Bekomme ich wohngeld auch wenn ich bei meiner mutter wohnen bleibe?

8 Antworten

Beim Wohngeld ist der Haushalt maßgeblich. Dazu gehören z.B. auch die Kinder (im Gegensatz zur ARGE unabhängig vom Alter!). Da der Haushalt nicht ausschließlich aus Beziehern von BAB/Bafög besteht, besteht auch kein Ausschluss vom Wohngeld. Da nur Mieter von Wohnraum antragsberechtigt sind (und Du vermutlich nicht mit im Mietvertrag stehst), müsste Deine Mutter den Wohngeldantrag stellen. Sie wäre dabei dann vom Wohngeld ausgeschlossen und Du würdest mit der Hälfte der Miete (Höchstbetrag 1/2 eines 2-Personenhaushalts) und Deinem Einkommen berechnet. Ob sich dabei ein Wohngeldbetrag ergeben würde, kann ich leider nicht sagen.

allesmeins  01.09.2009, 18:00

Ich habe mal gerade überschlagen und gehe davon aus, dass Dir (bzw. Deiner Mutter für Dich) Wohngeld zustehen könnte. Ist aber auch noch abhängig davon, wieviel der Miete zu berücksichtigen ist, ob Du zwischen 16 und 25 bist (wegen Freibetrag) und wie hoch das Jahreseinkommen (incl. evtl. Weihnachtsgeld) ist.

Ja, da Du Geld verdienst, ist es seitens der Arge berechtigt, dass Du einen Mietanteil mitzahlen musst. Du kannst aber bei der Arge BAB ( Berufsausbildungsbeihilfe ) beantragen. Deine Kosten werden dann in der Höhe gedeckt, dass Du auskommst, evtl. sogar nur sooo wenig hast wie bei Hartz 4. Man kann sich einen Antrag besorgen, der muss vollständig ausgefüllt werden und dann wird er bearbeitet. Dies geht nicht immer schnell. Du musst deinen Personalausweis und Zeit mitnehmen, wenn Du zur Arge gehst. - Du musst wahrscheinlich in einem Wartebereich eine Nummer ziehen und das geht auch nicht immer schnell. Wahrscheinlich musst Du sogar Auskunft geben, was dein Vater verdient, obwohl Du keinen Kontakt zu ihm hast ( paradox ! ). - Schaue dochmal im Internet auf der Seite der Arge bzw. BAB - Stelle nach, meine Du kannst den Antrag evtl. auch online ausfüllen.

Tipp: Persönlich kannst Du Fragen und Antworten direkt klären! Mache Dir keinen Kopf, es lässt sich alles klären. Falls Du mit dem Zug / Bus zur Arbeit / Berufsschule musst, bekommst Du Fahrtgeld. Und falls die nicht zuständig sein sollten, es ich mir kaum vorstellen kann, sagen die Dir in jedem Fall, wo Du hinsollst.

Eine Bekannte von mir, hat übrigens einen festen Job, netto ca. 900 / 1000 €, lebt mit der Mutter zusammen und selbst die muss Miete zahlen, da die Arge nur die Hälfte zahlt, bzw. das Gehalt der Tochter mit angerechnet wird.

Falls etwas schlecht läuft oder Du Dir vorweg zu unsicher sein solltest: In jeder Stadt gibt es eine Sozialberatungsstelle, die weiterhelfen, wenn man sein Ziel mit Behörden allein nicht erreicht. Bei uns ist es von der Diakonie. Die sind freundlich und kennen sich gut aus. Die Beratung kostet nichts und die helfen Dir weiter.

Hoffe, es bringt Dich weiter! Halte durch, ist doch Dein Traumjob! Viel Glück :-)

Hoppel1961  01.09.2009, 05:39

Seltsame Antwort - und so schauerlich falsch. Wenn der Auszubildende zu Hause bei den Eltern wohnt, besteht kein Anspruch auf BAB.

Smudo1284  01.09.2009, 23:12
@Hoppel1961

Selbst, wenn man zu Hause lebt, besteht Anspruch auf Berufsausbildungsbeihile ( BAB )!! Es kommt im elterlichen Haushalt darauf an, ob die Eltern verdienen und wenn ja, wie hoch das Gehalt ist. Bei Hartz4 der Mutter hat sie erst recht Anspruch.

Und wenn sie eine eigene Wohnung hätte, müsste die Mutter, bei Verdienst, anteilig, die auszubildende Tochter unterstützen.

Ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, während der Ausbildung, wird durch BAB nur unter bestimmten Umständen bewilligt. Z.B. bei unzumutbaren Lebensverhältnissen der Eltern oder wenn der Ausbildungsort / Schule mindestens x km vom Wohnort des Elternhauses entfernt ist und tägliches Pendeln unzumutbar ist!!

Da Du nicht zur BG gehörst, zahlt die Arge nur einen Teil der Miete für die Wohnung. Du müßtest umgehend zur Wohngeldstelle gehen und die Lage schildern. Vielleicht ist es möglich, dass die Arge die komplette Miete übernimmt und Du Deinen Anspruch auf Wohngeld an die Arge abtrittst. Wenigstens für die Zeit der Berechnung. Wenn irgendwann an Dich Wohngeld gezahlt wird, kann es ja laufen, wie bisher. Lass Dich nicht verunsichern, Dir steht Wohngeld zu.

Hoppel1961  01.09.2009, 05:41

Schöner Ratschlag. Hat nur einen Fehler: es besteht gar kein Anspruch auf Wohngeld...

wenn du deiner Mutter 260 Miete zahlst, muss sie die Einnahme bei der Arge angeben und bekommt sie abgezogen. Bringt also nix.....

Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, da Du dem Grunde nach Anspruch auf BAB hast. Der Umstand, daß Du wegen mantgelnder persönlichen Voraussetzungen kein BAB erhalten dürftest, ändert nicht am Nichtanspruch auf Wohngeld.