Ist eine Übertragung einer Mitgliedschaft im fitnessstudio gesetzlich nicht möglich??

6 Antworten

Das wird über die AGB des Fitnessstudios geregelt, die Du beim Vertragsabschluss unterschrieben hast. Dafür gibt es kein Gesetz und somit auch keinen Rechtsanspruch.

Entscheidet das Studio alleine, das muss dem nicht zustimmen.

Durch eine längere Mitgliedschaft können sich Vorteile ergeben haben! Diese stehen nur dem Vertragsinhaber zu, keiner weiteren Person.

Gesetzlich zulaessig ist es durchaus, der Studiobetreiber ist aber nicht dazu verpflichtet. Es haengt also vom Studiobetreiber ab, ob er damit einverstanden ist oder nicht.

Natürlich. Aber wenn dad Fitnessstudio nicht zustimmt, kannst du nichts machen.

Du hast keinen Rechtsanspruch darauf deinen Vertrag auf irgendjemand anderes zu überschreiben.