Probezeitverlängerung ablehnen?

3 Antworten

Das kannst Du kurz und knapp formulieren:

Mit der nachträglichen Verlängerung der Probezeit bin ich nicht einverstanden.

Die vertraglich vereinbarte Erhöhung meines Gehaltes ist somit ab 16. Mai 2018 zu bezahlen. Bitte korrigieren Sie die Monatsabrechnung spätestens mit der Abrechnung für Juni 2018.

Für Dich ist die Frage interessant mit welchen Deiner Leistungen Dein Chef nicht zufrieden ist. Wenn Du an diesem Arbeitsplatz bleiben möchtest solltest Du darüber aktiv das Gespräch suchen.

Mit einer Krankschreibung nach dieser Auseinandersetzung wird Dein Arbeitsverhältnis wahrscheinlich bald enden.

Die Leistungen hat er mir aufgezählt, diese vielen aber nicht auf mich zurück und konnten von mir gewiesen werden. lediglich das ich einmal einen Fehler in der Ablage gemacht habe war korrekt.

Ich denke, dass dies ein Ort ist wo jemandem weitergeholfen wird und die Rechtschreibung an zweiter Stelle steht. Zudem ist mein Text wohl verständlich. Ich bin mir sicher, dass ich die deutsche Sprache und Rechtschreibung beherrsche und ich bitte von der Autokorrektur meines Telefones abzusehen.

Omg. Auf jeden Fall ablehnen.

Der hofft, daß du so dumm bist und die Probezeitverlängerung akzeptierst, weil er dich dann in der neuen Probezeit einfach grundlos kündigen kann.

Ganz einfach - mangelhafte Leistung - ist ein Kündigungsgrund und Kündigungsschutz besteht eh nicht.

@wilees

Sie ist erst krankgeschrieben seit er sie angeschrien hat. Die Unzufriedenheit mit der Leistung bestand schon vor ihrer Krankschreibung.

Bitte genauer ihre Geschichte lesen.

@BAWolf

Ah ja und durch Anschreien erfolgte eine Hörschädigung oder massive psychische Beeinträchtigung, welche eine Krankschreibung nach sich zog. Ironie off.

@wilees

Nein. Aber der Betriebsfrieden ist nun offenbar nicht mehr gewährleistet. Die Krankschreibung ist verständlich. Sollte aber einen gewissen Zeitraum nicht übersteigen.

Waehrend der ersten 6 Monate bedarf es sowieso keines Kuendigungsgrundes. Kuendigungsschutz gibt's - wenn ueberhaupt - erst ab dem 7. Monat. Ob Probezeit oder nicht ist hierfuer voellig schnuppe. Die wirkt sich - wenn nicht anders vereinbart - lediglich auf die Kuendigungsfrist aus, nicht aber auch auf den Kuendigungsschutz.

@DerCaveman

Sobald die Probezeit abgelaufen ist, steht ihr eine gewisse Kündigungsfrist zu, in der er sie beschäftigen und vertraglich bezahlen muss.
Und das versucht der Chef nun zu umgehen, indem er ihr Probezeitverlängerung anbietet.
Der Chef möchte sie offenbar sofort loswerden, und nicht erst nach der Kündigungsfrist.

Habe nie behauptet, daß der Kündigungs-Schutz nun unendlich sei.

Während der PZ kann er sie sofort grundlos kündigen. Nach der Probezeit muss er erstmal eine Abmahnung schreiben.

@BAWolf

Das ist nicht ganz richtig. Im ersten halben Jahr kann man ganz problemlos gekündigt werden. Da brauch man keine Abmahnung und auch keine Probezeit.

@BAWolf

Auch während der Probezeit gibt es eine 2-wöchige Kündigungsfrist - u.U. sogar länger wenn das vertraglich vereinbart wurde. Der Einzige, der hier versucht Fristen zu umgehen - sich Leistungen "erschleicht" , ist ein arbeitsunwilliger Arbeitnehmer, welcher dem Arzt einen Bären aufbindet - ach wie böse ihn der AG "mobbt" und wiiiiee furchtbar ihn das doch belastet - , damit ihn dieser krankschreibt.

Wäre ich der AG - dann hätte dieser AN einen möglichst kurzfristigen Termin beim MDK.

@wilees

Die Probezeit ist vorbei und sie wird die Verlängerung hoffentlich auch ablehnen.
Von daher macht es keinen Sinn über die Krankschreibung zu sinnieren.

Der Chef ist vertraglich verpflichtet ihr die Lohnerhöhung zu zahlen, da diese offenbar nicht an Bedingungen geknüpft war.
Und der Chef kann sie erst mit der Kündigungsfrist loswerden.

Es geht dem Chef jetzt nur noch ums Geld. Er will sie nicht bis zur fristgerechten Kündigung weiter bezahlen müssen, lohnerhöht versteht sich.
Daß er sie fristgerecht kündigen wird, ist uns wohl allen klar. Doch der Chef versucht sie nun auszutricksen mit der Probezeitverlängerung.
Denn dann könnte er sie sofort loswerden, ohne ihr bis Ende der Kündigungsfrist Lohn zahlen zu müssen.

@BAWolf
Sobald die Probezeit abgelaufen ist, steht ihr eine gewisse Kündigungsfrist zu, in der er sie beschäftigen und vertraglich bezahlen muss.

Auch waehrend der Probezeit muss eine Kuendigungsfrist eingehalten werden. Die ist allerdings normalerweise (aber nicht zwingend) kuerzer als die danach.

Alles, was du sonst so schreibst, hat nichts mit einer Probezeit zu tun und einer vorherigen Abmahnung bedarf es bei einer Kuendigung in den ersten 6 Monaten auch nicht.

@DerCaveman

Liest denn hier keiner richtig? Habe nicht geschrieben daß es während der Kündigungsfrist einer Abmahnung bedarf, sondern nach der Probezeit.

@BAWolf
Habe nicht geschrieben daß es  währendder Kündigungsfrist einer Abmahnung bedarf ...

Hat ja auch niemand behauptet.

... sondern  nach der Probezeit

Und das ist nun mal nicht richtig. Endet die Probezeit vor Eintritt des Kuendigungsschutzes, bedarf es auch nach der Probezeit bis zum Eintritt des Kuendigungsschutzes keiner Abmahnung.

@DerCaveman

Nach der Kündigunsgfrist bedarf es einer Abmahnung, also wenn der Kündigungsschutz beginnt.

@BAWolf

Ich verstehe dich nicht. Was meinst du in diesem Zusammenhang mit "nach der Kuendigungsfrist" und wieso sollte ein Kuendigungsschutz nach der Kuendigungsfrist beginnen? Der Kuendigungsschutz beginnt weder nach einer Probezeit noch nach einer Kuendigungsfrist sondern - wenn ueberhaupt - nach Ablauf der ersten 6 Monate eines Arbeitsverhaeltnisses. Mit einer Kuendigungsfrist oder einer Probezeit hat das absolut gar nichts zu tun.

@DerCaveman

Damit ist gemeint, wenn der Kündigungsschutz aktiv ist, bedarf es einer Abmahnung.

Lisa's Kündigungfrist nach der Probezeit, ist noch bevor der Kündigungschutz aktiv wird.
Das war nur für den Fall gedacht, falls sie da bleiben will. Inzwischen stellte sich ja raus, daß sie in der Firma eh nicht bleiben will.

  1. Während der Probezeit kann sie sofort gekündigt werden. Auch Grundlos.
  2. Im Vertrag steht, daß nach der Probezeit 1 Monat Kündigsfrist besteht.
  3. Sobald der Kündigungsschutz aktiv ist, also 3 Monate nach der Probezeit (ab 16.08.2018), bedarf es Abmahnungen vor einer Kündigung.

Punkt 3 ist wiegesagt inzwischen irelevant, da sie da eh nicht bleiben möchte.

Der Chef muss sich an die vereinbarte Kündigungsfrist halten. Darüber hinaus muss er sich an die offenbar bedingungslos vereinbarte Lohnerhöhung von 200€ halten.
Er muss Lisa noch bis zur fristgerechten Kündigung Lohn bezahlen, inklusive Lohnerhöhung. Und da will der Chef sich herauswinden mit dieser Probezeitverlängerung.

@BAWolf
Während der Probezeit kann sie sofort gekündigt werden. Auch Grundlos.

Aber eben nicht auch fristlos.

Das schreibe ich doch auch die ganze Zeit. Die Probezeit hat nichts mit den Kuendigungsmoeglichkeiten des Arbeitgebers zu tun, sie wirkt sich aber - sofern nicht anders vereinbart - auf dier Kuendigungsfrist aus (die ist waehrend der Probezeit i.d.R. kuerzer als danach).

@DerCaveman

Sie ist ja seit 16.05.18 nicht mehr in der Probezeit. Sie ist nun in ihrem ersten Monat nach der Probezeit.
Und laut Arbeitsvertrag ist die Kündigungsfrist 1 Monat nach Ende der Probezeit.

@wilees

Was soll denn dieser Unsinn mit dem Vorwurf der "Erschleichung" von Leistungen (welche Leistungen überhaupt??) usw.?!?

@BAWolf
Und laut Arbeitsvertrag ist die Kündigungsfrist 1 Monat nach Ende der Probezeit.

Da sind wir voellig einer Meinung. Um auf deine sonstigen Ausfuehrungen im Hinblick auf eine Probezeitvereinbarung, deren moegliche Verlaengerung, Kuendigungsmoeglichkeiten des Arbeitgebers sowie den gesetzlichen Kuendigungsschutz weiter einzugehen, mangelt es mir inzwischen an der dafuer erforderlichen Geduld.

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@DerCaveman

Na also, wenn wir da einer Meinung sind, daß die Kündigungsfrist nach Ende der Probezeit vertraglich festgelegt 1 Monat beträgt ...
... was ist dann daran nicht zu verstehen, daß der Arbeitgeber sie erst nach 1 Monat kündigen kann?
Was auch immer für Gesetze vorliegen mögen ist irelevant. Es zählt das, was er vertraglich vereinbart und unterschrieben hat.

Wenn sie die Probezeit-Verlängerung akzeptieren würde, könnte er sie schon nach 2 Wochen kündigen, statt erst nach 1 Monat. Weil: Die Kündigungsfrist während einer Probezeit ja 2 Wochen beträgt.
Sie würde den Vorteil der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist von 1 Monat quasi verlieren/aufgeben, da es sicher zu keinem erneutem Ende der verlängerten Probezeit käme, da der Chef sie schon 2 Wochen nach der verlängerten Probezeit kündigen würde.

Wenn der Chef jetzt schon unzufrieden ist, nur wegen 1 Fehler in der Ablage, denkst du ernthaft, der würde die verlängerte Probezeit bis zum Ende durchhalten? Er würde es garnicht erst zum Ende der verlängerten Probezeit kommen lassen.
Nein, er hat es offensichtlich darauf abgesehen die arme Lisa rauszuschmeißen, und er will das schneller haben als er es vertraglich vereinbart hat.

Mein Geduldsfaden ist inzwischen auch sehr dünn, das beruht auf Gegenseitigkeit, mach' dir da mal keine Illusionen.

@lisaa1153

Also folgendes Schreiben an deinen Arbeigeber:

Hiermit lehne ich die Probezeitverlängerung ab.

Überweisen Sie die vertraglich vereinbarte Lohnerhöhung von 200€, welche nach Ende der Probezeit ab 16.05.2018 inkraft trat, nachträglich auf mein Konto.
Denn ich habe diese Lohnerhöhung nicht erhalten. Bitte korrigieren Sie dies spätestens bis zur Monatsabrechnung vom Juni 2018.

Sollte er dem nicht nachkommen, solltest zum Arbeitsgericht gehen. Wenn die vertraglich vereinbarte Lohnerhöhung nicht an Bedingungen geknüpft ist, dann kann der sich da nicht herausreden :)
Falls dir Geldmittel für einen Prozess fehlen, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.
Aller Voraussicht nach wird dein Chef den Prozess verlieren und muss dann all deine Kosten übernehmen.
Für den unwahrscheinlichen Fall daß du verlierst, übernimmt die Prozesskostenhilfe. Dies ist aber "nur" eine Art Kredit oder Vorschuss, und muss dann in Raten zurückgezahlt werden.

Ich hoffe ich konnte dir helfen :)

Dir ist aber schon klar, dass du noch bis zu 15.8. keinen Kuendigungsschutz hast und dein Arbeitgeber dir bis dahin ganz leicht kuendigen kann, oder?

die Frage ist u. a., ob es rechtens ist, die Probezeit nach Ablauf der Probezeit zu verlängern. die Probezeit ging bis zum 16.05. die Probezeitverlängerung wurde am 29.05. geschrieben. Das er mich leichter kündigen kann, ist mir klar. Da bleiben will ich sowieso nicht.

@lisaa153

Probezeitverlaengerung geht nur mit deiner Zustimmung. Ohne deine Zustimmung ist sie unwirksam.

Allerdings macht es sowieso keinen grossen Unterschied ob Probezeit oder nicht. Eine Probezeit bewirkt lediglich, dass waehrend dieser - sofern nicht anders vereinbart - mit einer kuerzeren Frist gekuendigt werden kann. Mehr bewirkt so eine Probezeit nicht.

Nein, nur in der Probezeit kann er sie ganz einfach kündigen. Danach ist er an die Kündigunsfrist gebunden.

Die Chance des Chefs sie ganz leicht zu kündigen lief ab 30.05.2018 ab.

@BAWolf
Die Chance des Chefs sie ganz leicht zu kündigen lief ab 30.05.2018 ab.

Nein. Lediglich die Kuendigungsfrist duerfte inzwischen etwas laenger sein. Kuendigungsschutz ist voellig unabhaengig von einer Probezeit und greift auch ohne Probezeitvereinbarung erst ab dem 7. Monat (in Kleinbetrieben mit rechnerisch nicht mehr als 10 Vollzeitkraeften sogar ueberhaupt nicht).

@BAWolf

Da bist Du völlig im Irrtum!

Und die Aussage von DerCaveman ist absolut richtig!

Die einzige rechtliche bedeutsame Konsequenz, die sich aus der Probezeit ergibt, ist die Möglichkeit, mit verkürzter Frist zu Kündigen (für die Dauer von längstens 6 Monaten).

Die Möglichkeit des Arbeitgebers, "problemlos" und ohne Begründung kündigen zu können, hat mit der Probezeit überhaupt nichts zu tun; das liegt alleine daran, dass in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (und überhaupt in Kleinbetrieben) die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes KSchG noch nciht anzuwenden sind!

@Familiengerd

"Während der Probezeit kann er sie problemlos kündigen" schrieb ich.
Ich schrieb mit keinem Wort, daß er sie in der Probezeit sofort von Heute auf Morgen auf die Straße setzen kann.

Ich bitte darum, daß man mir hier keine Worte in den Mund legt:
Ich schrieb problemlos, nicht fristlos.

Ja, fristlos kündigen während der Probezeit ist auch möglich, aber nur unter bestimmten Umständen. Zum Beispiel bei Diebstahl.

Laut Arbeitsvertrag wurde eine 1-monatige Kündigungsfrist nach Ende der Probezeit festgelegt.
Würde Lisa die Probezeitverlängerung akzeptieren, könnte er ihr schon nach 2 Wochen kündigen, nicht erst nach 1 Monat. Darum geht es mir hier.
Es macht durchaus einen finanziellen Unterschied, ob er sie für 2 Wochen bezahlen muss oder für 1 Monat.

@BAWolf
Ich schrieb mit keinem Wort, daß er sie in der Probezeit sofort von Heute auf Morgen auf die Straße setzen kann. Ich bitte darum, daß man mir hier keine Worte in den Mund legt: Ich schrieb problemlos, nicht fristlos.

Ich habe auch nirgendwo von "fristlos" geredet (und DerCaveman ebenfalls nicht), weil es darum auch nicht geht.

Es geht alleine darum, dass die Möglichkeit, "problemlos" zu kündigen, überhaupt nichts mit der Probezeit zu tun hat, sondern alleine damit, dass in den ersten 6 Monaten kein Kündigungsschutz besteht!

Eigentlich sollte dir das aus den Kommentierungen völlig klar sein!

@Familiengerd

Du hast selbst erst geschrieben:

Die einzige rechtliche bedeutsame Konsequenz, die sich aus der Probezeit ergibt, ist die Möglichkeit, mit verkürzter Frist zu Kündigen ...

Nun schreibst du:

Es geht alleine darum, dass die Möglichkeit, "problemlos" zu kündigen, überhaupt nichts mit der Probezeit zu tun hat ...

Was darf es denn nun sein der Herr? Anscheinend sind dir die eigenen Kommentierungen nicht klar oder der Überblick wurde verloren.
Nur so als Tip, der erste April ist längst vorbei.

@BAWolf
Die einzige rechtliche bedeutsame Konsequenz, die sich aus der Probezeit ergibt, ist die Möglichkeit, mit verkürzter Frist zu Kündigen ...
Nun schreibst du:
Es geht alleine darum, dass die Möglichkeit, "problemlos" zu kündigen, überhaupt nichts mit der Probezeit zu tun hat ...

Kannst Du überhaupt noch einen klaren, vernünftigen Gedanken fassen und formulieren?

Was hat denn der 1. Satz mit dem 2. zu tun, oder wo soll denn da ein Widerspruch sein?!?

Problemlos kündigen kann der Arbeitgeber in den ersten 6 Monaten nur deshalb, weil es dann noch keinen Kündigungsschutz gibt! Ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht, das spielt dafür überhaupt keine Rolle!

Der einzige Effekt der Probezeit: Es kann mit verkürzter Frist gekündigt werden (längstens während 6 Monaten).

Dass sowohl die Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit mit verkürzter Frist bei vereinbarte Probezeit also der der fehlende Kündigungsschutz für 6 Monate gelten, hat erst einmal überhaupt nichts miteinander zu tun.

Was darf es denn nun sein der Herr? Anscheinend sind dir die eigenen Kommentierungen nicht klar oder der Überblick wurde verloren.
Nur so als Tip, der erste April ist längst vorbei.

Allmählich machst Du Dich hier lächerlich!

Und offensichtlich ist dieser doch eigentlich einfache und klare Sachverhalt entschieden zu schwierig für Dich!

@Familiengerd

Du machst dich hier lächerlich wenn du nicht erkennst, daß beide Sätze ein Widerspruch sind.

"Mit verkürzter Frist zu kündigen", also 2 Wochen statt 1 Monat bei 6-monatiger Anstellung ist der Vorteil der Probezeit. (Richtig)
Im nächsten Satz wird gesagt, daß die Probezeit überhaupt nix mit kündigen zu tun hätte. (Falsch)

Ich echt bin versucht, dir einen Termin beim Optiker zu empfehlen. Ich habe es sogar fett hervorgehoben, was soll ich denn noch machen? Eine LED-Reklame drumherum bauen?
Und ein Intelligenztest könnte auch nicht schaden.

Für dich scheint der Sachverhalt viel zu undurchsichtig. Offenbar alles auf die schnelle gegoogelt und dann auch noch unfähig die Zusammenhänge zu begreifen. Dann auch noch unwillens richtig zu lesen und anderen Worte in den Mund legen die sie nicht geschrieben haben.

Befasse dich besser mit Themen von denen du etwas Ahnung hast.

@BAWolf

Allmählich muss ich mich doch fragen, ob Du noch klar im Kopf bist und richtig denken kannst!

Im nächsten Satz wird gesagt, daß die Probezeit überhaupt nix mit kündigen zu tun hätte. (Falsch)

Das ist ein unglaublicher Schwachsinn! Wer behauptet wo, die Probezeit habe "überhaupt nix mit kündigen zu tun"?!?

Es war immer davon die Rede davon - sogar von Dir fett hervorgehoben -, dass "problemlos gekündigt" werden könne. Und das hat mit der Probezeit nichts zu tun, sondern mit dem fehlenden Kündigungsschutz.

Zum Rest Deines Kommentars kann ich nur sagen:

"Haltet den Dieb", schreit der Dieb - das gilt wohl auch für Dich.

Dafür, dass Du offensichtlich keine Ahnung von dieser Materie hast bzw. Dir das Verständnis dafür vollständig fehlt (oder es intellektuell für Dich nicht reicht), reißt Du mit Deiner Ignoranz Deinen Mund deutlich zu weit auf und gerierst Dich mehr als nur ein wenig zu großkotzig und anmaßend!

Ausgerechnet DU willst ausgerechnet MIR etwas zu Fragen des Arbeitsrechts erklären? Da kann ich beim Blick in Dein Profil nur milde lächeln. Bleibe bei Astrophysik und Karma - da will ich dir nicht dreinreden!

Aber es ist ziemlich sinnlos, sprichwörtlich auf ein krankes Pferd einreden zu wollen!

@Familiengerd

Ergänzung:

Fehlt nur der Hinweis, dass ja auch DerCaveman mit seinen Kenntnissen vergeblich versucht hat, Dir den Sachverhalt zu erklären.

Für mich ist damit hier Schluss in diesem ganz offensichtlich hoffnungslosen Fall von Ignoranz, Unwissenheit, Großmäuligkeit und jämmerlicher Kenntnislosigkeit!

@Familiengerd

Ich frage mich wirklich gerade, ob du heute einen Schlaganfall erlitten hast.

Wer behauptet wo, die Probezeit habe "überhaupt nix mit kündigen zu tun"?!?

Das beweist daß du komplett den Überblick verloren hast. Wenn ich dein Profil so anschaue, wundert mich nicht daß du den Überblick bei so einfachen Sachen verlierst, wie Kommentare zu verfolgen.
Also finde es selber raus wer das schrieb.

Deine Tags würden mich auch blind machen vor lauter Überheblichkeit. Sie scheinen dich blind und unfähig für einfach geschriebene Sätze zu machen.

Nichts was ich sagte war falsch, wurde aber von dir falsch interpretiert. Also wenn du keine Konversation auf einem Minimum an Niveau führen kannst, dann hast du echt nix in gutefrage.net zu suchen. Deine Fraganten tun mir jetzt schon leid.

Ist wie als wolle man einem Affe eine Geschichte vorlesen, der Affe missversteht alles weil er mehr in die getippten Worte hinein dichtet als dasteht. Dann kritisiert er den Autor für seine eigenen Interpretationen.

Du widerst mich an mit deinem Platzhirsh-Getue. Würde mich nicht wundern, wenn du auch andere Antworter so runterbutterst.

Für Leute wie dich bräuchte man hier eine Blockier-Funktion. Und du wärst der erste, Gratulation zu dieser zweifelhaften Ehre.
Verzieh dich aus meinen Beiträgen!

@BAWolf

Man merkt, dass Du - unwissend, wie Du im Arbeitsrecht bist - "ausgezählt" bist! 😀😁😂

@Familiengerd

Nur so nebenbei: Anonymität im Internet ist eine Illusion.
Bei einer Anzeige wegen Beleidigung könnte die Polizei Sie über Ihre IP-Adresse finden.

Sie sind doch sonst so Supergescheit in punkto Gesetze, Mister Hobbyjurist. Diesbezüglich sind sie unwissend, sonst würden sie nicht so ausfallend werden.
Also an Ihrer Stelle würde ich also aufpassen, wie ich mich im Internet aufführe.

Und ja: Für mich sind wir per Sie.

Die Diskussion mit Ihnen betrachte ich als beendet, da Zwecklos und Niveaulos.

Bin gespannt, ob Sie immer das letzte Wort haben müssen.

die Kündigungsfrist beträgt laut Arbeitsvertrag ab dem 16.05. einen Monat zum Monatsende. Meine Probezeit endete am 16.05.2018. Der Kündigungsschutz allerdings war nicht Teil meiner Frage sondern die Formulierung der offenen Gehaltszahlung und der Ablehnung der nachträglich gestellten Probezeitverlängerung.

@lisaa153

Jap, ich meinte 16.05.2018 lief die Chance des Chefs ab, dich ganz leicht zu kündigen. Hab mich vertippt mit dem 30.

Laut Arbeitsvertrag muss er sich an die Kündigungsfrist und die vereinbarte Lohnerhöhung halten.
Das versucht er nun zu umgehen indem er dich mit einer Probezeitverlängerung austricksen will ^^ Kann verstehen daß bei dem nicht bleiben willst :)

@lisaa153

Das Angebot einer Probezeitverlaengerung kannst du ignorieren oder - wenn du willst - auch den Arbeitgeber darueber in Kenntnis setzen, dass du diese nicht akzeptieren wirst.

Die Gehaltsdifferenz forderst du mit Heinweis auf das vertraglich ab dem 16.5. vereinbarte Gehalt ein und kuendigst ebenfalls an, es erforderlichenfalls beim Arbeitsgericht einzuklagen. Kommt das Geld dann trotzdem nicht, klagst du es halt ein.

Da mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Kuendigung folgen wird, achte auf die Kuendigungsfrist. Laut deinen Angaben wurde eine Frist von 1 Monat zum Monatsende vereinbart. Somit kann dir jetzt fruehestens zum 31.7. ordentlich gekuendigt werden.

Moeglicherweise sieht dein Arbeitgeber das aber anders und er denkt, dir wegen einer aus seiner Sicht wirksamen Verlaengerung der Probezeit weiterhin mit der verkuerzten "Probezeitkuendigungsfrist" kuendigen zu koennen. Sollte er dies tun, reichst du innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung eine auf Einhaltung der Kuendigungsfrist gerichtete Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein. Dabei ist es ganz wichtig, dass du die Dreiwochenfrist auch wirklich einhaeltst. Sonst wirkt die Kuendigung naemlich genau so, wie sie ausgesprochen wurde.

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.