überweisen der der ersten monatsmiete/kaution ohne mietvertrag?

10 Antworten

Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig, wie hier schon angemerkt.
Bei der Kaution wäre ich etwas vorsichtiger, du hast aber das Recht, sie in drei Raten zu zahlen, gib denen den ersten Betrag nur gegen Quittung.

Weist der Vermieter nicht die ordnungsgemäße Anlage der ersten Rate nach, kann der Mieter die Zahlung der übrigen 2 Raten zurückbehalten (AG Braunschweig WM 87, 257). Grundsätzlich hat der Mieter nämlich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm nachweist, dass die Mietkaution vom Vermietervermögen getrennt angelegt ist (LG Kiel WM 88, 266; AG Braunschweig WM 89, 17; AG Langenfeld WM 87, 350).****

Grundsätzlich gilt auch eine mündliche Verabredung - aber hier ist ja ein "Mittelsmann" ("Verwalter") und nicht der Vermieter direkt tätig. Vorschlag: Kaution nur gegen Schlüssel und vom Mittelsmann eine Bestätigung geben lassen, dass Du die Wohnung innerhalb einer definierten Frist mittels ordentlichen Mietvertrages bekommen wirst (Miete und Nebenkosten hier festhalten) und er für diesen Vorgang die Verantwortung (Haftung) übernimmt. So hast Du wenigstens etwas in der Hand (Schlüssel und Vorvertrag)an wen Du Dich später (auch gerichtlich) wenden könntest.

Natürlich. Auch ohne Mietvertrag gelten die Gesetze.
Wenn du dir unsicher bist, bringe das Geld persönlich vorbei und nimm gleich die Schlüssel mit.

auch mündliche Absprachen gelten, aber wer wird das im Nachhinein bezeugen?

@Plinfa74

Was gibt es denn zu bezeugen?

Verlangt werden kann das schon, die Frage ist aber ob Sie darauf eingehen. Zu empfehlen ist dies natürlich unter den von Ihnen geschilderten Sachverhalten eigentlich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen


PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

Erkläre dem Vertreter der VM, dass Du die Kaution auf ein Sparbuch anlegst und dieses verpfändest. Du hast dann auf Deinen Namen ein Kautionssparbuch anuzulegen und gibt es mit dem entsprechenden Vermerk dem Vertreter der Vermieterin.

Eine Überweisung der 1. Monatsmiete und der Kaution ohne Schlüssel, mit dem Hinweis, wenn bezahlt ist, gibt es den Schlüssel, weist auf schwerwiegende Finanzprobleme Deiner Vertragspartner hin.

Nimm Dir eine Hoztelzimmer und suche weiter. Das wird noch mehr Probleme geben, wenn Du erst eingezogen bist. Das Vorgehen ist schlichtweg unseriös.