Wie bekomme ich ihn aus der gemeinsamen Wohnung,stehen beide im mietvertrag. Ich behalte die Kinder.

6 Antworten

Er hat die Türen kaputt gemacht, dann liegt Gewaltbereitschaft vor. Ein gutes Argument beim Jugendamt. Wende Dich dorthin. Bitte um Hilfe und Unterstützung. Es ist bei einer Trennung wesentlich leichter, dass die Einzelperson auszieht als eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern. Suche auch Rechtsbeistand.

Was den von ihm verursachten Schaden anbetrifft, so nimm Kontakt zum Vermieter auf. Der Vermieter hat die Möglichkeit Sachbeschädigung anzuzeigen. Sei in Allem sehr ehrlich. Und nochmal - suche Dir kompetente Hilfe.

Danke ,endlich mal ein hilfreicher Kommentar!

ich habe mich von meinem Freund getrennt,

Reines Wunschdenken!

Du kannst Dich gar nicht trennen von Deinem "Freund". Erstens ist er auch nach der Trennung der Vater Deiner Kinder und zweitens hast Du Dich mit dem gemeinsamen Mietvertrag an ihn gekettet. Er wäre nur zu beenden, wenn entweder eine gültige Kündigung Deines Vermieters käme oder wenn Du und Dein "Ex" gemeinsam kündigen würden.

Ansonsten musst Du zusehen, wie Du mit Hilfe von Behörden eine echte Trennung, also den Verweis Deines Freundes aus der Wohnung erreichst. Das ist ein sehr dickes Brett.

Vielleicht versuchst Du folgendes, aber das musst Du gut mit Deinem Vermieter absprechen.

Wenn die Türen absichtlich erheblich von Deinem "Ex" beschädigt wurden, reicht das für eine fristlose Kündigung, denn es handelt sich um eine erhebliche Vertragsverletzung, wenn die Mietsache absichtlich ganz oder in Teilen zerstört wird.

Er soll Euch den Vertrag fristlos kündigen und dann mit Dir allein einen neuen abschließen. Dann muss Dein "Ex" aus der Wohnung raus.

Ich glaube nicht, das Dein "Ex" die (finanziellen) Möglichkeiten hat, dagegen anzugehen.

Wie gesagt, gut absprechen und ggf. rechtlich absichern.

Hallo,ich habe mich von meinem Freund getrennt,wir haben drei gemeinsame Kinder u stehen beide im Mietvertrag! Er will jedoch nicht ausziehen u auch nicht kündigen.

Gemeinsam geschlossene  Mietverträge können:

- gemeinsam gekündigt werden

- gemeinsam mit dem Vermieter durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden

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Will der Partner einer Kündigung nicht zustimmen, musst Du ihn auf Zustimmung verklagen.

Ich möchte aber gern dort wohnen bleiben 

Das kann dann nach gemeinsamer Kündigung nur der Vermieter entscheiden, kann auch sein, dass er einen neuen Vertrag mit neuen Konditionen abschließen will.

Hier mal ein Link zu gemeinsamen Mietverträgen:

www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm

MfG

Johnny

Gibt es sonderrechte für den Mieter der die minderjährigen Kinder betreut?

Nein

Wie bekomme ich ihn schnellstens raus ohne das ich kündigen muss?

Ohne gütliche Einigung aller am Vertrag beteiligten Personen gar nicht. Wegen der Gewaltbereitschaft könnte, nach Anzeige, evtl. eine Wohnungsverweisung/Platzverweis, ausgesprochen werden.

Mehr dazu hier http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/haeusliche-gewalt.html

Kündigen könnt Ihr übrigens nur gemeinsam.

Für die kaputten Türen haftet Ihr beide dem Vermieter gegenüber.

Er hat auch fast alle Türen kaputt gemacht! Kann ich ihn dafür haftbar machen od muss ich den schaden allein übernehmen?

Du kannst ihn nicht haftbar machen weil an deinem Eigentum kein Schaden entstanden ist. Der Vermieter hat allerdings einen Anspruch auf Schadenersatz gegen ihn. Ich bin nicht sicher ob hier die Gesamtschuldnerhaftung greifen würde, wenn er alleine und ggf. mutwillig Eigentum zerstört (erscheint mir rechtsirrig).

Wie bekomme ich ihn schnellstens raus ohne das ich kündigen muss?

Gar nicht. Im Rahmen eines ehelichen Scheidungsverfahrens kann das Gericht einem Ehepartner die Wohnung zuteilen, ihr seid aber nicht verheiratet, also fällt dies flach. Ihr könnt eine Willenserklärung (Kündigung) nur gemeinsam abgeben. Wenn er der Kündigung nicht zustimmt, musst du auf Zustimmung klagen.