Mangelhaftes Arbeitszeugnis

13 Antworten

Grundsätzlich hat man Anspruch auf ein durchschnittliches Arbeitszeugnis. Will man als AN eine bessere Bewertung, müsste man belegen, dass man ein besseres Zeugnis verdient hat. Umgekehrt müsste bei schlechteren Zeugnissen der AG belegen, dass der AN schlechter als Durchschnitt war.

Grundsätzlich ist das ein durchschnittliches Zeugnis, jedenfalls die ersten beiden Absätze, allerdings wertet die Formulierung "Er erledigte die wesentlichen Aufgaben zuverlässig. Sowohl qualitativ als auch in quantitativer Hinsicht erzielte er zumeist zufriedenstellende Arbeitsergebnisse." das Zeugnis ziemlich ab und zeigt, dass man mit deinen Leistungen eben nicht zufrieden war.

Auch die Beurteilung des persönlichen Verhaltens ist alles andere als gut. Sie fällt auch viel zu knapp aus.

Die Schlussformel ist ebenfalls - naja, bestenfalls durchschnittlich. Sie klingt etwas ironisch nach dem Motto "bei uns hatte er keinen Erfolg."

Aber noch etwas: "da ich der neuen Firma meine Geschichte brüh warm erzählt habe und habe nur Kopfschütteln gesehen, da die neue Firma der Meinung ist man kann nicht so mit einem Anfänger umgehen" Das ist ganz schlechter Stil von dir. Egal was ggf. vorgefallen ist, man sollte niemals schlecht über einen ehemaligen AG reden. Nachtreten kommt gar nicht gut an.

Die ersten beiden Absätze sehe ich nicht so negativ wie du. Da sind durchaus positive Bewertungen drin, wenn auch ein "Sehr gut" nicht herauskommt.

Was aber reinhaut, ist der dritte Absatz:

"erledigte die wesentlichen Aufgaben zuverlässig.....erzielte er zumeist zufriedenstellende Arbeitsergebnisse...."

Das drückt klar aus, dass man eben mit einigen Arbeitsergebnissen ncht zufrieden war und das macht dieses Zeugnis quasi unterdurchschnittlich. Du kannst diese Formulierung durchaus hinterfragen, vor Allem mit dem von dir geschilderten Hintergrund, dass dir die Einarbeitung gefehlt hat.

Das Zeugnis ist nicht gut, aber es ist schwer, das anzufechten. Schlimm ist die Passage :"er erledigtedie wesentlichen Aufgaben zuverlässig". Das bewertet deine Leistung als höchstens durchschnittlich. "...arbeitete präzise, zügig und gewissenhaft" spricht dir jegliche Kreativität im Beruf an, "Mit den Leistungen waren wir stets zufrieden" ist ebenfalls vernichtend, denn schlechter kann man Arbeit nicht bewerten, ohne eine Klage zu riskieren.

Alles in allem klingt das Zeugnis nach einer Abrechnung, da hast du schon recht. Es sind einfach auch Formulierungen drin, die man unter Personalern nicht benutzt und die nicht zum üblichen Code gehören. So sehen oft Zeugnisse aus Kleinbetrieben aus, wo der Chef das Zeugnis selbst schreibt und die Geheimsprache der Personaler nicht kennt.

Ich habe es in solchen Fällen immer so gehalten, dass ich mir mein Zeugnis selbst schrieb. Das haben Chefs recht gern, denn du nimmst ihnen eine ungeliebte Arbeit ab. Aber auch dazu sollte man die Floskeln kennen. Zum Glück war ich einige Jahre Betriebsrat, da lernt man so was.

Du solltest ein neues Zeugnis verlangen und vielleicht schon mal eine  von dir korrigierte Version beilegen. Das sollte gehen.

Was nur mich so ärgert, an der ganzen Geschichte, es wird wieder jemand kommen und wenn der Pech hat, ist der Nr. 7 innerhalb von 3 Jahren, der entweder gegangen wird, oder nach kurzer Zeit selbst das Handtuch wirft. 

Hallo Ulsinio,

auch wenn solch ein Textfragment eigentlich nicht seriös bewertet werden kann ergibt sich in diesem Fall doch eindeutig, dass dir wissentlich und willentlich eine unterm Strich schlechte Beurteilung ausgestellt wurde.

Für die detaillierte Bewertung und Kommentierung eines Zeugnisses jedoch benötigt man ansonsten den vollständigen Text, quasi von der Über- bis zur Unterschrift. Bereits der einleitende, den Zeugnisempfänger benennende Absatz enthält erste wertende Aussagen, genauso wie die Auflistung der Tätigkeiten. Diese wiederum korrespondieren mit den darauffolgenden Bewertungen der einzelnen Aspekte von Arbeitsweise und -leistung und von  Fachwissen und Sozialverhalten. Zudem sollten grundsätzlich natürlich der zu würdigende Zeitraum, die erlernte bzw. bekleidete Tätigkeit, die Branche und die Unternehmensgröße genannt werden. 

Dies reicht da also nicht:

nach Aufzählung der Tätigkeiten usw. steht das da:

;)