag, unterliegt der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen

Du bekommst einen Aufschlag von 100 % auf Deinen Lohn.

BenGates 
Fragesteller
 29.10.2012, 23:06

Also der Feiertag, den jeder auch bezahlt bekommte, wenn er zuhause bleibt, fällt weg? Das würde ja bedeuten: Wenn ich die 100% (freiwilligen) Zuschlag nicht bekommen würde, bekäme ich an diesem Tag nur meinen einfachen Lohn, also genausoviel, wie jeder, der nicht arbeitet??

Clarify  30.10.2013, 08:07
@BenGates

Jep, ganz so sieht es aus.

Ich kann halt die Situation aus unserem Betrieb erläutern.

Es gibt das "normale Fußvolk" welches nach Stunden bezahlt wird. Das heißt, jeden Monat wird der Lohn neu berechnet. Wenn nun jemand am Feiertag arbeitet, bekommt er zunächst den Tag ganz normal bezahlt wie jeder andere Tag auch gezahlt wird. Allerdings bekommt er für die Stunden, die auf den Feiertag fallen einen Zuschlag von 100%, Sprich, auf der Lohnabrechnung sind einmal die Feiertagszustanden ganz normal drauf (versteuert und mit SV) und einmal als extra Posten ohne irgendwelche Abzüge.

Dann gibt es noch die höhere Chefetage. Wenn diese am Feiertag arbeiten, bekommen sie kein Geld extra sondern einen extra freien Tag.

Wie das ganze geregelt ist, steht normalerweise im ´Tarifvertrag. Aber in den meisten Fällen ist es nicht genau geregelt. Viel mehr heißt es da, dass wenn Feiertagsarbeit nicht mit XX% abgegolten wird, so ist ein Freizeitausgleich zu gewährleisten.

Antwort <B> ist richtig

Antwort B ist richtig, ES SEI DENN, der Tarifvertrag regelt etwas anderes.....´

Die Entgeltfortzahlung für den Feiertag entfällt normalerweise. Die gearbeiteten Stunden werden bezahlt zzgl. Feiertagszuschlag. Der Feiertagszuschlag ersetzt den freien Ersatztag. Ohne einen vertraglich geregelten Anspruch auf Zuschläge würde Feiertagsarbeit 1:1 durch einen freien Ersatztag ausgeglichen.