Wie können Verteidiger damit leben, dass sie überführte Vergewaltiger und Kinderschänder verteidigen müssen?

14 Antworten

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Sie schalten einfach Gefühle ab und ziehen ihren Job sachlich durch. 

Man müsste ihnen das natürlich nicht wünschen, das mal zu aller erst. Das Kind und die Ehefrau haben doch nichts damit zu tun und der Verteidiger hat auch nichts schlimmes gemacht.

Der Verteidiger hilft dem Angeklagten sich den Gesetzen entsprechend vor Gericht zu behaupten.

Würde es keine Verteidiger geben, dann würden vermutlich viel mehr Unschuldige bestraft werden, nur weil sie keine Erfahrung haben, wie sie sich vor Gericht ausdrücken müssen.

Somit macht der Verteidiger seinen Job, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist. Ich finde deshalb sollte man den Verteidiger nicht als "böse" ansehen.

Wenn "solchen Typen" so etwas wünschst, stellst Dich mit den Kinderschändern auf eine Stufe.

Wie die das können? Indem sie keine Nähe zulassen, sondern das ganze als notwendige Arbeit betrachten, die es nun einmal ist.

Genauso ist das mit anderen Tätigkeiten, die neben sozialem Umgang auch eine gewisse Härte erfordern, wie fast alle medizinischen Berufe, wo einem Kunden oder Patienten öfter eine Nachricht überbringen musst über den Tod, entweder seinen eigenen oder den eines Angehörigen.

Wenn solche Notwendigkeiten zu nahe an Dich heranlässt, wirst früher oder später daran verzweifeln, also musst Distanz wahren.

Typen geschändet wird, den sie gerade aus dem Knast rausboxen wollen

Genau das ist nicht die Aufgabe eines Verteidigers.

Er trägt wesentlich dazu bei, dass Recht gesprochen wird indem er versucht, die Beweisführung der Anklage in Frage zu stellen oder zu widerlegen.

Auch dem besten Verteidiger gelingt es nicht, bei eindeutiger Sachlage am Strafmaß etwas wesentlich zu ändern.

Das liegt nicht zuletzt daran, weil Gesetze das Maß festlegen und ein Richter gar nicht anders kann, als diesem Rahmen zu folgen.

Die letztendliche Überführung muss durch ein geordnetes Gerichtsverfahren betsätigt werden, um dann ein entsprechendes Urteil fällen zu können....

Das liegt - Gott sei Dank - in unserem Rechtssystem, dass jeder Mench vor Gericht solange als unschuldig zu bewerten ist, bis ihm das Gegenteil bewiesen werden kann...

Stell Dir vor, die Polizeiarbeit war falsch und fehlerhaft, schlampig durchgeführt usw. - der vermeintliche Täter wäre nach Deiner Rechtsauffassung bereits hingerichtet worden (vermute mal, dass Du auch für eine Todesstrafe für diese Form von Täter bist)...

Es ist ja auch häufig so, dass vielen Angeklagten ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden. Das bedeutet, der Pflichtverteidiger muss, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht verlieren möchte, die Verteidigung aufnehmen...

Wer maßt sich dann an, diesen zu verurteilen?

Sie trennen das dann: Job - Privat...

Man kann den ersten Paragraphen des Grundgesetzes 'Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.' nicht einfach verbiegen, wie man möchte, sondern sie gilt für jeden einzelnen Menschen; auch für Täter...

Wenn Du mit dieser Form des Humanismus nicht zurecht kommst, dann solltest Du Dir über Dein Menschenbild und Weltbild Gedanken machen....

Gruß Fantho