Arbeitsvertrag nichtig?

12 Antworten

Kündige den Arbeitsvertrag.

Du hast das Ding unterschrieben, egal ob man Dir Zeit zum lesen gelassen hat oder nicht. Das ist ja Sinn und Zweck der "schnellen Unterschrift". Der AN hat keine Zeit, ist froh einen Arbeitsvertrag zu haben, glaubt was mündlich erzählt wird und hat dann so einen Vertrag "an der Backe".

Bei Arbeitsverträgen von Zeitarbeitsfirmen gibt es i.d.R. eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist. In den meisten ZAF's wird ein Tarifvertrag angewandt, da sind die Kündigungsfristen während der Probezeit noch kürzer als die zwei Wochen nach § 622 Abs. 3 BGB.

Die andere Alternative:

Fang bei der ZAF an und schau mal, was auf Dich zukommt. Such währenddessen weiter nach einem anderen Arbeitgeber und kündige dann.

Dein Gefühl, dass man Dich als Zeitarbeitnehmer bei Entleihbetrieben einsetzen will, trügt Dich nicht. Man möchte ja Deine Kleidergröße und Schuhgröße wissen. Wenn Du für das Büro der ZAF eingestellt worden wärst, bräuchtest Du bestimmt keine Angabe der Schuhgröße, hier werden wohl Sicherheitsschuhe besorgt, da diese in vielen Firmen Vorschrift sind.

P.S. Beim nächsten Arbeitsvertrag solltest Du darauf bestehen, diesen mitnehmen zu können oder wenigstens in Ruhe durchzulesen. Ein seriöser Betrieb hat damit auch kein Problem.

Bei uns bekommt jeder Bewerber den Arbeitsvertrag mit oder er wird ihm mit Unterschrift des Geschäftsführers geschickt um ihn in Ruhe durchlesen und anschließend zurückschicken oder zurückbringen zu können. Da können vor der Unterschrift auch noch Unklarheiten beseitigt und/oder der Vertrag evtl. noch abgeändert werden.

Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag zur Kündigungsfrist?

Bei Randstad gilt ein Tarifvertrag und auf diesen muss hingewiesen werden, wenn es keine Angaben zur Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag gibt.

In diesem Tarifvertrag heißt es unter § 9.1 (Begründung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses):

"Bei unentschuldigtem Nichterscheinen am ersten Arbeitstag gilt der Arbeitsvertrag als nicht zustande gekommen."

Weiter im § 9 steht dass Du während der ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses mit einer Frist von einer Woche und danach mit der Frist von zwei Wochen nach § 622 Abs. 3 BGB während der Probezeit kündigen kannst.

Bist Du die letzten drei Monate kein MA der Firma gewesen (was ja der Fall ist) kannst Du innerhalb der ersten zwei Wochen mit der Frist von einem Tag kündigen, wenn das im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Google mal den Tarifvertrag von Randstadt. Der vorgesehene Lonk funktioniert nicht.

 


 

Das dürfte zwar unter Vorspiegelung falscher Tatsachen fallen und Ausnutzen Deiner jugendlichen Unwissenheit sein - nichts destotrotz Du ! hast Du diesen Dir so nicht behagenden Arbeitsvertrag unterschrieben.

Aus dem Vertrag dürstest Du sehr schnell und leicht wieder rauskommen, jedoch hast Du bei Eigenkündigung erst einmal keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Also schaue einmal unter Anwendung welchen Tarifvertrages Dein Vertrag geschlossen wurde - vermutlich ja dieser

http://www.randstad.de/polopoly_fs/1.315949!/download/downloadFile/Tarifvertrag_ZA_A5_2017_final_web.pdf


http://www.felser.de/blog/kuendigung-und-kuendigungsfrist-nach-mtv-dgbbza-bap/

§ 9.3

Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als
Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer
Frist von einer Woche in den ersten drei Monaten gekündigt werden.


Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen während der Probezeit gemäß § 622

Abs. 3 BGB von zwei Wochen.


Bei Neueinstellungen kann die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen des Beschäftigungsverhältnisses arbeitsvertraglich auf einen Tag
verkürzt werden.

Als Neueinstellungen gelten Arbeitsverhältnisse mit
Mitarbeitern, die mindestens drei Monate lang nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber standen.

Der Arbeitsvertrag beginnt am 01.07. und im Vertrag steht, "Bei Neueinstellungen besteht während der ersten zwei Wichen eine Kündigungsfrist von einem Tag." - kann ich den heute, also noch vor Antritt kündigen oder muss ich bis zum 01.07. warten? Und in eine Kündigung schreibt man ja rein, dass man fristgerecht zum xx.xx. kündigt. Wenn ich heute kündige, kündige ich dann fristgerecht zum 30.06.?

@Maromasa

Eine solche Möglichkeit ist wohl arbeitsvertraglich bzw. tarifvertraglich nicht von gesehen.

Kündigst Du jetzt - vor Arbeitsaufnahme - mit einem Tag Kündigungsfrist- könnte Randstad das ablehnen, also schreibst du zusätzlich (Kündigung) ersatzweise zum 2.7. - Dann wird Dich Randstadt wohl kaum bei irgendeinem Entleihunternehmen für einen Tag einsetzen.

Da mit Gültigkeit eines Arbeitsvertrages ja auch eine Probezeit beginnt, kannst du den Vertrag jetzt, auf der Stelle, auch sofort ohne Angabe von Gründen wieder kündigen.

Über die Rechtswirksamkeit nachzudenken oder diese anzufechten, ist vergebene Liebesmüh. Daran reibst du dich nur unnötig auf und nimmst dich selbst deiner Kräfte, die du für einen seriösen Arbeitgeber brauchst. Da hätten die definitiv den längeren Atem.

Die Vorgehensweise dieser Zeitarbeitsfirmen ist ständig die gleiche. Immer so tun als sei man auf dem letzten Drücker. Zeitdruck herstellen. Verein nehmen! Sand in die Augen streuen. Von oben herab agieren. Diese Leute sind die Pest. Vergiss die ganze Branche. Als Berufseinsteiger hast du beste Chancen auf eine Festanstellung. Arbeitnehmer Überlasser und Co. solltest du nach Möglichkeit meiden.

Möglichkeit 1: Du sagst den Chef, das er wohl den falschen Arbeitsvertrag genommen hat wo du als Leiharbeiter angestellt bist. Du aber einen, wo dir direkt in einer Randstat Filiale arbeitest. Da der Chef unter Druck war, kann es sein, dass tatsächlich der falsche Vertrag genommen wurde.

Möglichkeit 2: Stellt er sich auf stur, so beträgt aufgrund eines Tarifvertrages die Kündigungsfrist genau eine Woche.  Das Bundesarbeitsgericht hat schon vor lange Zeit (2 AZR 324/03) geurteilt, dass ein Arbeitsvertrag bereits vor Antritt gekündigt werden kann. Heißt also, wenn du heute kündigst und die Frist eine Woche beträgt, so endet der Vertrag damit am 06.07.2017 abends.

Es gibt zwar die Möglichkeit, dass man eine vorzeitige Kündigung ausschließt, aber so eine Klausel habe ich in den Tarifvertrag nicht gesehen.

PS: Wenn der Chef für dich bereits vor Arbeitsbeginn keine Zeit hat und dich trotz Termin so behandelt, dürfte dir klar sein, wie das Arbeitsklima dann sein wird. Du bist da nur Dreck, ein Kostenfaktor, kein Mensch.

Im Vertrag steht Folgendes: "Bei Neueinstellungen besteht während der ersten zwei Wochen eine Kündigungsfrist von einem Tag.". Wenn ich heute kündige, kündige ich dann zum 30.06. oder zum 02.07.?

@Maromasa

Wenn das drinsteht, dann zum 30.06.

Sicher dass es wirklich nur ein Tag ist? In dem Tarifvertrag steht, dass das nur dann gilt, wenn der AN min. drei Monate vorher kein Arbeitsverhältnis hatte.

Mir wurde gesagt, zumal ich mich auf eine Festanstellung dort direkt beworben hatte, dass das für mich keine Zeitarbeit wäre.

Wer sich bei Zeitarbeitsfirmen bewirbt, sollte wissen, dass die dann auch der Arbeitgeber ist; anders ist es bei Arbeitsvermittlern die Dich dann ein eine normale Firma unterbringen wollen und dann bei Erfolg dafür auch Geld erhalten z.B. über den Vermittlungsgutschein.

Bei Vertragsabschluss erhält der Vermittler die erste Hälfte des Geldes und nach einem halben Jahr dann die zweite Hälfte

 Auch wurde mir ein fester Standort in einer Randstat-Niederlassung versprochen.

Das wird dann in der Regel auch so sein. 

Er hatte schon alles vorbereitet und ich bräuchte nur noch unterzeichnen. Davor erklärte er mir noch grundlegende Sachen zu den EDV- Systemen und lag mir dann in den letzten 3 Minuten den Arbeitsvertrag vor.

Man muss nicht sofort unterschreiben.

Er erklärte mir im Schnelldurchlauf die Inhalte des Arbeitsvertrages und blätterte schneller um, als ich gucken konnte. Er müsse ja zu einem wichtigen Termin und er braucht die Unterschrift heute, damit er Zugänge und alles für mich beantragen kann (da ich in 4 Tagen dort anfangen soll und die Beantragung und Bearbeitung Zeit braucht). 

Einen Tag Bedenkzeit hätte ich mir geben lassen.

In dem Vertrag steht drin, dass der Mitarbeiter "vorwiegend bei Randstat-Kunden zur vorübergehenden Tätigkeit eingesetzt" wird. Der nächste Passus lautete: "Der Mitarbeiter kann in Wege einer Arbeitnehmerüberlassung bei Kunden von Randstat eingesetzt werden. Der Mitarbeiter wird dann in den Kundenbetrieb eingegliedert und dem Weisungsrecht des Kunden unterstellt." 

Völlig normaler Passus.

und "Die Arbeitsleistung ist an verschiedenen Einsatzorten in der Regel im Gebiet Bundesrepublik Deutschland zu erbringen. Der Mitarbeiter klärt sich damit einverstanden, in Einzelfällen auch im gesamten Bundesgebiet eingesetzt zu werden."

Dann hätte ich das nicht unterschrieben. Bei mir stand so etwas nicht in meinem Vertrag.

Auch habe ich zwischen den anderen Unterlagen noch eine sogenannte Bewerberkarte gefunden, die ich ausfüllen sollte mit Angaben wie Schuhgröße, Kleidungsgrösse etc.

Das ist Standard, Dir wird ja Arbeitskleidung gestellt.

Wie komme ich da wieder raus? 

Fristgerecht kündigen.

Bzw. ist der Vertrag überhaupt rechtswirksam, da ich unter falschen Angaben unterschrieben habe?!

Ist wirksam und Du kannst nichts beweisen.

Und in eine Kündigung schreibt man ja rein, dass man fristgerecht zum xx.xx. kündigt. Wenn ich heute kündige, kündige ich dann fristgerecht zum 30.06.?

Du solltest Dich bewerben  und erst kündigen wenn Du eine neue Stelle antreten kannst, dann erst fristgerecht kündigen, weil es sonst eine Sperre bei ALG gibt.