Partner zahlt Miete nicht

12 Antworten

wenn der trick ziehen würde, würden das alle so machen. der vermieter will sein geld sehen und ihm ist egal, wer letztendlich dafür haftet. wenn du keinen unnötigen ärger willst, dann nimm dir deinen mann zur brust und setze ihn unter druck. schulden mag sich wie ein gutes argument anhören keine miete zu bezahlen. aber bevor er irgendwelche schulden abträgt, soll er aufhören, schulden zu machen - dir miete und lebenshaltung schuldig zu bleiben, das sind genauso schulden.

Ich dachte schon an sowas wie: ich überweise meinen Anteil der Miete und wenn er nicht überweist ist er haftbar oder so.

Leider falsch gedacht. Ihr seid beide gesamtschuldnerisch haftbar. Das heißt also, wenn dein Partner seinen Mietanteil nicht an den VM überweist, kann sich der VM aussuchen von wem er die fehlende Miete einfordert. Also auch von dir!

wenn ihr gemeinsam einen Mietvertrag hat, haften beide für den jeweils anderen in voller Höhe. Entweder trennst du dich von deinem komischen Partner oder lebst mit euren Problemen. Eine andere Lösung gibt es nicht

mein Partner zahlt seit 2 Monaten keine Miete oder sonstige anfallende Kosten. Ich weiß auch warum (Schulden etc.). Mein Problem ist, dass ich nun auch in Schwierigkeiten gerate und meine Rechnungen nicht mehr zahlen kann, weil mir das Geld fehlt. Wir haben einen gemeinsamen Mietvertrag

Das sieht shr schlecht für Dich aus denn:

§ 421

Gesamtschuldner

Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.

http://dejure.org/gesetze/BGB/421.html

Nun die Frage - wie kann ich mich rechtlich "absichern"? Ich dachte schon an sowas wie: ich überweise meinen Anteil der Miete und wenn er nicht überweist ist er haftbar oder so.

Leider gar nicht, der Vermieter kann sich aussuchen von wem er die Miete beitreibt!

Falls Du doch mal an Rausschmiss oder Kündigung denkst, gilt Folgendes:

Mieterseitige Kündigung eines gemeinschaftlichen Mietvertrages:

Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, zum Beispiel Ehepaare, Geschwister, Partner oder Wohngemeinschaften, so muss jeder Partner des Mietvertrages die Kündigung eigenhändig unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift ist die Kündigung unwirksam.

Eine Vertretung (Vollmacht) ist möglich. In diesen Fällen ist jedoch eine schriftliche Vollmacht (Originalurkunde keine Kopie!) zusammen mit der Kündigungserklärung vorzulegen bzw. an das Kündigungsschreiben anzuheften. Aus der Vollmacht muss klar und eindeutig zu ersehen sein, dass der vertretene Vertragspartner den oder die anderen zur Erklärung der Vertragskündigung in seinem Namen beauftragt und bevollmächtigt hat. Ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht kann der Vermieter der Kündigung widersprechen. Das gilt für alle Partner des Vertrages, und auch solche, die durch einen späteren Einzug in die Wohnung hinzugekommen sind. Partner von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sollten nicht davon ausgehen, dass sie keine Haftungsprobleme haben, nur weil sie im Vertrag nicht genannt sind. Die spätere Einbeziehung durch den vom Vermieter genehmigten Nachzug ist rechtlich gleichbedeutend wie ein urspünglch gemeinsam abgeschlossener Vertrag, d.h. es liegt ein gemeinschaftlicher Mietvertrag vor.

So ist die Rechtslage:

Zieht ein Mitmieter aus der Wohnung aus, und kündigt er alleine die Wohnung anschließend, so ist die Kündigung unwirksam.

Die Kündigung wirkt also nicht etwa nur für seine Person!

Der ausgezogene Mitmieter haftet auch nach dem Auszug weiterhin als Gesamtschuldner zusammen mit dem anderen Partner für die alle Vertragspflichten, insbesondere aber für die gesamte Miete oder auch die Schönheitsreparaturen, dabei ist es völlig unerheblich, ob er die Wohnung auch noch nutzt.

Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass der Vermieter von jedem Partner die volle Summe verlangen kann. Beispiel: Die Mietrückstände betragen 2.300 €, die Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen 2.500 €. - Zusammen 4.800 €. Es kann nun jeder der Mitmieter zur Zahlungder vollen Summe von 4.800 € verurteilt werden, der Vermieter darf aber nur einmal "kassieren". Wer von den Partner bezahlt kann ihm egal sein. Im Zweifel wendet er sich natürlich an den Mitmieter, der am meisten Geld hat.

Ein bestehender Mietvertrag kann durch eine dreiseitige Vereinbarung des Vermieters mit dem ausscheidenen Mieter und dem Mieter der das Mietverhältnis fortsetzen möchte, übernommen werden.

Quelle Mietrechtslexikon

MfG

Johnny

So einfach ist das nicht. Gemeinsame Mietvertrag heißt gemeinsam haften dafür. Somit hast du genau diese 2 Möglichkeiten trenn dich von ihm oder komm irgendwie zurecht. Sorry, aber mehr ist da nicht drin.