Wie komme ich aus einem gemeinsamen Mietvertrag, kann der Partner nur die Hälfte überweisen und muss ich für den Rest aufkommen?

6 Antworten

Wie komme ich aus einem gemeinsamen Mietvertrag, 

Gemeinsam kündigen und falls der andere nicht kündigen will muss man auf Zustimmung klagen.

Oder wenn die Partei Mieter und Vermieter einverstanden sind einen Aufhebungsvertrag machen.

kann der Partner nur die Hälfte überweisen und muss ich für den Rest aufkommen?

§421 BGB Gesamtschuldner

Der Vermieter kann sich aussuchen von wem er die Miete/Mietschulden verlangt

Aus einem gemeinsamen Mietvertrag kommt man nur gemeinsam.

Entweder man kündigt ihn gemeinsam oder eine Person der Vertragspartei Mieter wird mit Zustimmung aller anderen am Vertrag beteiligten Personen, wozu auch der Vermieter gehört, aus dem Vertrag entlassen.

Wer von Euch beiden welchen Anteil der Miete überweist ist völlig egal, der Vermieter hat Anspruch auf 100 %.

Sollte es, weil einer von Euch beiden seinen Anteil nicht zahlt, zu Mietrückstand kommen kann sich der Vermieter an jeden von Euch oder nur an einen halten. Und das zu 100 %.

Gegenüber dem Vermieter haftet Ihr gemeinsam. Bei Zahlungsunfähigkeit des Ex darfst Du sogar die volle Miete bezahlen.

Du kannst den Mietvertrag auch nicht allein kündigen, da der Ex ebenfalls unterschreiben muß.


LeaLioness 
Fragesteller
 03.01.2016, 00:34

Also muss ich für die restlichen 50% aufkommen und er ist raus? 

Januar07  03.01.2016, 00:39
@LeaLioness

Ich war mal in einer ähnlichen Situation: gemeinsamer Mietvertrag, aber Ex kündigt die Wohnung und verschweigt mir das. Gegenüber dem Vermieter hat sie obendrein, allerdings nur mündlich, mitgeteilt, dass alles mit mir abgesprochen sei und in meinem Sinne ist.

Der Vermieter hat mir schriftlich die Kündigung bestätigt und ich fiel aus allen Wolken.

Na ja, ich habe von einer Anzeige abgesehen und mich mit dem Vermieter darauf geeinigt, daß ich die Wohnung als Alleinmieter behalte.

imager761  03.01.2016, 08:56
@LeaLioness

Nein. Entweder kündigt ihr beide und seit beide in frühestens 3 Monaten raus, oder einer von euch wird durch Unterschrift des Mitmieters und Vermieters aus dem Vertrag entlassen.
Bis dahin bleibt alles beim alten: Ihr schuldet jeder (auch für den anderen) volle Miete und habt jeder ein volles Nutzungsrecht. Wer auszieht und das aufgibt, zahlt aber trotzdem, solange der Mitevertrag besteht.

bwhoch2  04.01.2016, 11:02
@Januar07

@Januar07: Was hättest Du auch anzeigen wollen? Die Kündigung war schlicht ungültig.

Nein, Du wirst u. U. zu 100% haftbar gemacht. Falls Deinem Ex einfällt, dass er überhaupt nicht mehr bezahlen will, wendet sich der Vermieter für alle ausstehenden Beträge vertrauensvoll an Dich.

Wenn du neben deinem Partner als Mieter im Mietvertrag stehst und diesen auch unterschrieben hast, haftest du gegenüber dem Vermieter gemeinschaftlich. Das auch wenn du ausziehst. Die Wohnung kann dann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Alternativ könntet ihr drei (du, ex und Verm.) deine oder seine Entlassung aus dem Mietverhältnis vereinbaren. Dann könnte dein Ex bzw. du  wohnen bleiben und müsste natürlich allein Miete zahlen.   Im Innenverhältnis wäre es natürlich, solang ihr beide noch zusammen wohnt, gerechtfertigt, dass jeder die Hälfte der Miete zahlt.

Nun kommts drauf an, wer im MV steht und wer diesen unterschrieben hat.