Kann ich aus dem Mietvertrag raus obwohl beide Expartner drin stehen?

7 Antworten

Wie kann ich das am besten formulieren für den Vermieter denn mein Expartner bleibt wohl erstmal hier aber ich möchte klar aus der Sache raus

Nachzvollziehbar. Um deiner gesamtschuldnerischen Haftung zu entgehen, kannst du zuerst mit Zustimmung deines Freundes Antrag auf Entlassung aus dem Mietvertrag stellen.

Sei Vorteil, wenn der Vermieter die dann anerkennt und das Mietverhältnis unverändert mit ihm fortgeführt würde.

Gleichzeitig solltest du aber hilfsweise, d. h. für den Fall der Ablehnung, eine gemeinsame Kündigung erklären. Unterschreibt die dein Freund nicht, weil er fürchtet, damit keinen neuen oder nur eine Mietvertrag zu schlechteren Bedingungen abschliessen zu können, kannst du seine Unterschrift durch Zustimmungsklage beim Amtsgericht ersetzen lassen :-)

Dieser Brief muss den Vermieter zugangssicher, also per Einwurf(!)-Einschreiben oder persönlicher, bezeugter Übergabe spätetstens am Mittwoch, dem 02.07.2014 erreichen:

Formulierungsvorschlag:

"(Betreffzeile:) Mietverhältnis über die Wohnung [OG rechts], [Musterstrasse, Nummer]

Ich, die Mieterin [Name, ggf. neue Anschrift], beantrage die vorzeitige Entlassung aus dem o. g. Mietvertrag zum 01.07.2014. Nach der Vertragsentlassung entfallen meine sämtlichen Ansprüche aus Heiz- und Betriebskostenrechnungen und auf die Kautionsrückzahlung, sie fließen der verbleibenden Mietpartei zu. [Ort, Datum, Unterschrift der zu entlassenden Mieterin, also deine]

Ich, der Mieter [Name} bin damit einverstanden, dass der oben genannte Vertragspartner zum 01.07.2014 aus dem gesamtschuldnerischen Mietverhältnis austritt. Abrechnungsergebnisse aus Heiz- und Betriebskosten sowie die Kautionsrückzahlung fließen mir als verbleibender Mietpartei zu. Alle weiteren Vereinbarungen des Mietvertrags behalten Ihre Gültigkeit. [ Ort, Datum und Unterschrift des/r verbleibenden Mieter/s, also seiner]

Hilfsweise erklären wir unsere Kündigung o. g. Mietverhältnisses zum 30.09.2014, sollte diesem Antrag auf Entlassung der Mieterin [Name] aus o. g. Mietvertrag nicht stattgegeben werden. [Ort, Datum, Unterschriften beider Mieter, also eurer]

Bitte erklären Sie bis zum 07.07.2014 schriftlich, ob sie meinem Antrag auf Entlassung aus dem o. g. Mietverhältnis zustimmen oder ob unsere Kündigung wirkt.

Mit freundlichen Grüßen [Deine Unterschrift]"

Mit deinem Auszug erlischt als Unverheiratete dein Beitrag zur Mietzahlung es sein denn, die wäre ausdrücklich schrifltich vereinbart.

Allerings kann der Vermiter dich auch allein und in voller Höhe für Forderungen in Anspruch nehmen, etwa wenn Treppenhausreinigung ausbleibt und fremdvergeben werden muss, Miet- oder BK-Vorauszahlungen rückständig sind oder dein LG mit der BK-Abrechnung in Verzug gerät.

Nur mit Entlassung oder Beendigung durch Kündigung entfällt dieser Anspruch des Vermieters, wenn alle Forderungen aus Mietvertrg erfüllt sind.

Bei einer erforderlichen Zustimmungsklage wirkt die Kündigung erst nach dem 30.09., da eine einseitige Kündigung formunwirksam ist und erst zum nächstmöglichen Termin wirkt.

Ich wünsche euch viel Glück und einen erfolgreichen Neustart :-)

G imager761

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, unterschrieben sein und von allen Mietern ausgesprochen an alle Vermieter adressiert sein. Haben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Wohngemeinschaft die Wohnung gemeinsam angemietet, so kann die Wohnung auch nach einer Trennung nur von allen gemeinsam gekündigt werden. Sie sind gegenseitig verpflichtet, der Kündigung des Ex-Partners zuzustimmen. Der bloße Auszug eines Mieters reicht nicht aus, er bleibt Mieter . Ausnahme: Alle Beteiligten - auch der Vermieter- sind einverstanden. Stellt sich einer quer ist eine Vereinbarung nicht möglich, auch nicht zwischen Vermieter und dem ausziehenden Mieter. Derjenige der aus der Mietwohnung auszieht, hat zwar einen Anspruch gegenüber seinem Ex-Partner, der wohnen bleiben möchte, das zum nächstmöglichen Zeitpunkt gemeinsam gekündigt wird. Aber nicht früher, selbst wenn der Vermieter einer früheren Beendigung zustimmen würde. Ist , wie bei Zeitmietverträgen eine Kündigung nicht möglich, kann der ausgezogene Mieter von seinem Ex-Mitmieter, Freistellung von Mietforderungen des Vermieters verlangen. Quelle: OLG Düsseldorf WM 98, 413 :: AG Hannover WM 96, 768 u.a.

So einfach, wie du dir das vorstellst, ist das aber nicht. Ein gemeinsamer Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Eine Teilkündigung deinerseits wäre unwirksam. Möchte dein Ex die Wohnung weiterhin mieten, kann mit dem Vermieter ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, der dich aus dem Mietvertrag entlässt. Dazu ist die Zustimmung aller Mietparteien erforderlich. Möglicherweise will dein Vermieter deinen Ex gar nicht als alleinigen Mieter. Ausziehen kannst du natürlich jederzeit, du bleibst aber bis zur gemeinsamen Kündigung + Kündigungsfrist oder Aufhebungsvertrag voll haftbar.

Alleine kommst Du nur aus dem Vertrag wenn Dein Ex und der Vermieter dich daraus entlassen.

Ansonsten bleibt nur die gemeinsame Kündigung des Vertrages.

Entweder der Vermieter und dein Ex sind mit dem Auszug einverstanden - dann kann man eine Mietvertragsänderung machen - oder aber du musst gemeinsam mit deinem Ex kündigen und er macht dann einen neuen Vertrag mit dem Vermieter (falls der das dann machen will). Einseitig kannst du deinen "Austritt" aus dem Mietvertrag nicht erklären, tut mir leid.