Während einer Wiedereingliederung länger arbeiten als im Stufenplan vorgesehen
Folgendes Problem: Ich bin als Kraftfahrer tätig und arbeite momentan (gemäß Wiedereingliederungsplan) 6 Std. täglich. Nun kann es aber schon mal vorkommen, dass ich (durch Stau etc.) diese 6 Std nicht genau einhalten kann, sondern es auch mal etwas länger dauert. Darf ich das, oder bin ich dann nicht versichert? Und 2.: Ist während der Wiedereingliederung eine elektronische Zeiterfassung (Stechuhr) verboten?
Schon mal vielen Dank für eure Antworten
2 Antworten
wenn die wiedereingliederung aus gesundheitlichen gründen läuft, dann musst du dich tatsächlich an die arbeitszeit halten. du arbeitest ja nicht ohne grund nur die 6 stunden, oder? versicherung weiß ich nicht, aber deine gesundheit könnte gefährdet werden.. könnte unter umständen auch für den arbeitgeber ärger bedeuten
die sache mit der stechuhr - wenn das üblich ist in dieser firma, dann spricht nix dagegen. im gegenteil: damit kann man offiziell auch die einhaltung deiner arbeitszeiten erfassen.
lg :)
wenn du arbeitest bist du auch versichert!! Wirst du während der Wiedereingliederung z.B. durch den Integrationsfachdienst begleitet? Eine Zeiterfassung ist nicht verboten es sei denn in deinem Plan wurde etwas anderes festgeschrieben.