Aus Bedarfsgemeinschaft austreten wegen eines Minijobs?

4 Antworten

Du bekommst deinen Lohn ganz normal von deinem Arbeitgeber ausgezahlt. Da du mit deiner Familie eine Bedarfsgeminschaft bildest, wird dein einkommen bei der Gesamtsumme deiner Mutter angerechnet. In eurem Fall müsstest du ein Drittel der Wohnkosten und dein eigenes Essen dann direkt an deine Mutter bezahlen.

Natürlich kannst du aus der BG - austreten,es kann dich keiner zwingen Sozialleistungen zu beziehen,aber das wird sich in deinem Fall nicht lohnen,wenn du genügend eigenes Einkommen hättest und deinen Bedarf damit decken könntest,dann würdest du automatisch aus der BG - raus sein,dass wirst du aber mit deinem Einkommen nicht hin bekommen !

Zudem würde dann dein Kindergeld voll auf den Bedarf der BG - deiner Mutter angerechnet,dass würde dir also dann auch fehlen,weil das Jobcenter dann entweder davon ausgeht,dass du es bei einem freiwilligen Verzicht zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst oder es tatsächlich nicht mehr benötigen würdest,wenn du genügend eigenes Einkommen hättest und deinen Bedarf damit decken könntest.

Es würde dir dann im Endeffekt nur dein Erwerbseinkommen bleiben und davon musst du deiner Mutter erst mal deinen Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zahlen,weil sie dann für dich gar nichts mehr bekommen würde.

Das sind dann bei 3 Personen jeweils 1 / 3,was dann  der Kopfanteil betragen würde,diesen Teil könntest du also schon mal von deinem Einkommen abziehen.

Dann käme noch ein Anteil für Strom dazu,Wäsche usw. und Kostgeld für deine Verpflegung oder du musst dich selber versorgen.

Jetzt kannst du dir selber ausrechnen wo du im Endeffekt mehr hast.

Danke erstmal für deine Antwort, Isomatte. Ich gebe zu, dass ich mich ein bisschen unklar ausgedrückt habe. Meine Mutter bezieht Kindergeld als auch Unterhalt von meinem Vater für meine Schwester und mich. Das Geld überlasse ich ihr eh schon. Mir geht es darum, dass ich aus der BG austreten kann, um meinen vollen Lohn aus dem Minijob behalten zu dürfen. Also das Geld bei meiner Mutter würde keinesfalls knapp werden. LG, Lukas.

@Luuukaas

Wenn deine Mutter auch noch Unterhalt für dich bekommt,dann käme dieser zu deinen 184 € Kindergeld dazu !

Würdest du jetzt einen Nebenjob annehmen und da 450 € Brutto wie Netto verdienen,dann hättest du einen Freibetrag von min. 170 €,es würden also ca. 280 € anrechenbares Nettoeinkommen übrig bleiben.

Das würden dann schon mir deinen 184 € Kindergeld ca. 464 € machen und dazu käme noch dein Unterhalt,würde dieser angenommen 236 € betragen,dann läge dein gesamtes anrechenbares Einkommen bei 700 € und damit würdest du aus der BG - deiner Mutter raus sein.

Es bekäme dann nichts mehr für dich und du musst dann erst mal 1 / 3 der Warmmiete an deine Mutter zahlen und das andere,was ich schon geschrieben haben.

Von den angenommen 700 € würde dein Regelsatz von 320 € abgehen,es bleiben dann noch ca. 380 € übrig und davon ginge dein Kopfanteil der KDU - ab und er rest wird deinem Kindergeld zugerechnet.

Deiner Mutter wird dann die Leistung gekürzt,weil du dann das Kindergeld oder zumindest einen Teil davon nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Du hättest dann im Endeffekt ggf. deine 450 € Einkommen + deinen Unterhalt und davon musst du dann deinen Kopfanteil der KDU - an deine Mutter zahlen usw. ggf. Kostgeld abgeben oder dich selber versorgen.

Das kannst du dir dann ausrechen,ob dir dann nach diesen ganzen ausgaben mehr als deine 170 € Freibetrag bleiben.

Sofern Du mit nur mit Deinen Großeltern in einem Haushalt lebst, wäre dies theoretisch tatsächlich möglich. Sie müssten Dir dann nur schriftlich geben, dass sie nicht mehr bereit sind, Dich zu unterstützen. Denn Du bist nicht zwingend Teil der BG http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html Allerdings würde am Ende weniger Geld für Dich übrig bleiben, als dies jetzt der Fall ist. Denn zu Deinem Regelsatz mußt Du auch noch Deinen Miet- und Heizkostenanteil hinzu rechnen. Außerdem würde das Kindergeld dann bei Deinen Großeltern als Einkommen angerechnet, wenn Du nicht mehr Teil der BG bist - sie hätten also noch mal 183,- weniger zum leben.

Deine Mutter bezieht Hartz 4? Und woher kommt das Geld, von dem du lebst?

Mein Tipp: Kindergeld, Unterhalt von Papa, der Rest kommt von Hatz 4.

Darauf kannst du gerne verzichten:

SGB I § 46 Verzicht; (1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. (2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.

Dann kriegt deine Mutter ein paar Hundert Euro weniger ALG II (= Hartz 4) im Monat. Frag sie doch mal, ob ihr das gefallen würde.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Wenn du deinem Minijob nachgehst, hast du im Jahr ca. 2.000,- Euro zusätzlich in der Tasche, zu dem Geld, das du vom Jobcenter bekommst für Miete, Heizung, Kleidung und Essen usw. Und wenn du in den Schulferien mehr arbeitest, könne nochmal 1.200.,- dazu kommen. Summe: 3.200,- Euro plus ca. 5.000, vom Staat in Form  von Kindergeld und ALG II.

Danke erstmal für deine Antwort Gerd. Ich gebe zu, dass ich mich ein bisschen unklar ausgedrückt habe. Meine Mutter bezieht Kindergeld als auch Unterhalt von meinem Vater für meine Schwester und mich. Das Geld überlasse ich ihr eh schon. Mir geht es darum, dass ich aus der BG austreten kann, um meinen vollen Lohn aus dem Minijob behalten zu dürfen. Also das Geld bei meiner Mutter würde keinesfalls knapp werden. LG, Lukas.

@Luuukaas

isomatte hat das doch schon recht klar erklärt: Wenn du genügend Einkommen hast, fliegst du automatisch aus der BG mit Mutter und Schwester raus! Und kriegst kein ALG II mehr vom Jobcenter.

Dabei wird zusammengerechnet als dein Einkommen: Dein Kindesunterhalt, dein Kindergeld, dein Erwerbs-Einkommen (= Gehalt). 

Sobald das alles zusammen höher ist als dein rechnerischer Gesamt-Bedarf an ALG II, fliegst du aus der BG raus (s. SGB II § 7 Absatz 3). Sonst bleibst du drin.

Denn es ist kein Wunschkonzert a la: "Ich möchte viel Geld verdienen, aber meine Mutter soll immer noch genauso viel Geld vom Jobcenter erhalten!"

Der Staat hat festgelegt, dass du soundsoviel Tausend im Jahr zusätzlich zu deinem ALG II verdienen kannst - mehr wird es nicht!

Wenn du mehr Geld für deinen persönlichen Bedarf benötigst, musst du deine Mutter bitten - oder du lässt dir deinen Anteil am ALG II auf dein eigenes Konto überweisen; dazu musst du nur zum Jobcenter tapern und dies erklären.

Gruß aus Berlin, Gerd