Wie kann man sich gegen intoleranten Nachbarn wehren?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ab 22:00 Uhr herrscht Nachtruhe. Da kann auch der nachtaktivste Nachbar nichts gegen machen. Zuerst einmal solltest Du genau das deinem Nachbarn mitteilen. Die Nachtruhe ist gesetzlich festgelegt. Punkt. Sollte er sich daran nicht halten, sprich mit Deiner Vermieterin. Als letzter Ausweg bleibt Dir nur der Anruf bei der Polizei, dass Deine Nachtruhe gestört wird und du auch schon psychische Schäden davon getragen hast.

Du kannst evtl. auch eine Mietminderung bei Deiner Vermieterin erwirken, falls sie dir keine andere Wohnung anbieten kann, oder den Nachbarn nicht rauswerfen will.

"Nachtruhe" bedeutet keine laute Musik, kein Rasenmähen usw. Aber wenn der Nachbar sich ganz normal in seiner Wohnung bewegt (vom Sofa zur Küche, von der Küche zum Schreibtisch, vom Schreibtisch zur Toilette usw.) dann kann man ihm das ja wohl nicht verbieten. Und ich nehme mal an, dass er nicht nachts Stepptanz übt. Daher is tmeiner Ansicht nach die Vermieterin in der Pflicht was zu ändern. Wenn der Nachbar NEUEN Laminatboden hat, dann kann es natürlich auch sein, dass einfach beim Verlegen vergessen wurde Trittschalldämmung zu verlegen. Das wäre dann auch Sache der Vermieterin und nicht der Polizei.

@Blacktron

die Vermieterin sagt, der Boden hätte Trittschall aber das glaube ich nicht, denn es ist dermaßen laut....es ist unvorstellbar. Ich habe sowas noch nie erlebt und kann es auch kaum glauben aber bei jedem seiner Schritte bebt mein Boden und der Typ ist fast NUR zu Hause, ist dermassen aktiv...er läuft permanent rum...nonstop...auch nachts....schläft viell. nur 2-3 Stunden dann gehts wieder los....ich komme nicht mehr zur Ruhe...habe bereits Herzprobleme

  1. Schreibe Deinem Vermieter und drohe mit einer Mietminderung.

2 Rufe die Polizei.

In Sachen "Schreibe dem Vermieter" stimme ich mit dir überein, allerdings finde ich muss man nicht sofort drohen. Die meisten Dinge lassen sich nämlich auch ganz normal, freundlich zwischen zwei (bzw. in diesem Fall drei) erwachsenen Menschen klären. Mit Mietminderung drohen kann man immer noch wenn nichts passiert ist.

@Blacktron

okay, Dank Dir

Der Vermieter muss auch dafür sorgen, dass kein unnötiger Lärm entsteht, noch dazu nachts. Du kannst andernfalls die Miete kürzen. Dies wird den Vermieter wahrscheinlich veranlassen, aktiv zu werden. Möglichst Zeugen sichern (am besten andere Hausbewohner , sonst dein besuch).

Naja, man sollte vor jeder Antwort doch tatsächlich erstmal auf das andere Geschreibsel schauen. Wieder was dazu gelernt. Manche Aussage relativiert sich dann etwas.

Ausziehen. Oder dich beim Vermieter beschweren.

Melde das Deinen Vermietern