Wie läuft das mit einer Fristverlängerung von Sozialstunden ab?

4 Antworten

Ja, es ist problemlos möglich, die Frist zu verlängern. Das ist gerade bei Bewährungsverfahren auch durchaus üblich, weil sich die Zuweisung sehr häufig so verzögert, dass es schlicht unmöglich ist, die Frist einzuhalten. Er soll seiner Bewährungshelferin einen Nachweis über den Besuch der Maßnahme mitbringen und sie darum bitten, eine Fristverlängerung beim Gericht anzuregen. Denn die Bewährungshelferin ist für die Überwachung der Auflagen zuständig.

Na ja, solche Stellen bekommt man nur dann "zugewiesen", wenn man sich nicht rechtzeitig selber darum kümmert. Insofern hat er die Umstände selber zu vertreten... Vermutlich bleibt das aber folgenlos (ich hielte eine Verdoppelung der Sozialstunden in einem solchen fall für angemessen).

Er soll sich halt an seine Bewährungshelferin wenden bzw. an die Jugendgerichtshilfe und mit denen besprechen, was die akzeptieren.

Ja, das ist über den Bewährungshelfer möglich, indem er einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung an die zuständige Staatsanwaltschaft richtet.

Da ist die B-helferin definitv der richtige Ansprechpartner. Er soll Unterlagen raussuchen,d ie die Maßnahme usw. belegen!