Wie lang muss mein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag aufheben?
Guten Tag, hier eine Frage an die juristisch angehauchten unter euch. Situation: Ich war bis Mai diesen Jahres in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis angestellt, Als ich den Vertrag unterschrieb, kannte ich den Chef, und deshalb hat er mir nicht extra eine Arbeitsvertragkopie ausgehändigt. Nun hat jedoch der Chef gewechselt. Für mein neues Arbeitsverhältnis, benötige ich jedoch eine Kopie meines damaligen Arbeitsvertrages. Ich habe den jetztigen Chef bereits 2x angeschrieben, leider erfolgte aber keine Reaktion. Jetzt Frage ich mich: Wie lang müssen die meinen Arbeitsvertrag aufbewahren? Müssen die das überhaupt? Kann ich verlangen, dass die mir eine Kopie zur Verfügung stellen?
Danke für die HIlfe!
6 Antworten
Es gibt keine generelle Aufbewahrungspflicht für Arbeitsverträge oder Personalakten (nur buchungs- abrechnungs- oder sozialversicherungsrelevante Inhalte müssen je nachdem, um was es sich handelt 2, 4, 6 oder 10 Jahre aufbewahrt werden).
Arbeitsverträge sind davon nicht betroffen.
Dennoch bewahren die Unternehmen die Personalakten oft 10 Jahre auf.
Wenn der ehemalige ArbG Dir, aus welchen Gründen auch immer, keine Kopie zuschickt, dann hast Du das Recht in Deine Personalakte einzusehen; dieses Recht hast Du auch, wenn Du dort nicht mehr beschäftigt bist (Bundesarbeitsgericht 9 AZR 573/09).
Du hast dann ebenfalls das Recht Kopien anzufertigen (eben auch von diesem Arbeitsvertrag).
Deinen neuen ArbG geht übrigens der Arbeitsvertrag nichts an - die Inhalte eines Arbeitsvertrages unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht gegenüber Dritten und sollten daher nicht weitergegeben werden.
"Nachweis über die vorherige Arbeitszeit"
Ich vermute die meinen die Beschäftigungsdauer - dies wird ggf. benötigt um die richtige Eingrupperung (Erfahrungsstufe) zu gewährleisten - dazu müsste aber auch das Arbeitszeugnis ausreichen, da hier die Beschäftigungsdauer auch angegeben ist oder die letzte Gehaltsabrechnung, da dort i. d. R. Beginn und Ende der Beschäftigung steht.
Die Personalakte kannst Du nicht mit nach Hause nehmen - wenn Du keine Kopien machen darfst, mußt Du das ggf. gerichtlich durchsetzen.
Der ArbG darf sich die Kopierkosten ersetzen lassen.
Du hast zudem auch den Nachweis der Anmeldung und Abmeldung zur Sozialversicherung - daraus ergibt sich auch die Dauer...
Der Arbeitgeber muss den Vertrag mindestens 10 Jahre aufbewahren.
Allerdings besteht keine Verpflichtung mehr, Dir nachträglich noch eine Kopie auszustellen - das wäre also eine reine Gefälligkeit. "Verlangen" kannst Du also vieles, ob dem Verlangen allerdings entsprochen wird, ist eine andere Frage.
Ich habe gerade gelesen, dass Du einen Nachweis über das vorige Arbeitsverhältnis brauchst.
Was willst Du dann unbedingt mit dem Arbeitsvertrag? Dort steht drin, wann Du begonnen hast aber nicht, wie lange Du dort gearbeitet hast.
Hast Du nie eine schriftliche Lohnabrechnung bekommen? Dort steht i.d.R. drin, wann ein Arbeitsverhältnis begonnen hat (Monat/Jahr). Nimm die letzte Abrechnung, dann hast Du einen Nachweis.
Für mein neues Arbeitsverhältnis,
du bist übernommen worden, die Arbeitsvertäge sollten solange aufbewahrt werden,wie der Mitarbeiter in der Firma weilt. Sollte wider erwarten kein AV auftauchen, gilt automatisch nach BGB.
Selbst wenn ich die Vorgesetzten persönlich kennen würde, ich würde mir immer eine Kopie geben lassen. Allein für solche Situationen. Wie du selbst jetzt merkst, man kann nie wissen was passiert.
Normalerweise hast du ein Anrecht auf ein Kopie. Anstatt ihn an zu schreiben, warum gehst du nicht mal hin?
Danke für deine kompetente Antwort. Wenn ich das Recht habe, Kopien anzufertigen, habe ich dann auch gleichzeitig das Recht meine Personalakte mit nach Hause zu nehmen, im Falle, dass ich dort keine Kopien machen darf?
Mein neuer Arbeitgeber ist eine Bundesbehörde, die benötigen einen Nachweis über die vorherige Arbeitszeit, sie verlangen nicht direkt den Arbeitsvertrag, sondern nannten dies eine Möglichkeit für den Nachweis.