Habe eine Maßnahme vom JC bekommen allerdings habe ich keine Leistung erhalten. Gibt es Konsequenzen bei Nichterscheinen?

4 Antworten

Hast Du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben? Dann KÖNNTE es zu einer Sanktion kommen.

Aber:

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 14 B 568/08 AS ER)
entschied, dass Ihnen dann auch keine Sanktion wegen der Weigerung,
diese Maßnahme zu besuchen, erteilt werden darf.

Das LSG Berlin-Brandenburg schrieb: „Einem erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen ist die Teilnahme nur an solchen Maßnahmen zuzumuten,
die geeignet sind, seine Eingliederung in das Erwerbsleben zu befördern.
Die Maßnahmen müssen Kenntnisse vermitteln, deren Erwerb für den
Arbeitsuchenden in seiner konkreten Situation sinnvoll ist.“

Ja, du hast eine Sperre zu befürchten. Statt einfach nicht hin zu gehen hättest du mal nachfragen können, warum du keine Leistungen erhalten hast.

Naja wenn dann eine Sanktion. Denn jetzt alles zu streichen wäre katastrophal. Und eine Riesensumme bekomme ich nun auch nicht. Ich verdiene mehr Geld in meinem Job als ich Leistung erhalte. .

Klar, die sperren dich sofort, dass du kein Geld hast interessiert die herzlich wenig. Du musst da hin. Sprich sofort mit deinen Bearbeiter und erklär ihn den Fall. Er sollte dir im ermessensspielraum helfen können.

Aber alles sperren ist wohl übertrieben. . Dann kann ich meinen Job auch gleich kündigen ._.

Das Geld deines Jobs kassieren sie freilich nicht, aber ihre Leistungen schrauben sie runter.

Ja werst du da  mal hingegangen 1 stunde laufen ist jetzt nicht so übertrieb viel verlangt