Freundin zieht nach Trennung aus gemeinsamer Wohnung aus. Ein gemeinsamer Mietvertrag besteht. Wer muss die Miete zahlen?
Hallo,
da ich nicht schlau werde bei dem Thema suche ich hier im Forum nach Hilfe.
Meine Freundin zieht aus unserer gemeinsamen Mietwohnung aus. Es wurde anfangs ein gemeinsamer Mietvertrag beidseitig unterschrieben.
Nun kann ich mir die Miete nur gerade so leisten. Habe dann im Monat aber nur 100€ zum Leben und das klappt nicht.
Muss Sie den weiterhin Miete zahlen, obwohl Sie ausgezogen ist? Ich habe Sie nicht rausgeworfen oder ähnliches. Die Mietdauer geht noch 1,5 Jahre.
Mir ist bewusst das wir Gesamtschuldner sind aber ich habe die Miete immer von meinem Konto komplett überwiesen und Sie mir die Hälfte.
Im guten findet sich da keine Lösung. Daher suche ich nach Lösungen.
Kann ich dem Vermieter jetzt auch nur noch die Hälfte überweisen und er holt sich bei Ihr das Geld?
Danke danke danke :*
4 Antworten
Der Vermieter kann sich an EINEN der beiden Vertragspartner halten, da Du die Wohnung weiterhin bewohnst wirst Du das sein. Wenn Deine Ex Dir nicht freiwillig die halbe Miete erstattet - und das wird sie wohl kaum freiwillig tun - kannst Du ihren Mietanteil aber einklagen. Ich rate Dir SOFORT zu einem Rechtsanwalt zu gehen der das Entsprechende in die Wege leitet.
Und NIE wieder einen gemeinsamen Vertrag unterschreiben, auch kein gemeinsames Konto.
Ich rate Dir DRINGEND davon ab die Mietzahlung einzustellen - das wird u-A. in Deiner Schufa vermerkt und wenn Du eine Wohnung mieten willst kann/wird sich der neue Vermieter beim vorherigen Vermieter über Dich erkundigen.
Wird Dir fristlos gekündigt ist der Mietvertrag damit NICHT beendet - es sei denn Deiner Ex wir ebenfalls fristlos gekündigt. Theoretisch (!) kannst Du die Zahlungen einstellen und der Vermieter sich an sie halten - praktisch wird nichts daraus. Versaue Dir nicht Deine Zukunft, zahle weiter die Miete der Wohnung welche Du bewohnst und klage die Hälfte von Deiner Ex ein. Deine Anwaltskosten muß sie dann ebenfalls tragen.
Sprich mit dem Vermieter, vielleicht läßt er Dich auf Kulanz aus dem Vertrag.
Das MUSS er aber nicht.
Danke Geri,
ja ich werde die Zahlungen nicht einstellen. Mir geht es nur darum, dass ich finanziell die nächsten paar Monate überlebe bis evtl. jemand neues hier einzieht.
Das mit der Schufa ist mir neu. Danke für die Info an dieser Stelle!
Einen gemeinsamen Mietvertrag könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen. Bis die Kündigung rechtskräftig ist, schuldet ihr euch beide gesamtschuldnerisch die Miete.
Der Vermieter will von dir das Geld, wenn du in der Wohnung bist. Du kannst dann selbst zusehen, wie du deine Hälfte zurück bekommst.
Dem Vermieter ist das egal. Er kann es sich auch bei der Ex holen.
Das macht er aber eher da, wo er auch Druck ausüben kann. Zahlt der Fragesteller nur die Hälfte, bekommt er im Ruckzuck die Kündigung.
Kann ich dem Vermieter jetzt auch nur noch die Hälfte überweisen und er holt sich bei Ihr das Geld?
Da wird der wohl kaum mitmachen. Du hast doch richtig erkannt, dass ihr gegenüber dem Vermieter Gesamtschuldner seid. Das heißt er kann (und wird) von dir den gesamten Betrag fordern. Wie du dann an das Geld von deiner Ex kommst, ist dein Problem.
Wenn Ihr den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben habt, wird der Vermieter sich an denjenigen halten, der die Miete bezahlen kann.
Ihre Freundin kann auch nicht so einfach gehen, wenn sie mit unterschrieben hat, sondern muss den Vermieter informieren und ihn um Entlassung aus dem Mietvertrag bitten. Das wäre Kulanz. Ein Recht darauf hat sie nicht.
Wenn Sie die Wohnung nun aber allein nicht halten können, so sollten Sie sich bald um eine bezahlbarere Wohnung bemühen und fristgerecht kündigen.
Das mit NIE wieder einen gemeinsamen Vertrag unterschreiben habe ich fürs Leben gelernt.
Ich ergänze noch etwas in der Frage:
Der Mietvertrag ist noch 1,5 Jahre bindend und fristlos kündigen kann mir der Vermieter ja sehr wohl wenn ich keine Miete mehr zahle.
Falls er mich jedoch fristlos kündigt, bin ich und meine Ex ja trotzdem verpflichtet Miete zu zahlen bis jemand neues die Wohnung bezieht oder sehe ich das falsch?